1. Zuständige Behörde
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
    
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
    
    
     Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
    
    
     Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bei der am 05.02.2025 veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungs-Nr. 77983-2025) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlicht wird. Hierbei handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage samt Anhänge. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Bruchsal Nord“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren Anhängen, abzurufen unter dem folgenden Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/ konkretisiert. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate enthalten.
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
      Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens. Der automatisch generierte Verweis auf Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung ist insoweit unzutreffend. - 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
    
    
     Beschreibung: Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Bruchsal Nord" für neun Jahre. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: – Buslinienverkehr: 130 Stettfeld-Weiher – Weiher – Forst – Bruchsal; 131 Östringen – Mingolsheim – Kronau – Weiher – Ubstadt – Bruchsal; 132 Östringen – Mingolsheim – Langenbrücken – Stettfeld – Weiher – Ubstadt; 133 Kronau – Mingolsheim – Östringen; 140 Zeutern – Stettfeld – Ubstadt – Weiher – Langenbrücken – Mingolsheim – Östringen. – On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 131M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Bad Schönborn, Kronau, Weiher“. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb wird ca. 25.800 Jahresfahrplanstunden pro Normjahr betragen. Die zu erbringende Verkehrsleistung kann der u. g. Anlage sowie den als Anhang 1 beigefügten Liniensteckbriefen entnommen werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG sicherzustellen. Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs umfasst die Gemeinden Bad Schönborn, Kronau und den Ortsteil Weiher der Gemeinde Ubstadt-Weiher sowie als extern liegender Ankerpunkt den Schienenhaltepunkt Stettfeld-Weiher. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Der On Demand-Verkehr soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind mind. zwei On Demand-PKWs einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf ca. 3.700 PKW-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeit pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Die Betriebsaufnahme ist für den 13.12.2026 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhängen einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/
     
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Städte Bruchsal und Östringen (jeweils nur die Kernstadt) sowie Gemeinden Bad Schönborn, Forst, Kronau und Ubstadt-Weiher
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Datum des Beginns: 13/12/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Karlsruhe
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
    
    
     Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
    
    
     Postanschrift: Kriegsstraße 100
    
    
     Stadt: Karlsruhe
    
    
     Postleitzahl: 76133
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 0721 936 64200
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    10. Änderung
   
   
    Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: db12da98-f523-4402-a348-0398cfd978ff-01
   
   
    Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
   
   
    Beschreibung: Ergänzung der Vorinformation um die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG und Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge.
   
   
    
     10.1. 
    
    
     Änderung
    
    
     Abschnittskennung: LOT-0000
    
    
     Beschreibung der Änderungen: 1. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung einer ergänzenden Vorinformation in Ziffer 2.1 und 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt. -- 2. Konkretisierung des Leistungsgegenstands in Ziffer 2.1 und 5.1 (u. a. neue Linie 130 sowie Änderung der Linienwege der Linien 131, 132 und 140). Es wurden Informationen und Vorgaben zu den On Demand-Verkehren ergänzt. Zusätzlich wurde ein Verweis auf die Anlage zur Vorinformation samt Anhängen hinzugefügt. -- 3. Anpassung und Ergänzung der zusätzlichen Informationen in Ziffer 2.1.4, insbesondere in Bezug auf die Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge und den Verweis auf Anforderungen in einem ergänzenden Dokument (Anlage zur Vorinformation samt Anhänge). -- 4. Verschiebung des Hinweises in Bezug auf die genannten Normen zur beabsichtigten Verfahrenswahl von Ziffer 2.1.4 Zusätzliche Informationen Nr. 5 zu Ziffer 2.1.4 Rechtsgrundlage.
    
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 279aa042-d207-4b0c-9734-07824a0d0e41  -  01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2025 15:44:29 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 650821-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 191/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 06/10/2025