5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Stufen- und abschnittsweiser Abruf (Projektstufen und Teilbauabschnitte). Die Beauftragung der Projektstufen 2-5 für den Bauabschnitt 2.1 (Umsetzung der Projekte des KHSF II) hängt von der grundsätzlichen Entwicklung des Projekts und der Entscheidung des AG über die weitere Begleitung ab.Die Beauftragung der Projektstufen 1-5 für weitere Bauabschnitte (2.2, sowie zukünftige Bauabschnitte) hängt von der Verfügbarkeit und Bewilligung weiterer Fördermittel, sowie von der grundsätzlichen Entwicklung des Projekts und der Entscheidung des AG über die weitere Begleitung ab. 2. Optionale Besondere Leistungen gem. Projektsteuerungsvertrag
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinikum Sigmaringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) (soweit zutreffend) (Formblatt B.1.); B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.2.); C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis G der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) und/oder eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt CB2.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: E) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten): a. für Personenschäden 5.000.000,00,- € je Versicherungsfall b. für sonstige Schäden 5.000.000,00,- € je Versicherungsfall gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen für Hochbauprojekte (Formblatt B.6).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: G) Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (seit 2020) erbrachten Leistungen der Projektsteuerung unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Projektstufen und Handlungsbereiche) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Bitte verwenden Sie Formblatt B.7. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) MINDESTANFORDERUNG: Gefordert sind mindestens (drei) 3 Referenzen der Projektsteuerung aus den letzten fünf (5) Jahren (seit 2020) von Sanierungsprojekten im Umfang (=Projektvolumen) von mindestens 20 Mio. EUR brutto. Mindestens eines der genannten Projekte mit diesen Anforderungen muss dabei eine Sanierung eines Klinikums betreffen. Zudem muss mindestens eines der genannten Projekte für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts oder einen anderweitig zur Anwendung des Vergaberechts verpflichteten Auftraggeber erfolgt sein. Hinweise zur Prüfung der Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen: 1. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekt können nicht berücksichtigt werden. Ein Projekt gilt bei Beauftragung aller Projektstufen als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 gem. HOAI vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Projektstufen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. 2. Es sind in der Tabelle in Formblatt B.7 mindestens drei (3) Referenzen anzugeben, die die oben genannten Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen. Eine Angabe von mehr Referenzen als drei (3) Referenzen, die die Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen, ist möglich. Die Referenzen, die die Mindestanforderung erfüllen, sind entsprechend zu kennzeichnen 3. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz ggf. nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers berücksichtigt werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Beschreibung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen und Angabe des Anteils an der Gesamtleistung in Prozent). 4. Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. 5. Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war. 6. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: H) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Es werden (soweit vorhanden) gem. § 51 VgV mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Für die Auswahl der Bewerber gemäß §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf (5) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) betreffend Projektsteuerungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung von Hochbauprojekten für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Handlungsbereiche und Projektstufen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen. 2. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.8. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. 4. Bewertet werden max. fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojekts aus den letzten fünf (5) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist. 6. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt maximal 150 Punkte): a) fünf (5) Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist: - Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 25 Mio. EUR (brutto): max. 5 Wertungspunkte), - ausgeführter Leistungsumfang - Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Wertungspunkte) - ausgeführter Leistungsumfang - Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Wertungspunkte) b) 5 Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt eine Sanierung-/Umbaumaßnahme betraf. b) Weitere 5 Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt im laufenden Betrieb verwirklicht worden ist. c) Weitere 5 Zusatzpunkte JE PROJEKT können erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt einen Klinikbau betraf.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Fortsetzung zu H) 2. Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (15) Punkte, bei max. fünf (5) zu wertenden Referenzprojekten maximal 150 Punkte (je Referenzprojekt 15 Wertungspunkte und 15 Zusatzpunkte) erreicht werden. b) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. c) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn bei der Beauftragung aller Handlungsbereiche und Projektstufen mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI des Gesamtprojekts vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Projektstufen oder Handlungsbereiche beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.9.). f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. g) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war. h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: J) Nichtvorliegen eines Russlandbezugs: Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt C.2. Dieses ist zwingend mit dem Erstangebot einzureichen (vgl. Ziffer I.5.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegegebenen Gewichtung auf Grundlage der Qualität des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Diese werden wie in Ziffer 5.2.3 und 5.4.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegebenen Gewichtung auch auf Grundlage der Qualität der Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen. Die Ausführungen der Bieter werden wie in Ziffern 5.2.4 und 5.4.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar-/Preisangebot (fiktives Gesamtwertungshonorar)
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegebenen Gewichtung auf Grundlage des Preis-/Honorarangebots, das wie in Ziffer 5.2.5 und 5.4.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet wird. Gewertet wird das fiktive Gesamtwertungshonorar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH