Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – ESSO-Vertrag (Vergabe an IBM)

642453-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – ESSO-Vertrag (Vergabe an IBM)
OJ S 188/2025 01/10/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: ESSO-Vertrag (Vergabe an IBM)
Beschreibung: Die DRV KBS beabsichtigt als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe eines Auftrags an IBM. Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss des sog. ESSO-Vertrags. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über ESSO-Bestandteile wie z.B. Softwarelizenzen oder Serviceleistungen. Nachfolgende ESSO-Bestandteile können aus dem Rahmenvertrag bezogen werden: 1. System z MLC-Programme [Mietprogramme für den Betrieb des Großrechners] 2. IBM International Passport Advantage Programme [einschließlich Subscription und -Support a) Bezug von Lizenzen inkl. 12 Monate S&S b) Bezug von neuer S&S c) Bezug von S&S Renewals d) Bezug von Subscription-Lizenzen e) Programme mit Gesamtobergrenze („Software Katalog“)] 3. System z OTC-Programme [einschließlich Subscription & Support („S&S“)] 4. Services [Individueller IBM Software Support für IBM Z Unterstützung bei der Bereitstellung und Betrieb von IBM Produkten] 5. Beitritt in angepasstes CVA-Programm Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 31.12.2025 und endet am 31.12.2030. Bei dem ESSO-Vertrag handelt es sich um ein Produkt, das ausschließlich von IBM vertrieben wird und nicht von Business Partnern angeboten wird.
Kennung des Verfahrens: d041be7a-bb03-4cf6-aa30-f67b264a1140
Interne Kennung: 2.507.182
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ESSO-Vertrag (Vergabe an IBM)
Beschreibung: Die DRV KBS beabsichtigt als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe eines Auftrags an IBM. Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss des sog. ESSO-Vertrags. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über ESSO-Bestandteile wie z.B. Softwarelizenzen oder Serviceleistungen. Nachfolgende ESSO-Bestandteile können aus dem Rahmenvertrag bezogen werden: 1. System z MLC-Programme [Mietprogramme für den Betrieb des Großrechners] 2. IBM International Passport Advantage Programme [einschließlich Subscription und -Support a) Bezug von Lizenzen inkl. 12 Monate S&S b) Bezug von neuer S&S c) Bezug von S&S Renewals d) Bezug von Subscription-Lizenzen e) Programme mit Gesamtobergrenze („Software Katalog“)] 3. System z OTC-Programme [einschließlich Subscription & Support („S&S“)] 4. Services [Individueller IBM Software Support für IBM Z Unterstützung bei der Bereitstellung und Betrieb von IBM Produkten] 5. Beitritt in angepasstes CVA-Programm Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 31.12.2025 und endet am 31.12.2030. Bei dem ESSO-Vertrag handelt es sich um ein Produkt, das ausschließlich von IBM vertrieben wird und nicht von Business Partnern angeboten wird. --------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis: Die Fortsetzung des Punktes 5.1 erfolgt unter Punkt 5.1.6. Begründung: Grundsätzlich sind Aufträge von öffentlichen Auftraggebern formal auszuschreiben. Der vorliegende ESSO-Vertrag kann jedoch direkt mit IBM ohne Durchführung einer Ausschreibung abgeschlossen werden, da Alleinstellungsmerkmale gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), c) VgV die Vergabe an IBM zwingend erforderlich machen und damit vergaberechtlich rechtfertigen. Ein Auftrag kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ohne Ausschreibung direkt an ein Unternehmen vergeben werden, wenn „der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, a) weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten“ Technische Gründe (Variante b)) können vorliegen, wenn eine besondere Befähigung außerhalb der branchenüblichen Ausbildung oder eine spezielle Ausstattung für die Durchführung des Auftrags zwingend erforderlich sind. Der Auftrag muss mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein, die einer fachlich ungewöhnlichen Lösung bedürfen. Die Voraussetzungen liegen allerdings nicht vor, wenn sich der zukünftige Auftragnehmer die erforderlichen besonderen Fähigkeiten oder Ausstattungen bis zum Zuschlagstermin oder zum Ausführungsbeginn aneignen kann. Technische Gründe werden insbesondere in der Hochtechnologie (z.B. alternative Antriebs- und Transporttechnologien) angeführt. Ausschließlichkeitsrechte (Variante c)) sind Rechte, die anderen als dem Inhaber den Zugriff auf ein für die Leistungserbringung zwingend benötigtes Hilfsmittel untersagen (Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte etc.). Diese Variante hat insbesondere bei der Beschaffung von IT-Leistungen eine enorme Bedeutung. Computerprogramme einschließlich des Entwurfsmaterials unterliegen grundsätzlich dem Urheberschutz. Soll ein Programm mit Schnittstellen einer vorhandenen Software kommunizieren, kommt nur der Inhaber der bereits bestehenden Software als Vertragspartner in Betracht, wenn die Andockung der neuen Software an die vorhandene nur unter Eingriff in die Programmstruktur und unter Verletzung von Urheberrechten möglich ist. Nicht ausreichend sind hingegen bloße wirtschaftliche Nachteile aufgrund erhöhter Anpassungskosten. Je mehr produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers vorliegen, desto eher kann die Leistung nur noch von einem Unternehmen erbracht werden. Hier ist § 14 Abs. 6 VgV zu beachten, der den Auftraggeber verpflichtet, Alternativen und Ersatzlösungen zu prüfen. Die Frage des Alleinstellungsmerkmals hat hier einen engen Zusammenhang mit der Frage, wie sehr der Auftraggeber seinen Bedarf konkretisieren darf und damit ggf. den Bewerberkreis einengt. Nach der überwiegenden Rechtsprechung ist der vergaberechtlich zu beurteilenden Frage nach der Art und Weise der Beschaffung die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers vorgelagert, was überhaupt beschafft werden soll. Eine Einschränkung findet das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers nach der Rechtsprechung dahingehend, dass objektiv auftrags- und sachbezogen Erwägungen heranzuziehen sind und keine gezielte Diskriminierung bestimmter Wirtschaftskreise hierdurch beabsichtigt ist. Hiernach verbleibt dem öffentlichen Auftraggeber das Recht, den Beschaffungsbedarf etwa auf eine bestimmte technische Konzeption festzulegen, sofern die Festlegung nicht auf sachfremden Gründen beruht. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV dürfte "vernünftig" sein, sofern sie nicht mit nennenswerten Nachteilen verbunden ist und sich der Beschaffungszweck gleichermaßen erreichen lässt.
Interne Kennung: 2.507.182
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Vorliegend bestehen objektiv auftrags- und sachbezogene Gründe für den Abschluss eines ESSO-Vertrags bei IBM. Mit dem Bezug der Leistungen über den ESSO-Vertrag gehen Rabattierungen einher, die auf anderem Wege (insbesondere auch bei vertraglich getrennter Beauftragung einzelner Leistungen) nicht realisiert werden könnten. Der Auftraggeber erhält außerdem das erforderliche und sicherste Maß an Planungssicherheit, da alle Produkte einen vertraglich vorgegebenen einheitlichen Start und Endtermin erhalten (das gilt auch für kurzfristig zusätzlich benötigte Lizenzen). So kann ein nicht nur technischer, sondern auch zeitlicher Gleichlauf unterschiedlicher Leistungen gewährleistet werden, der die Produktivität, Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit des Gesamtsystems steigert sowie die Erfüllung der gesetzlichen KRITIS-Vorgaben (insbesondere Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse) am sichersten gewährleistet. Durch einen einheitlichen Support werden mögliche Risiken von Fehlfunktionen und Ausfällen vermieden. Die Funktionalität und Kompatibilität einzelner Komponenten und Schnittstellen zueinander bleibt gewährleistet. Andernfalls würde kein durchgehender proaktiver Support sowie Unterstützung bei Fehlersituation innerhalb der Gesamtinfrastruktur zur Verfügung stehen. Nur über den ESSO-Vertrag können Lizenzen erworben werden, die im Falle einer Migration des Rechenzentrums einen zügigen und fehlerfreien „Umzug“ der Lizenzen zum neuen Standort ermöglichen. Die Erwägungen zur IT-Sicherheit und -zuverlässigkeit (insbesondere auch die Erfüllung der KRITIS-Anforderungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität) spielen im vorliegenden Fall eine besonders tragende Rolle, da der öffentliche Auftraggeber als Sozialversicherungsträger vermehrt auch sensibler Sozialdaten verarbeitet. Für die Vergabe der einzelnen Bestandteile des ESSO-Vertrags an IBM bestehen folgende spezifische Alleinstellungsmerkmale: 1. System z MLC-Programme Die für den Betrieb des Großrechners benötigte Mietsoftware (MLC) kann ausschließlich über die Fa. IBM direkt bezogen werden, da es sich bei dem Großrechner um ein Produkt von IBM handelt und nur der Hardware-Hersteller angesichts der bestehenden Schutzrechte und des technischen Know-How‘s sowie der erforderlichen Schnittstellen Software zum Betrieb anbieten kann. Im neuen ESSO-Vertrag werden zusätzliche MLC Sonderbestimmungen hinterlegt, die nur direkt mit der Fa. IBM abgeschlossen werden können und die zum strategischen Weiterbetrieb des Hosts erforderlich sind. 2. System z OTC-Programme Die benötigte OTC Software kann über den Hersteller und den freien Markt bezogen werden. Die DRV KBS ist durch die KRITIS-Anforderungen jedoch dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität zu treffen. Es muss daher für sämtliche Komponenten ein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen werden, damit im Störungsfall eine zeitnahe Störungsbeseitigung gewährleistet und jederzeit auf den aktuellen Softwarestand zurückgegriffen werden kann. Die Wartung für sämtliche von der DRV KBS genutzte OTC Software kann ausschließlich über die Fa. IBM bezogen werden, sodass nach der Einschätzung des Rechenzentrums lediglich ein sicherer Betrieb nach den KRITIS-Anforderungen gewährleistet werden kann, indem die gesamte OTC- Software über einen zentralen Verantwortlichen bezogen wird. Die DRV KBS ist durch die KRITIS Anforderungen dazu verpflichtet, eine K-Fall Absicherung vorzuhalten. Die DRV KBS hat zudem ein K-Fall Konzept verabschiedet. Demnach ist in einer Realisierungs-Phase zu prüfen, wie zwei Großrechner-Systeme (SYSPLEX-Anbindung/ direkte Kommunikation zwischen den Großrechner-Systemen) betrieben werden können, um die KRITIS Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Damit die vorhandenen Softwarelizenzen in einem K- Fall an einem anderen Standort genutzt werden dürfen, muss ein entsprechendes Sonderrecht im Softwarevertrag hinterlegt werden, welches ausschließlich über die Fa. IBM bezogen werden kann. 3. IBM International Passport Advantage Programme Aufgrund der zukünftig voraussichtlich geplanten vollständigen Migration in das RZ- DRV (rvArchiv) und die durch die KRITIS Anforderungen erforderliche K-Fall Absicherung kann die PA- Software nur über die Fa. IBM bezogen werden. Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat beschlossen, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet sind, alle Komponenten des Infrastruktur-Betriebs von rvSystem - ohne rvArchiv - in das Gemeinsame Rechenzentrum zu überführen. Dazu werden die Anwendungen von rvSystem auf der Infrastruktur des Gemeinsamen Rechenzentrums betrieben. Nach der erfolgreichen Migration von rvSystem – ohne rvArchiv - an den Standort Würzburg ist ebenfalls davon auszugehen, dass die für den Betrieb von rvArchiv erforderlichen Lizenzen während der ESSO-Laufzeit überführt werden müssen. Für die DRV KBS ist es demzufolge essentiell, dass die Lizenzen an das RZ-DRV übertragen werden können. Auf Basis einer seitens der DRV durchgeführten Marktrecherche kann eine solche Sondervereinbarung zur Nutzung von IBM Software-Produkten nur direkt mit IBM geschlossen werden, da hier kein Standard-Recht zur Nutzung von IBM Software zur Service-Provider-Zwecken benötigt wird, sondern ein besonderes Nutzungsrecht für die erworbenen IBM Software-Produkte zu Service-Provider-Zwecken für eine fest definierte Gruppe von Organisationen benötigt wird, die im weiteren Sinne zu der Organisation des Lizenznehmers gehören. Das Sonderrecht wird nicht direkt mit eingekauft, da es aufgrund der Komplexität noch zu Verzögerungen kommen könnte. Dieses Sonderrecht kann nach den aktuell vorliegenden Informationen aber ausschließlich bei der Fa. IBM direkt beauftragt werden, und nur, wenn die entsprechenden Lizenzen – inkl. Wartung - direkt bei der Fa. IBM beauftragt worden sind. 4. Services Das Rechenzentrum der DRV KBS ist auf die Unterstützung des Herstellers angewiesen, damit (mögliche) komplexe Fehlersituationen frühzeitig erkannt und behoben werden können. Zudem können einzelne Anforderungen der DRV KBS nur umgesetzt werden, indem Anpassungen von der Fa. IBM vorgenommen werden. Diese Anpassungen können lediglich direkt bei der Fa. IBM beauftragt werden, da z.B. keine andere Firma Zugriff auf das IBM Labor und den Quellcode hat. Die Einbindung anderer Unternehmen scheitert in diesen Fällen daher an den bestehenden Schutzrechten und technischen Zwängen. Zusätzliche Dienstleistungen für das Rechenzentrum, die auch von anderen Unternehmen erbracht werden können, werden über bestehende Rahmenverträge bezogen, die vorher in einem formalen Vergabeverfahren durch die DRV KBS bzw. das Kaufhaus des Bundes ausgeschrieben wurden. Zusätzlich werden Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der o.g. IBM-Produkte (Hauptleistung) benötigt. Diese Leistungen stellen daher einen Annex zu den jeweiligen Hauptleistungen dar, können klassischerweise nur von dem Dienstleister der Hauptleistung erbracht werden und unterliegen daher den gleichen Alleinstellungsmerkmalen wie die Hauptleistung. 5. Beitritt in angepasstes CVA-Programm Der neue ESSO-Vertrag sieht zudem vor, dass die DRV KBS in Abstimmung mit der IBM und Deloitte in ein angepasstes CVA Programm eintritt. Dieses wird von der IBM und Deloitte begleitet. Die Teilnahme an dem Programm dient der Vermeidung von Lizenz-Audits. Nur IBM kann der DRV KBS nachlassen, unter bestimmten Bedingungen keine Audits durchzuführen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: 0234 304-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Postanschrift: IBM Campus 1
Stadt: Ehningen
Postleitzahl: 71139
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9613d193-04d9-4d0e-a4bd-64f690f95512 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2025 12:31:06 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 642453-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 188/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2025

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Düren
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Hagen
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Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
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Inden
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Monheim am Rhein
Monschau
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Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
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Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
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Soest
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Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
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Wetter (Ruhr)
Wettringen
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