1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sektoraler Identity Provider – Anpassung/Ausgestaltung
Beschreibung: Die BITMARCK GmbH, seinerzeit noch als BITMARCK Service GmbH, (nachfolgend: „BITMARCK“) ist mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: „RISE“) seit dem 29. Juli 2021 über einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr bereits zuvor überlassenen ePA-Identity Access Management System („ePA-IAM“) zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM („bitIAM“) verbunden. Der EVB-IT Systemvertrag zum bitIAM ist dabei am 27. Oktober 2023 durch Neuabschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems „sektoraler Identity Provider“ (nachfolgend: „sIDP“) ersetzt worden („sIDP-Vertrag“). Das Produkt bitIAM wurde aufgrund der geänderten gematik-Regulatorik zu den GesundheitsID‘s grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP zur Zulassung gebracht. Der Bedarf für die hiesige Auftragsänderung resultiert aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Krankenkassen als Anbieter das Produkt sIDP als Dienst der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) im Rahmen des durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") definierten Produkttypsteckbriefs zu betreiben. Durch die gegenständliche Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Die gematik hat für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider am 14.08.2025 eine neue Spezifikation veröffentlicht (gemProdT_IDP-Sek_PTV_3.1.0-0). RISE wird durch die Auftragsänderung verpflichtet, das sIDP-Gesamtsystem an diese zulassungsrelevante gematik-Spezifikation anzupassen und der BITMARCK als weiterentwickeltes Release zu den im Meilensteinplan vereinbarten Zielterminen bereitzustellen (“Mindestanpassungsleistungen”). Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln gemäß Anforderungen von BITMARCK und der Kassen (im Folgenden: „Ausgestaltungsleistungen“). Diese Ausgestaltungsleistungen beruhen nicht vollumfänglich auf der gematik-Spezifikation gemProdT_IDP-Sek_PTV_3.1.0-0, sondern enthalten zum einen Ausgestaltungen, die auf gematik-Spezifikationen der Vergangenheit zurückzuführen und nunmehr verspätet umgesetzt werden (nachfolgend: "spezifikationsbedingte Ausgestaltungsleistungen"). Diese Ausgestaltungsbedarfe wären nicht entstanden, wenn die BITMARCK das sIDP in der Vergangenheit nicht an die gematik-Spezifikationen hätte anpassen müssen. Die Anpassungen an die gematik-Spezifikationen in der Vergangenheit konnten vorläufig ohne die nunmehr umzusetzenden Ausgestaltungsbedarfe erfolgen, da es sich um Kann-Anforderungen handelte, die nun nachträglich umgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es Abhängigkeiten zur ePA. Zudem werden weitere Ausgestaltungsleistungen vereinbart, die der Umsetzung von Anforderungen der Krankenkassen dienen (nachfolgend: "kassenseitig geforderte Ausgestaltungsleistungen"). Diese kassenseitig geforderten Ausgestaltungsleistungen dienen der Optimierung und Erweiterungen des sIDP-Gesamtsystems durch Implementierung zusätzlicher Features und Funktionen, die sicherstellen, dass das sIDP-Gesamtsystems fortwährend in den Prozessen der einzelnen Kassen sinnvoll eingesetzt werden kann. Beauftragt werden von der BITMARCK nur kassenseitige Anforderungen, die sich erst Rahmen der Fortentwicklung des Systems ergeben haben und daher beim ursprünglichen Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten.
Kennung des Verfahrens: 9a4b5548-bdcb-441d-8e3b-fdc447023106
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sektoraler Identity Provider – Anpassung/Ausgestaltung
Beschreibung: Die BITMARCK GmbH, seinerzeit noch als BITMARCK Service GmbH, (nachfolgend: „BITMARCK“) ist mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: „RISE“) seit dem 29. Juli 2021 über einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr bereits zuvor überlassenen ePA-Identity Access Management System („ePA-IAM“) zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM („bitIAM“) verbunden. Der EVB-IT Systemvertrag zum bitIAM ist dabei am 27. Oktober 2023 durch Neuabschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems „sektoraler Identity Provider“ (nachfolgend: „sIDP“) ersetzt worden („sIDP-Vertrag“). Das Produkt bitIAM wurde aufgrund der geänderten gematik-Regulatorik zu den GesundheitsID‘s grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP zur Zulassung gebracht. Der Bedarf für die hiesige Auftragsänderung resultiert aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Krankenkassen als Anbieter das Produkt sIDP als Dienst der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) im Rahmen des durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") definierten Produkttypsteckbriefs zu betreiben. Durch die gegenständliche Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Die gematik hat für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider am 14.08.2025 eine neue Spezifikation veröffentlicht (gemProdT_IDP-Sek_PTV_3.1.0-0). RISE wird durch die Auftragsänderung verpflichtet, das sIDP-Gesamtsystem an diese zulassungsrelevante gematik-Spezifikation anzupassen und der BITMARCK als weiterentwickeltes Release zu den im Meilensteinplan vereinbarten Zielterminen bereitzustellen (“Mindestanpassungsleistungen”). Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ergibt sich überdies die Notwendigkeit, auch die regulatorisch nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar vorgegebenen Teile des Produkts sIDP dazu passend weiterzuentwickeln gemäß Anforderungen von BITMARCK und der Kassen (im Folgenden: „Ausgestaltungsleistungen“). Diese Ausgestaltungsleistungen beruhen nicht vollumfänglich auf der gematik-Spezifikation gemProdT_IDP-Sek_PTV_3.1.0-0, sondern enthalten zum einen Ausgestaltungen, die auf gematik-Spezifikationen der Vergangenheit zurückzuführen und nunmehr verspätet umgesetzt werden (nachfolgend: "spezifikationsbedingte Ausgestaltungsleistungen"). Diese Ausgestaltungsbedarfe wären nicht entstanden, wenn die BITMARCK das sIDP in der Vergangenheit nicht an die gematik-Spezifikationen hätte anpassen müssen. Die Anpassungen an die gematik-Spezifikationen in der Vergangenheit konnten vorläufig ohne die nunmehr umzusetzenden Ausgestaltungsbedarfe erfolgen, da es sich um Kann-Anforderungen handelte, die nun nachträglich umgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es Abhängigkeiten zur ePA. Zudem werden weitere Ausgestaltungsleistungen vereinbart, die der Umsetzung von Anforderungen der Krankenkassen dienen (nachfolgend: "kassenseitig geforderte Ausgestaltungsleistungen"). Diese kassenseitig geforderten Ausgestaltungsleistungen dienen der Optimierung und Erweiterungen des sIDP-Gesamtsystems durch Implementierung zusätzlicher Features und Funktionen, die sicherstellen, dass das sIDP-Gesamtsystems fortwährend in den Prozessen der einzelnen Kassen sinnvoll eingesetzt werden kann. Beauftragt werden von der BITMARCK nur kassenseitige Anforderungen, die sich erst Rahmen der Fortentwicklung des Systems ergeben haben und daher beim ursprünglichen Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 2 S. 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 01/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 663460-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Der zwischen BITMARCK und RISE geschlossene EVB-IT Systemvertrag unterliegt seit Anbeginn dem Einfluss äußerer, außerhalb des Vertrags liegender Umstände. Dies wird bereits dadurch deutlich, dass der von der BITMARCK betriebene sektorale IDP einer Anbieterzulassung durch die gematik unterliegt. Das zwischen den Parteien geschlossene Vertragsverhältnis steht daher geradezu exemplarisch für den Umstand, dass langwierige öffentliche Aufträge innerhalb eines hochregulierten Umfelds oftmals in besonders hohem Maße an sich ändernde Gegebenheiten flexibel angepasst werden müssen. Die mit Beauftragung des sIDP-Systems einhergehende Abhängigkeit von regulatorischen Änderungen liegt damit vollumfänglich innerhalb der Ratio des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, dem öffentlichen Auftraggeber bei derartigen Aufträgen ein notwendiges Maß an Flexibilität zu verleihen. Das aktuelle sIDP-System muss an die neue gematik-Spezifikationen angepasst werden. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Oktober 2023) war für BITMARCK nicht abschließend ersichtlich, welche näheren gesetzlichen und daran anknüpfenden, technische Anforderungen sich aus den gematik-Spezifikationen während der Laufzeit des sIDP-Vertrags ergeben würden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gematik-Spezifikation ist durch die neue Spezifikation fortgeschrieben worden, wodurch sich die Anforderungen nach Vertragsschluss geändert haben. BITMARCK als Betreiber des sIDP ist verpflichtet, die gesetzlichen Produkt- und Anbietervorgaben der neuen gematik-Spezifikation umzusetzen. Die vereinbarten Mindestanpassungsleistungen zielen gerade auf die Einhaltung dieser Vorgaben ab und sind durch die Änderung objektiver Umstände zwingend erforderlich geworden. Da die gematik-Spezifikationen jedoch vorwiegend nur das „Ob“ einer Funktionalität, nicht hingegen das vollumfängliche „Wie“ der Umsetzung vorschreiben, haben sich die Parteien zusätzlich fachlich darüber verständigt, wie bzw. mittels welcher konkreten zusätzlichen Anpassungsleistungen das aktuelle sIDP-Gesamtsystem an die gematik-Spezifikation angepasst und verbleibende Ausgestaltungsspielräume ausgestaltet werden sollen. Hintergrund ist, dass die zulassungsrelevante und daher durch RISE umzusetzende gematik-Spezifikation ihrerseits Ausgestaltungsspielräume enthält, die entsprechend durch fachliche Vorgaben zur Ausgestaltung auszufüllen sind. Soweit zusätzliche Anpassungsleistungen aus der Auftragsänderung in einem solchen Zusammenhang zur (obigen) gematik-Spezifikation steht, liegt diesen Anpassungsleistungen eine wesentliche Änderung äußerer und schwerwiegender Umstände zugrunde. Denn der Bedarf für diese zusätzlichen Ausgestaltungsleistungen hätte sich von vornherein gar nicht ergeben, wenn nicht die Mindestanpassungsleistungen erforderlich geworden wären. Auch diese zusätzlichen Ausgestaltungsleistungen haben ihre Ursache in den Anpassungen/Neuversionierungen der gematik-Spezifikationen und mithin in der Änderung äußerer Umstände. Diese zusätzlichen Ausgestaltungsleistungen sind nachträglich zwingend erforderlich geworden, weil die Umsetzung der Mindestanpassungsleistungen zwingend mit Ausgestaltungen einhergeht, da die gematik die konkrete Ausgestaltungen nicht feingranular vorgibt. Selbst wenn die BITMARCK nicht konkrete Ausgestaltungsvarianten vor Beauftragung der Auftragsänderung auswählen und verbindlich beauftragen würde, müsste RISE auch dann entsprechende Ausgestaltungsentscheidungen selbst treffen, da andernfalls keine vollständige Umsetzung der Mindestanpassungsleistungen erfolgen würde. Gleiches gilt für Ausgestaltungsleistungen zur Anpassung des sIDP-Gesamtsystems an frühere gematik-Spezifikationen. Der Ausgestaltungsbedarf ergibt sich auch hier mittelbar aus der Umsetzung der Mindestanpassungsleistungen. Die Anpassungen an die gematik-Spezifikationen in der Vergangenheit konnten vorläufig jedoch ohne die nunmehr umzusetzenden Ausgestaltungsbedarfe erfolgen, die nun nachträglich umgesetzt werden. Es handelt sich bei den nunmehr umzusetzenden Ausgestaltungsleistungen nämlich um Kann-Anforderungen aus den alten gematik-Spezifikationen. Bezüglich der kassenseitig geforderte Ausgestaltungsleistungen gilt § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB (Bedarf an zusätzlichen Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer). Diese setzen Anforderungen der Kassen zur Optimierung und Erweiterung des IDPSek-Gesamtsystems um. Die Umsetzung erfordert die Implementierung zusätzlicher Features und Funktionen, die zuvor nicht im System angelegt waren. Es handelt sich daher um Leistungen, die ihrer Art nach nicht mit den Leistungen aus dem ursprünglichen EVB-IT Systemvertrag vergleichbar sind. Das sIDP-Gesamtsystem wird nicht von der BITMARCK selbst eingesetzt, sondern von den Kassen als Kunden der BITMARCK. Die Umsetzung von Anforderungen einer Kasse stellt sicher, dass das sIDP-Gesamtsystem weiterhin sinnvoll in die Prozesse der jeweiligen Kassen integriert werden kann. Ohne Berücksichtigung zentraler Kundenwünsche kann BITMARCK das beschaffte IDPSek-Gesamtsystem zudem nicht dauerhaft erfolgreich an die Kassen vermarkten. Alle kassenseitig geforderten Ausgestaltungsleistungen gehen auf Anpassungswünsche der Kassen zurück, welche sich erst im Rahmen der Fortentwicklung des Systems ergeben haben und erst nach Vertragsschluss geäußert werden konnten. Die kassenseitigen Anforderungen gehen mit einer Nutzungsverbesserung und Qualitätserhöhung des IDPSek-Gesamtsystems einher. Die Implementierung der zusätzlichen Features/Funktionen führt z.B. dazu, dass Prozesse vereinfacht werden, die Verständlichkeit/Usability für Versicherte verbessert wird und nützliche Informationen erfasst werden. Ein Dritter kommt hierfür nicht in Betracht aufgrund fehlender Bearbeitungsrechte des Quellcodes des sIDP, fehlendem Know-How zum sIDP, erhöhten Sicherheitsrisiken, Zusatzkosten wegen fehlender Synergieeffekte, Mehraufwand durch fehlendes Know-how, erhöhtem Koordinierungsaufwand und komplexer Ursachenforschung bei Störungen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschafft werden bislang nicht geschuldete Dienstleistungen zur Anpassung des sIDP an eine neue gematik-Spezifikation sowie Ausgestaltungsleistungen, die im Zusammenhang mit der neuen oder früheren gematik-Spezifikationen stehen als auch solche, die der Umsetzung von Anfoderungen der Kassen dienen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK GmbH
Registrierungsnummer: HRB 20680
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 19049007
Postanschrift: Concorde Business Park F
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 19049007
Fax: +43 1 5057473
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32ed094f-18c2-4a1d-9e5b-32ef8518e2d4 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/10/2025 13:49:05 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 659886-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2025