Deutschland – Wärmepumpen – Brainergy Park Energie GmbH wg. Vergabe der dezentralen Energieversorgungsanlagen

645872-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Wärmepumpen – Brainergy Park Energie GmbH wg. Vergabe der dezentralen Energieversorgungsanlagen
OJ S 189/2025 02/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Vergabe der dezentralen Energieversorgungsanlagen
Beschreibung: Der Brainergy Park Jülich steht als zukunftsweisendes Technologie- und Innovationszentrum im Fokus nachhaltiger Entwicklung und moderner Infrastruktur. In diesem Kontext ist die zuverlässige und effiziente Wärme- und Kälteversorgung der neu entstehenden Gebäude von entscheidender Bedeutung. Die Gebäude am Brainergy Park sollen über ein weitgehend CO2-freies Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Das Fernwärmenetz wird als wassergefülltes LowEx-Netz ausgeführt, dass durch eine Energiezentrale mit Wärme versorgt wird. Die Bereitstellung der Wärme auf Heizwärmeniveau erfolgt vor Ort an jeder Liegenschaft mit einer dezentralen Wärmepumpenanlage, die in Containern eingehaust sein wird (im Folgenden: „Containeranlagen“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung mit der Lieferung und Errichtung der Containeranlagen gemäß folgenden Titeln des Leistungsverzeichnisses: Titel 1: Standard- und High-End-Container Titel 2: Versorgung Quanta Titel 3: Übergabestation HyDN
Kennung des Verfahrens: 389ac4bf-4714-4ad0-9be0-552c3fd1226a
Interne Kennung: 80258-24 (16)
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten alle grenzüberschreitenden Bedingungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Vergabe der dezentralen Energieversorgungsanlagen
Beschreibung: Der Brainergy Park Jülich steht als zukunftsweisendes Technologie- und Innovationszentrum im Fokus nachhaltiger Entwicklung und moderner Infrastruktur. In diesem Kontext ist die zuverlässige und effiziente Wärme- und Kälteversorgung der neu entstehenden Gebäude von entscheidender Bedeutung. Die Gebäude am Brainergy Park sollen über ein weitgehend CO2-freies Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Das Fernwärmenetz wird als wassergefülltes LowEx-Netz ausgeführt, dass durch eine Energiezentrale mit Wärme versorgt wird. Die Bereitstellung der Wärme auf Heizwärmeniveau erfolgt vor Ort an jeder Liegenschaft mit einer dezentralen Wärmepumpenanlage, die in Containern eingehaust sein wird (im Folgenden: „Containeranlagen“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung mit der Lieferung und Errichtung der Containeranlagen gemäß folgenden Titeln des Leistungsverzeichnisses: Titel 1: Standard- und High-End-Container Titel 2: Versorgung Quanta Titel 3: Übergabestation HyDN
Interne Kennung: 80258-24 (16)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestumsatz (2022 bis 2024) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich Anlagenbau, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2.000.00,00/Jahr (nicht im Durchschnitt über die drei Jahre, sondern jeweils pro Jahr) betragen haben (Mindestkriterium). Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mindestmitarbeiterzahl Die Anzahl der im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich Anlagenbau, fest angestellten Mitarbeiter oder Gesellschafter muss zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist mindestens 25 betragen (Mindestkriterium). Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzen Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien zu Umsatz und Mitarbeiterzahlen erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Anlagenbau im Energiesektor), anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2018 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: - Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leitungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. - Für jede Referenz, die eine 3D Planung zum Gegenstand hatte, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); - Für jede Referenz, die ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt im Bereich individuell geplanter und gelieferter dezentraler Containeranlagen für Wärme- oder Kälteversorgung mit einer Wärmepumpe und Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Leistungsbereich von 80 bis 500 kW nachweist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); - Für jede Referenz, die den Nachweis über die Betriebsführung und Wartung dezentraler Containeranlagen für Wärme- oder Kälteversorgung mit einer Wärmepumpe und Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Leistungsbereich von 80 bis 500 kW für mindestens drei Jahre erbringt, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). - Für jede Referenz, die den Nachweis erbringt, dass in den letzten drei Jahren mehr als 20 individuell nach Kundenvorgaben geplante Anlagen für die dezentrale zur Wärme- oder Kälteversorgung mit einer Wärmepumpe im Leistungsbereich von 80 bis 500 kW gebaut und ausgeliefert wurden, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). - Für jede Referenz, die den Nachweis erbringt, dass mehrere dezentrale Containeranlagen zur Wärme- oder Kälteversorgung mit einer Wärmepumpe im Leistungsbereich von 80 bis 500 kW erfolgreich kaskadiert wurden, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) und alle fünf Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Technisches Angebot a) Die Umweltverträglichkeit der angebotenen Wärmepumpen wird anhand ihrer Umweltauswirkungen, insbesondere durch die Verwendung von umweltfreundlichen Kältemitteln, bewertet. Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel verwenden, erhalten die höchste Punktzahl. Die Punkte für die Bewertung der Kriterien des technischen Angebotes werden wie folgt ermittelt: 5 Punkte: Die Umweltverträglichkeit ist herausragend. 4 Punkte: Die Umweltverträglichkeit ist sehr gut. 3 Punkte: Die Umweltverträglichkeit ist gut. 2 Punkte: Die Umweltverträglichkeit ist befriedigend. 1 Punkt: Die Umweltverträglichkeit ist ausreichend. 0 Punkte: Die Umweltverträglichkeit ist unzureichend b) Die eingereichten Anlagenschema je Titel wird nach Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit bewertet. Entscheidend sind eine klare Darstellung der hydraulischen sowie wärme- und kältetechnischen Verschaltung, der wesentlichen Komponenten und der relevanten Betriebszustände. Schemata, die alle Elemente eindeutig und nachvollziehbar abbilden, erhalten die höchste Punktzahl. 5 Punkte: Das Schema ist bezüglich der vorgenannten Anforderung herausragend. 4Punkte: Das Schema ist bezüglich der vorgenannten Anforderung sehr gut. 3 Punkte: Das Schema ist bezüglich der vorgenannten Anforderung gut. 2 Punkte: Das Schema ist bezüglich der vorgenannten Anforderung befriedigend. 1 Punkt: Das Schema ist bezüglich der vorgenannten Anforderung ausreichend. 0 Punkte: Das Schema ist unzureichend. c) Die Lieferzeit der Containeranlagen wird als entscheidendes Zuschlagskriterium bewertet. Anbieter, die innerhalb von 5 Monaten oder kürzer nach Abruf liefern können, erhalten die höchste Punktzahl. Die Bewertung erfolgt anhand der zugesicherten Liefertermine. Die maximale Lieferfrist darf 10 Monate betragen. Hierfür erhält der Bieter einen Punkt. Angebote mit einer längeren Lieferfrist werden nicht gewertet. Demnach ergeben sich folgende Punkte: 5 Punkte: Lieferfrist von 5 Monaten oder kürzer 4 Punkte: Lieferfrist von 6 Monaten 3 Punkte: Lieferfrist von 7 Monaten 2 Punkte: Lieferfrist von 8 Monaten 1 Punkt: Lieferfrist von 9 Monaten 0 Punkte: Lieferfrist von 10 Monaten. d) Die Energieeffizienz der Wärmepumpen im Auslegungspunkt wird bewertet. Angebote, die einen hohen Wirkungsgrad und geringe Energieverluste aufweisen, erhalten eine höhere Punktzahl. Demnach ergeben sich folgende Punkte: 5 Punkte: Der Wirkungsgrad ist herausragend. 4 Punkte: Der Wirkungsgrad ist sehr gut. 3 Punkte: Der Wirkungsgrad ist gut. 2 Punkte: Der Wirkungsgrad ist befriedigend. 1 Punkt: Der Wirkungsgrad ist ausreichend. 0 Punkte: Der Wirkungsgrad ist unzureichend. e) Das einzureichende Angebot für Service- und Wartungsleistungen wird bewertet. Maßgeblich sind die angebotene Dauer (Mindestdauer für die Wertbarkeit: 5 Jahre), die Verfügbarkeit von qualifiziertem Servicepersonal, die angebotenen Reaktionszeiten sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wartungsleistungen. Angebote mit umfassenden, klar strukturierten und praxistauglichen Service- und Wartungskonzepten erhalten eine höhere Punktzahl. 5 Punkte: Das Wartungsangebot ist herausragend. 4 Punkte: Das Wartungsangebot ist sehr gut. 3 Punkte: Das Wartungsangebot ist gut. 2 Punkte: Das Wartungsangebot ist befriedigend. 1 Punkt: Das Wartungsangebot ist ausreichend. 0 Punkte: Das Wartungsangebot ist unzureichend f) Die Qualität der einzureichenden 3D-Aufstellplanung wird als Zuschlagskriterium bewertet. Maßgeblich sind die Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der Planung im Hinblick auf die räumliche Integration, Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten sowie die Einhaltung der projektspezifischen Vorgaben. Angebote mit einer klar strukturierten, detailgetreuen und praxisnahen 3D-Aufstellplanung erhalten eine höhere Punktzahl. 5 Punkte: Die Qualität der Planung ist herausragend. 4 Punkte: Die Qualität der Planung ist sehr gut. 3 Punkte: Die Qualität der Planung ist gut. 2 Punkte: Die Qualität der Planung ist befriedigend. 1 Punkt: Die Qualität der Planung ist ausreichend. 0 Punkte: Die Qualität der Planung ist unzureichend. g) Der Bieter hat zu beschreiben, wie der werkseitige Test der Containeranlage vor Auslieferung erfolgt. Die nachvollziehbar dargelegte Fähigkeit des Anbieters, einen vollständigen werksseitigen FAT-Test (Factory Acceptance Test) der Wärmepumpen durchzuführen und zu dokumentieren, wird bei diesem Zuschlagskriterium mit der maximalen Punktzahl (5) bewertet. 5 Punkte: Die Darstellung lässt einen herausragenden Test erwarten. 4 Punkte: Die Darstellung lässt einen sehr guten Test erwarten 3 Punkte: Die Darstellung lässt einen guten Test erwarten 2 Punkte: Die Darstellung lässt einen befriedigenden Test erwarten 1 Punkt: Die Darstellung lässt einen ausreichenden Test erwarten 0 Punkte: Die Darstellung lässt einen unzureichenden Test erwarten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 2. Preisangebot a) Das Angebot über die schlüsselfertige Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Containeranlagen werden als maßgebliches Zuschlagskriterium bewertet. Die Summe der Preisangebote für die Titel 1 bis 3 wird dahingehend bewertet, dass das niedrigste Preisangebot 5 Punkte erhält und alle weiteren Preisangebote in der Weise interpoliert werden, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preisangebot und dem zu bewertenden Angebot mit der maximalen Punktzahl (5) multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. b) Mit den Angeboten hat der Auftragnehmer ein bindendes Angebot über Service- und Wartungsleistungen für einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren (vier Jahre gemäß VOB/B zuzüglich eines weitern Jahres) abzugeben. Die daraus resultierenden Kosten über einen Zeitraum von 5 Jahren werden als maßgebliches Zuschlagskriterium bewertet. Der Mindestumfang bestimmt sich nach Titel 1 der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Summe der Preisangebote für die Titel 1 bis 3 wird dahingehend bewertet, dass das niedrigste Preisangebot 5 Punkte erhält und alle weiteren Preisangebote in der Weise interpoliert werden, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preisangebot und dem zu bewertenden Angebot mit der maximalen Punktzahl (5) multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266ecd-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen gemäß Eignungskriterien
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß dem Rahmenvertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Brainergy Park Energie GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer: +49 152 09408180
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Telefon: 015209408180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 02211473055
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b90d5dd1-a048-49aa-b7d9-8a1d520d40cc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2025 17:39:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 645872-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2025

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