Deutschland – Industrie-Tiefkühlgeräte – Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten

628402-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Industrie-Tiefkühlgeräte – Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten
OJ S 184/2025 25/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Kennung des Verfahrens: a4734efa-4209-44e5-b2c3-09b1225246bb
Interne Kennung: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 304 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 304 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMDZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Betrug: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 300 l bis unter 450 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 104 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 450 l bis unter 600 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 750 l bis unter 850 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 320 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l - jedoch mit besonders tiefem Innenmaß und maximaler Außenbreite, ausgelegt für den Einsatz als Backup-Gerät
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption. Die angebotenen Systeme müssen mit einem anerkannten Gütezeichen zertifiziert sein, z. B.: - Energy Star, - ACT Label oder - ein gleichwertiges, nachweislich anerkanntes Gütezeichen. Die Geräte müssen eine zuverlässige Lagerung von Proben bei Temperaturen bis -80 °C gewährleisten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, jeweils differenziert nach Nutzvolumen und Bauart der Geräte: - Los 1: Nutzvolumen 300 l bis unter 450 l - Los 2: Nutzvolumen 450 l bis unter 600 l - Los 3: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - Los 4: Nutzvolumen 750 l bis unter 850 l - Los 5: Nutzvolumen 600 l bis unter 750 l - jedoch mit reduziertem Innenmaß und maximaler Außenbreite, spezifisch für die Nutzung als Backup-Geräte Die Lieferzeit je System darf maximal 10 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelabrufs betragen. Die Lieferung umfasst die Anlieferung, fachgerechte Aufstellung an der Verwendungsstelle sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Technische Vorgaben zu den Abmessungen: - Für die Lose 1 bis 4 gelten aufgrund baulicher Gegebenheiten folgende Höchstmaße (jeweils ohne Türgriffe und Bedienelemente): o Länge: max. 1,20 m o Breite: max. 1,20 m o Höhe: max. 1,985 m - Für Los 5 gelten folgende besondere Maßvorgaben: o Mindesttiefe (Innenmaß): 70,0 cm o Maximalbreite (Außenmaß): 89,0 cm Die detaillierten technischen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu jedem Los sind in denVergabeunterlagen geregelt. Neben der Medizinischen Fakultät Mannheim sind sämtliche weiteren Organisationseinheiten und Einrichtungen der Universität Heidelberg zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Als geeignet gelten Referenzen über die Lieferung von Ultratiefkühlgeräten (Ultratiefkühlschränke bezogen auf die ausgeschrieben Leistung) mit einer Zieltieftemperatur von mindestens -80 °C im Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen nachweisen. Dabei kann jede Referenz die Lieferung von einem einzelnen Gerät betreffen. Die Referenzen müssen folgende Merkmale erfüllen: - Lieferung an eine wissenschaftliche Einrichtung, Forschungseinrichtung oder vergleichbares Umfeld (z. B. Hochschulen, Forschungsinstitute, Labore), - Lieferung einschließlich Anlieferung und Aufstellung, - zulässig sind sowohl Einzellieferungen als auch Lieferungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. - Anzugebender Zeitraum 2022-2024

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitäts-sicherungsnormen erfüllt? z. B. Ein offiziell installiertes und strukturell integriertes professionelles Qualitätsmanage-ment nach ISO 9001 oder Vergleichbares?

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bescheinigungen unabhängiger Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -normen Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? z. B. Ein strukturiertes Umweltmanage-mentsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder Vergleichbares?
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgt nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/10/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Heidelberg

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A3529-39
Postanschrift: Seminarstr. 2
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabstelle
Telefon: +49 6221-5412452
Fax: +49 6221-541612220
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15 Vergabekammer
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8d9cd54-5282-455f-9203-5e70f1b2fdaf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2025 20:18:45 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 628402-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2025

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