5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Stadt: Kürten
Postleitzahl: 51515
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: - Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Objektplanung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn als Objektplaner o Mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI §§ 33 ff. für ein vergleichbares Bauwerk (Zur Vergleichbarkeit des Bauwerks siehe Fußnote 1) (Inhalte der Leistung) UND o Mindestens netto 20 Mio. EUR anrechenbare Kosten KG 300 - 400 (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Vergleichbar ist ein öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen, Schulsporthallen, Hochschulen z.B. auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.) und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser o.ä.).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: b. Angaben über das für die Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung muss mindestens zehn (10) Jahre und die stellvertretende Projektleitung mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). c. Angaben über das für die Bauleitung und deren Stellvertretung vorgesehene Personal für die Objektüberwachung und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Bauleitung muss mindestens zehn (10) Jahre und die stellvertretende Bauleitung mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektüberwachung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 3.000.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Objektplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungs-verfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: 3.3.1 Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 150 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 30 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": 1. Leistungen der Objektplanung für eine Sanierung einer Schule oder Sporthalle (auch Umbau und/oder Neubau einer Sporthalle oder Schule) Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte 2. Sanierung oder Umbau einer Schule oder Sporthalle im laufenden Betrieb Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte 3. Durchführung einer GU-Ausschreibung Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 45 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": 1. Berufserfahrung Projektleitung über 26 Jahre = 10 Punkte über 24 Jahre = 9 Punkte über 22 Jahre = 8 Punkte über 20 Jahre = 7 Punkte über 18 Jahre = 6 Punkte über 16 Jahre = 5 Punkte über 14 Jahre = 4 Punkte über 12 Jahre = 3 Punkte über 10 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt unter 10 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 21 Jahre = 10 Punkte über 19 Jahre = 9 Punkte über 17 Jahre = 8 Punkte über 15 Jahre = 7 Punkte über 13 Jahre = 6 Punkte über 11 Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 7 Jahre = 3 Punkte über 5 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 3. Berufserfahrung Bauleitung (Objektüberwachung) über 26 Jahre = 10 Punkte über 24 Jahre = 9 Punkte über 22 Jahre = 8 Punkte über 20 Jahre = 7 Punkte über 18 Jahre = 6 Punkte über 16 Jahre = 5Punkte über 14 Jahre = 4Punkte über 12 Jahre = 3Punkte über 10 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt unter 10 Jahren = Ausschluss 4. Berufserfahrung der stellvertretenden Bauleitung (Objektüberwachung) über 21 Jahre = 10 Punkte über 19 Jahre = 9 Punkte über 17 Jahre = 8 Punkte über 15 Jahre = 7 Punkte über 13 Jahre = 6 Punkte über 11 Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 7 Jahre = 3 Punkte über 5 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 5. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die im Teilnahmewettbewerb angegebene Projektleitung oder deren Stellvertretung ebenfalls als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können vertauscht sein) 5 oder mehr Referenzen = 5 Punkte 4 Referenzen = 4 Punkte 3 Referenzen = 3 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 1 Referenz = 1 Punkt
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarwertung
Beschreibung: Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 40 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 400 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also "doppelt so teuer" ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätswertung
Beschreibung: Ein qualitativ hochwertige Objektplanung ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Daher wird dies mit insgesamt 60 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 600 Punkte zu erreichen. Die Qualitätswertung gliedert sich wie folgt auf: 4.1.2.1 Konzept der Projektabwicklung (Unterwichtung 50 % = 500 Punkte) Im Rahmen des Konzepts der Projektabwicklung soll zu folgenden Unterpunkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen: - Terminsicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] - Qualitäts- und Kostensicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] - beabsichtigtes Vorgehen und Besonderheiten des Projekts sowie der eigenen Herangehensweise unter Berücksichtigung der Koordination der Gesamtmaßnahme (KG 300 - 500) [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 12,5 in die Wertung einfließen] - Gestaltung LPH 8: Darstellung eines ausführlichen Konzeptes zur Bauüberwachung und GU-Überwachung, Häufigkeit der Begehung, Reaktionszeiten [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 18,75 in die Wertung einfließen] - Gestaltung LPH 9 [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] Die einzelnen Unterpunkte werden anhand des folgenden Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit der jeweiligen vorgenannten Gewichtung multipliziert. Siehe für eine ausführliche Darstellung der Unterwichtung die Datei "Aufforderungsschreiben". In Bezug auf die Präsentation des Konzepts der Projektabwicklung ist der Vergabestelle vor allem wichtig, dass das konkrete Projekt betrachtet wird und nicht eine standardisierte Präsentation "abgespult" wird, die in dieser Form schon in zahlreichen Vergabeverfahren zuvor gehalten wurde. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber*innen in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Einreichung des Bearbeitungskonzepts wird im jetzigen Verfahrensstadium des Teilnahmewettbewerbs daher ausdrücklich nicht gefordert. Die Ausführungen unter Ziffer 4.1 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. 4.1.2.2 Präsentation (Unterwichtung 10% = 100 Punkte) Das Bearbeitungskonzept ist im Rahmen der Verhandlungsgespräche vor einem Auswahlgremium zu präsentieren. Die Vergabestelle geht davon aus, dass ein Bietender, der das genannte Konzept gut strukturiert, überzeugend, interessant und ansprechend darstellen kann, im Rahmen der späteren Leistungserbringung ebenso agiert. Dies ist aus Sicht der Vergabestelle für das vorliegende Vorhaben von weit überdurchschnittlicher Bedeutung für den Projekterfolg. Daher wird die Präsentation gesondert bewertet, wobei Projektleitung und stellvertretende Projektleitung bewertet werden. Die Vergabestelle legt Wert auf folgende Eigenschaften und Eindrücke: - klare, schlüssig nachvollziehbare und strukturierte Präsentation - Erfahrung der Person mit vergleichbaren Aufgabestellungen lässt sich aus Präsentation ableiten - souveräner Auftritt und souveräne Reaktion auf Nachfragen Die Präsentation wird anhand des folgenden Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit einer Gewichtung von 10 multipliziert. Siehe für eine ausführliche Darstellung der Unterwichtung die Datei "Aufforderungsschreiben".
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/11/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal Vergabemarktplatz Rheinland [https://vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do] zu stellen. Auf E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals oder Anrufe wird nicht reagiert. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im Teilnahmewettbewerb, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bewerber jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bewerber verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine "Holschuld" des Bewerbers besteht. Den Bewerbern ggf. übermittelte Antworten werden ohne weiteren Hinweis Gegenstand der Vergabeunterlagen und gehen allen anderweitigen Regelungen und Inhalten der Vergabeunterlagen vor. Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Auch danach wird die Vergabestelle im pflichtgemäßen Ermessen darüber entscheiden, ob die Fragen noch beantwortet werden können, ohne eine Verzögerung des Verfahrens hervorzurufen oder beantwortet werden müssen, weil sie entscheidenden Einfluss auf das Verfahren haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Kürten
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Kürten