Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
     
      Bandbreite der Angebote: 
      
       Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht 
       
        Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
       
       
        Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
       
       
      
       Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht 
       
        Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
       
       
        Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.