Deutschland – Rechtsberatung – Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 1: Rechtsberatung

618913-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Rechtsberatung – Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 1: Rechtsberatung
OJ S 181/2025 22/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 1: Rechtsberatung
Beschreibung: Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grund-schulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um dies gewährleisten zu können, sind auch an den neun ausgesuchten Schulen erhebliche zusätzliche Räume zu schaffen und adäquate Bedingungen für die Übermittagsbetreuung vorzusehen, wozu auch Küchen und Mensen gehören. Im Detail wird auf die öffentliche Sitzungsvorlage der Stadt Viersen 2022/3266/FB50/II vom 31.03.2022 verwiesen. Vor diesem Hintergrund sind in der Stadt Viersen im Jahr 2022 neun ausgesuchte Schulen begangen worden, mit dem Ziel, in einer "Phase Null" mit den Schulleitungen einfache, funktionale und (wegen der Vielzahl der sich parallel stellenden Herausforderungen) finanziell zu-gleich auch "machbare" und "kluge" Antworten auf die sich stellenden Raumprobleme zu fin-den. Angedacht ist, mit großen Lösungen wie Mensen usw. erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation zu schaffen. Die heutigen Mensen und Küchen, die für eine Zeit lang tragend waren und deren Flächen in ihrer Dimension heute jedoch überholt sind, können dann anderen Zwecken wie großen Klassen, Büros oder Besprechungsräumen zugeführt werden. An allen neun Schulen ist der Bau neuer Mensen geplant (eine weitere Mensa am Standort Körnerschule soll Teil eines Erweiterungsbaus werden). Diese sind in der "Phase Null" zwischen 150 und 300 m² groß. In der Ausgangsvariante ist an jedem der Standorte zudem eine Küche von 75 m² vorgesehen (53 m² an Grundschule P-Weyers). Für die Körnerschule ist ein Komplettneubau eines Ersatzgebäudes vorgesehen, welcher auch eine Mensa enthalten soll, weshalb dieser Standort im Zusammenhang mit einer möglichen gemeinsamen Planung und Errichtung der Schulmensen außer Betracht. Die wirtschaftliche und vergaberechtliche Betrachtung zur gemeinsamen Planung und Bau von Schulmensen betrifft mithin acht Schulstandorte. Um die zu wartende und vorzuhaltende Technik möglichst überschaubar zu halten, ist der Stadt Viersen sehr an einer "Systemgleichheit" gelegen, weshalb individuelle Ausstattungen vor allem der Küchen vermieden werden sollen. Identische Ausstattungen der Küchen werden auch einen möglichst flexiblen und standortübergreifenden Einsatz von Personal erleichtern und identische hygienische Grundvoraussetzungen sicherstellen. Identische Ausstattungen der Mensen (Stühle, Tische) bieten aus Sicht der Stadt Viersen Vorteile bei der Ersatzbevorratung und der Möglichkeit des Austausches unter den Standorten bzw. der Aufstockung/Kombination der an einem Standort vorhandenen Ausstattung mit derer der anderen Standorte.
Kennung des Verfahrens: 4bc00e2c-1a84-4c2c-aced-77d434a7ef67
Interne Kennung: 370/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M52BW#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 1: Rechtsberatung
Beschreibung: Für die Vorbereitung und Durchführung der Totalunternehmervergabe, d. h. die gebündelte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, benötigt die Stadt Viersen die Begleitung durch erfahrene juristische und technisch-wirtschaftliche Berater, wobei letzterer als Projektsteuerer die Koordination der Beratungsleistungen übernehmen soll. Der Auftragnehmer ist als Rechtsberater verpflichtet, den Auftraggeber bei der Beschaffung der Leistung eines Totalunternehmers juristisch zu beraten. -Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht: Der Auftragnehmer ist als juristischer Berater verpflichtet, das gesamte Vertragswerk für den Totalunternehmer-Auftrag zu erstellen. -Fachanwalt für Vergaberecht: Als juristischer Berater hat der Auftragnehmer das gesamte Vergabeverfahren betreffend die Beschaffung des Totalunternehmers zu begleiten.
Interne Kennung: 370/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Erlaubnis zur Berufsausübung: Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1. Fachanwalt für Vergaberecht Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Vergaberecht gefordert. Nachzuweisen ist, dass der als Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter vorgesehene Rechtsanwalt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen die Bezeichnung Fachanwalt für Vergaberecht führen darf. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweise für jeden für die Bearbeitung vorgesehenen Berufsträger bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dieser Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise ist bzw. sind als Anlage D.6 Befähigung zur Berufsausübung_FA_VR zu benennen und einzureichen. 2.2. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gefordert. Nachzuweisen ist, dass der als Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter vorgesehene Rechtsanwalt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht führen darf. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweise für jeden für die Bearbeitung vorgesehenen Berufsträger bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dieser Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise ist bzw. sind als Anlage D.6 Befähigung zur Berufsausübung_FA_BAR zu benennen und einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: 3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Brutto-Mindestjahresumsatz in Höhe von 250.000 EUR erwirtschaftet haben und diesen nachweisen. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes sowie des tätigkeitsspezifischen Mindestumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mindestens 1.000.000 EUR, je Schadensfall zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Als Nachweis im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV werden insbesondere anerkannt eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungspolice/-vertrages bzw. eine mindestens textförmige Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung sowie der vorbeschriebenen Mindestanforderungen. Der Auftraggeber anerkennt ebenso andere geeignete Nachweise. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist ein solcher vom Eignungsleihgeber ebenso bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen folgenden Mindestanforderungen genügen: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 erfolgt sein. Die Leistung der juristischen Beratung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenz (1) Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, welcher die vergaberechtliche Verfahrensbegleitung der Beschaffung von Generalplaner- oder Totalunternehmerleistungen im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber betraf. (2) Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, welcher die Vertragserstellung für Leistungen eines Generalplaners oder Totalunternehmers im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber betraf. Beide Referenzen müssen jeweils mindestens einen der beiden vorgenannten Leistungsumfänge erfüllen. Insgesamt müssen durch beide Referenzen die Leistungsumfänge (1) und (2) mindestens einmal erfüllt sein. c) Netto-Baukosten der Referenz Die Netto-Baukosten des referenzierten Hochbauvorhabens müssen mindestens 5 Mio. EUR netto für die KG 200 bis KG 700 nach DIN 276 betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Bewertung von bis zu vier Referenzen: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt vergaberechtliche Verfahrensbegleitungen und/oder Vertragserstellung für Leistungen, die sich auf den Neubau oder die Sanierung eines Hochbaus aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung eines öffentlichen Auftraggebers bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch höchstens vier Referenzen bewerten. Wird die Beschaffung von Leistungen eines Totalunternehmers nachgewiesen, kann dieselbe Referenz nicht zusätzlich zum Nachweis von Leistungen eines Generalplaners oder eines Generalunternehmers verwendet werden. -Die Referenz beinhaltet die Beschaffung von Leistungen eines Totalunternehmers. (50 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Vertragserstellung für Leistungen eines Totalunternehmers. (50 Punkte) Erreichbare Punktzahl Totalunternehmer: 100 Punkte -Die Referenz beinhaltet die Beschaffung von Leistungen eines Generalplaners. (20 Punkte) -Die Referenz beinhaltet Vertragserstellung für Leistungen eines Generalplaners. (20 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Beschaffung von Leistungen eines Generalunternehmers. (10 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Vertragserstellung für Leistungen eines Generalunternehmers. (10 Punkte) Erreichbare Punktzahl Generalplaner/Generalunternehmer: 60 Punkte Erreichbare Gesamtpunktzahl: 4 Referenzen x 100 Punkte = 400 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 400

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach Landesrecht Das Dokument B.8_Eigenerklaerung Mindestlohngesetz.pdf ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Organisation und Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: -Einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters (15 %) -Einschlägige Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (15 %) -Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (5 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lösungsskizze
Beschreibung: -Gestaltung der Verfahrensbegleitung (15 %) -Gestaltung der Vertragserstellung (15 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M52BW/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M52BW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Viersen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Viersen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Viersen
Registrierungsnummer: DE119112051
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon: +49 341238203-00
Internetadresse: https://www.viersen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-304
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01bfb2a8-4249-490e-8826-86efb6c99385 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2025 11:58:21 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 618913-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2025

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