1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines HD-MEA-Experimentmoduls
Beschreibung: Beschaffung eines HD-MEA-Experimentmodul mit 24 Wells für Experimente auf verschiedenen Gravitationsforschungsplattformen.
Kennung des Verfahrens: 2222fdc3-0668-4789-ac6f-15bb07d69b75
Interne Kennung: 2025_07_01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31712000 Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDPE1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines HD-MEA-Experimentmoduls
Beschreibung: Ein CMOS-basiertes HD-MEA-Experimentmodul mit 24 Wells soll beschafft werden. Dieses System wird für Experimente auf verschiedenen Gravitationsforschungsplattformen benötigt, darunter der Fallturm (ZARM, Bremen), Parabelflüge (Novespace, Bordeaux, Frankreich), die Humanzentrifuge (DLR, Köln) sowie Höhenforschungsraketen (TEXUS, MASER/Suborbital Express, MAIUS, MAPHEUS, Kiruna, Schweden). Ziel ist es, statistisch aussagekräftige Ergebnisse aus einem einzigen Experiment - beispielsweise einem Raketenstart - zu erhalten, indem die parallele Untersuchung mehrerer Proben ermöglicht wird. Da Gravitations-Experimente mit hohen Kosten verbunden sind, ist die effiziente Nutzung der verfügbaren Plattformzeit von zentraler Bedeutung. In diesem Kontext soll ein Multi-Well High-Density Microelectrode Arrays (HD-MEAs) der Firma MaxWell Biosystems AG inklusive Sonderanfertigung für die Projektgruppe beschafft werden.
Interne Kennung: 2025_07_01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31712000 Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Bonn AöR
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 376 490,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das UKB beabsichtigt, das Gerät im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV zu beschaffen. Dabei konnte ausschließlich mit der MaxWell Biosystems AG verhandelt werden. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, weil technische Alleinstellungsmerkmale bestehen. Das MEA-System muss mindestens 24 Wells besitzen (zur kosteneffizienten Bearbeitung von 24 biologischen Proben pro Kampagne). Jedes Well muss mindestens 26.000 Elektroden bereitstellen (hohe Elektrodendichte zur detaillierten Erfassung elektrischer Signale von Zellen). Die Elektrodendichte muss mindestens 3.000 Elektroden/mm² betragen. Das MEA-System muss mit Mikrofluidikstrukturen kompatibel sein (planarer Elektrodenaufbau). Der Elektrodendurchmesser darf 12,5 Mikrometer nicht überschreiten (die in den geplanten Experimenten verwendeten Mikrokanäle sind ca. 20 Mikrometer breit. Um eine vollständige Positionierung der Messelektroden innerhalb der Kanäle zu gewährleisten und ausschließlich axonale Signale zu erfassen, müssen die Elektroden kleiner als die Kanalbreite sein). Der Elektrodenabstand muss < 20 Mikrometer betragen (für eine zuverlässige Erfassung axonaler Signale innerhalb der ~20 Mikrometer breiten Mikrokanäle. Da Axone typischerweise nur wenige Mikrometer Durchmesser haben und ihre Signale schnell abklingen, ist eine enge Elektrodenabstandsgestaltung notwendig, um eine kontinuierliche Kanalabdeckung und hohe räumliche Auflösung sicherzustellen). Das System muss eine elektrische Rauschspannung < 4 MikroVrms aufweisen. Barebone-Version (nur Kernhardware, ohne Peripherie/Gehäuse. Ein Standard-MEA-System ist für den vorgesehenen Einsatz nicht ausreichend. Das System muss hardwareseitig modifiziert werden - z. B. Verlagerung der Elektronik aus dem Standardgehäuse in eine Druck- und Wärmeisolationskammer als Einschub in den Raketentopf - und spezielle Schnittstellen für die geplanten Experimente bereitstellen). Das HD-MEA-System muss über eine API (Application Programming Interface) steuerbar sein, die eine Synchronisation während der Lichtpuls-Experimente ermöglicht. Darüber hinaus muss die API die automatische Planung von Experimenten erlauben, falls das Personal die Aufzeichnungen nicht manuell starten kann, oder in Kombination mit extern empfangenen Signalen. Selektives Elektroden-Addressing (das MEA-System muss die gezielte Auswahl und Aktivierung einzelner Messelektroden ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Elektroden ausgelesen werden, die biologische Signale innerhalb der Mikrofluidik-Kanäle erfassen. Dies ist notwendig, um den Datenfluss bei Langzeitexperimenten (bis zu 48 h) zu reduzieren und die verfügbaren Speicher- und Batterieressourcen zu schonen). Das vorgesehene Gerät verfügt über eine Reihe von technischen Alleinstellungsmerkmale, die im Rahmen des vorgesehenen Einsatzwecks unerlässlich und nur von dem genannten Gerät von MaxWell Biosystems erfüllt werden können. Das geplante 24-Well-HD-MEA-System soll die Aufzeichnung neuronaler Aktivität (z. B. von retinalen Ganglienzellen (RGCs) und neuromuskulären Endplatten (NMJs)) mit der Möglichkeit zur optogenetischen Stimulation kombinieren. Die optogenetische Aktivierung erfolgt durch Lichtpulse definierter Wellenlängen, die zeitlich mit den elektrophysiologischen Aufzeichnungen synchronisiert werden müssen. Hierfür sind geeignete Hard- und Software-Schnittstellen erforderlich. Zudem soll das System mit einer Mikrofluidik-Einheit ausgestattet sein. Diese ermöglicht die kontrollierte Kultivierung organotypischer Proben (z. B. retinale Organoide ab Woche 15) in Reservoirs mit Mikrokanälen für gerichtetes axonales Wachstum. Der Raketentopf weist einen Durchmesser von rund 430 mm und eine Höhe von etwa 290 mm auf, wobei die Höhe strukturell bedingt ist und das Gesamtvolumen nicht vollständig genutzt werden kann. Für den Einschub, der im Rahmen des Late-Access-Verfahrens eingesetzt werden muss, stehen daher inklusive Druckkammer und unterstützender Elektronik nur Abmessungen von maximal 365 mm × 230 mm × 210 mm (L × B × H) zur Verfügung. Elektronik, die dauerhaft im Raketentopf verbleiben kann, muss nicht zwingend im Einschub integriert werden, sollte jedoch vorsorglich als Rückfalloption eingeplant werden. Um eine stabile und reproduzierbare Durchführung der Experimente sicherzustellen, sind eine elektromagnetische Abschirmung sowie Druck- und Wärmeisolierung notwendig. Darüber hinaus ist die Integration geeigneter Sensoren vorgesehen, um alle missionsrelevanten Parameter zu erfassen. Dazu gehören insbesondere Beschleunigung, Druck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, CO2-Gehalt, Vibrationen und Strahlung. Sämtliche Geräte und Sensoren müssen innerhalb der genannten Abmessungen des Einschubs untergebracht werden. Mit der Anschaffung dieses Systems wird eine zukunftsorientierte Plattform geschaffen, die nicht nur für RGC- und NMJ-Studien, sondern auch für andere elektrisch aktive Zelltypen und Gewebe (z. B. Neuronen, Kardiomyozyten, Muskelzellen) eingesetzt werden kann. Damit wird die Grundlage für innovative Experimente mit hoher Probenzahl, präziser optogenetischer Kontrolle und integrierter Mikrofluidik gelegt. Eine "vernünftige" Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf das Gerät des Herstellers MaxWell Biosystems AG ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nicht möglich, die mit den o. g. Alleinstellungsmerkmalen verbundene Leistungsfähigkeit im vorgesehenen Einsatzzweck mittels Geräten anderer Hersteller zu realisieren. Im Rahmen einer Marktanalyse wurden die am Markt verfügbaren Multiwell-Microelectrode-Array-Systeme (MEA) der Anbieter MaxWell Biosystems, 3Brain, Axion BioSystems, Multi Channel Systems (MCS) sowie AlphaMED Scientific untersucht. Aufgrund der Marktanalyse ist festzustellen, dass ausschließlich das System MaxTwo (24-Well) von MaxWell Biosystems AG die in den Leistungsanforderungen definierten Kriterien erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MaxWell Biosystems AG
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025_07_01
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/10/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Registrierungsnummer: DE 811 917 555
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich 4 - Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
Telefon: +49 228 287-14798
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MaxWell Biosystems AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: CHE-178.600.178
Postanschrift: Albisriederstrasse 253
Stadt: Zürich
Postleitzahl: 8047
Land, Gliederung (NUTS): Zürich (CH040)
Land: Schweiz
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 825342fb-9dea-4fe7-a0db-c35552fbaada - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2025 09:31:10 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 660170-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2025