Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Webbasiertes Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem

635393-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Webbasiertes Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem
OJ S 186/2025 29/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Webbasiertes Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem
Beschreibung: Die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung NRW (GS KNLV) im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalens wird in regelmäßigen Abständen zum Umsetzungsstand der Klimaneutralen Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen berichten. Dazu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Jahr 2022 ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem beschafft und seitdem jährlich die Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung nach gängigen Normen (z.B. ISO 14064 und GHG) bilanziert sowie weitere relevante Daten, wie beispielsweise die Stromgewinnung aus Photovoltaik und die Umsetzung CO2-mindernder Maßnahmen, erfasst. Dieses Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem wird nun neu ausgeschrieben. Inkl. Pflege und Support auf Abruf. Die Bereitstellung des fertigen Systems incl. aller Auswertungs- und Berichtskonfigurationen sowie die Abnahme für diese Leistung muss bis zum 18. Januar 2026 erfolgen. Für die Abnahme durch das LANUK soll mindestens 1 Woche einkalkuliert werden. Nach einer evtl. Nachbesserung hat die/der AN bis zum 31. Januar 2026 die vollständige Einsatzbereitschaft des Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystems sicherzustellen, da im Anschluss die Implementierung der Altdaten durch den AN erfolgen muss. Für die Einführung sind Schulungen notwendig.
Kennung des Verfahrens: ea01817c-d0eb-46ff-8498-8d084be91805
Interne Kennung: 34;1001839140, EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48810000 Informationssysteme, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung findet großenteils online statt.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 431 932,77 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTNKQL9LB Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Softwarevorstellung findet am 06./07.11.2025 in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr. Der genaue Termin wird den Bietern spätestens zum 03.11.2025 - 14:00 Uhr mitgeteilt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Webbasiertes Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem
Beschreibung: Nach § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, ihre 542 Behörden, Einrichtungen, Landesbetriebe, Sondervermögen und Organe der Rechtspflege bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Außerdem haben sich die 29 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes dem Prozess angeschlossen. Der Landesrechnungshof samt Rechnungsprüfungsämtern sowie die Landtagsverwaltung können sich perspektivisch auf freiwilliger Basis an dem Prozess beteiligen. Die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung NRW (GS KNLV) im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalens wird in regelmäßigen Abständen zum Umsetzungsstand der Klimaneutralen Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen berichten. Dazu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Jahr 2022 ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem beschafft und seitdem jährlich die Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung nach gängigen Normen (z.B. ISO 14064 und GHG) bilanziert sowie weitere relevante Daten, wie beispielsweise die Stromgewinnung aus Photovoltaik und die Umsetzung CO2-mindernder Maßnahmen, erfasst. Dieses Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem wird nun neu ausgeschrieben. Mithilfe des Systems erfasst das LANUK die Emissionen, die direkt durch Gebäudeheizung und -kühlung sowie durch den Fuhrpark (Scope 1), die extern durch den Bezug von Strom, Kälte und Wärme (Scope 2) und die durch Dienstreisen und Vorketten (Scope 3) entstanden sind. Zukünftig wird die Erfassung um weitere Bereiche des Scope 3 erweitert (z.B. Pendelverkehr). Einige der Daten, wie z.B. Tankmengen oder Strom- und Wärmeverbräuche der Landesliegenschaften, liegen überwiegend zentral in Datenbanken bzw. als Excel-Datei vor. Andere Angaben, wie z.B. Daten zu den Privat-PKW-Fahrten, sind hingegen oftmals nur in Papierform bei den jeweiligen Institutionen vorhanden. Zentral vorliegende Daten sollen durch das LANUK in das Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem eingepflegt werden können. Die manuelle Dateneingabe der dezentral vorliegenden Daten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen und wird durch das LANUK unterstützt. Dafür müssen Datenerfasserinnen und -erfasser aus jeder Behörde im Tool angelegt und mit entsprechenden Rechten versehen werden können. Die zur Bilanzierung nach gängigen Normen benötigten Emissionsfaktoren stellt das LANUK zur Verfügung. Diese müssen im Tool transparent hinterlegt werden können. Außerdem muss es möglich sein, fehlende Daten durch Hochrechnungen zu ergänzen und die Berechnungen zu validieren. Darüber hinaus müssen fehlende Strom- und Wärmeverbrauchsdaten sowie Kraftstoffverbräuche zur Schließung der Datenlücken anhand von Benchmarks modelliert werden. Basierend auf den Auswertungen des Tools erstellt das LANUK für das MWIKE jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Klimaneutralen Landesverwaltung NRW sowie THG-Berichte für die Hochschulen. Aktuell ca. 1.600 registrierte Nutzer Die Bereitstellung des fertigen Systems incl. aller Auswertungs- und Berichtskonfigurationen sowie die Abnahme für diese Leistung muss bis zum 18. Januar 2026 erfolgen. Für die Abnahme durch das LANUK soll mindestens 1 Woche einkalkuliert werden. Nach einer evtl. Nachbesserung hat die/der AN bis zum 31. Januar 2026 die vollständige Einsatzbereitschaft des Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystems sicherzustellen, da im Anschluss die Implementierung der Altdaten durch den AN erfolgen muss. Für die Einführung des Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystems sind Schulungen der Vertreterinnen und Vertreter des LANUV sowie der Ressorts bzw. der Institutionen, die dezentral vorliegende Daten manuell eingeben, notwendig Der Vertrag läuft über bis zum 31.12.2029 und beinhaltet Pflege der Standartsoftware und Support. Für die Laufzeit ist ein Höchstvolumen EUR festgelegt.
Interne Kennung: 34;1001839140, EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48810000 Informationssysteme, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wallneyer Str. 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung findet großenteils online statt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Die leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (Ziffer 5 dieser Bestimmung), können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/10/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a. Angebotsschreiben (Formular 324_EU) b. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis c. Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft d. die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und freiwillig mit dem Angebot von allen Nachunternehmen e. Formblatt "Referenzen" ggf. auch von den Eignungsleihern f. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) g. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531) h. Soweit zutreffend: Informationen Unteraufträge Angebotsabgabe (Formular 533a EU) i. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) j. Soweit zutreffend: Eignungsleihe (Formular 534a EU)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs a) auch zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung b) auch zur Erklärung, welche Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren getätigt wurden, ggf. auch für alle Subunternehmer / alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft Bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 30.11. eines Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug ein-geräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen. Die Vergütung erfolgt nach Abnahme und Rechnungsstellung beim Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 (0)251 411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8cd7584d-05bd-4659-ba56-77bdd3512699 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2025 15:48:57 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 635393-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2025

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Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
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Erwitte
Eschweiler
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Euskirchen
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Geilenkirchen
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Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kerpen
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Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
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Neunkirchen
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