1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
Beschreibung: Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
Kennung des Verfahrens: 2938060b-e90d-4653-b583-96bd626acb6b
Interne Kennung: 2024-50-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75251100 Brandbekämpfung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Konzession gilt für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 654 728,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn
Beschreibung: Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen. Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle im Landkreis Heilbronn. Die Stadt Heilbronn ist hiervon ausgenommen.
Interne Kennung: LOT-0001 2024-50-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75251100 Brandbekämpfung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75251100 Brandbekämpfung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 654 728,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende und inhaltlich unvollständige Angebote auszuschließen. Er behält sich vor, Bietern, die derart fehlerhafte Angebote vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf eine solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bieter innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, Bieter, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine Korrektur zu geben. Ebenso ist es denkbar, dass der Auftraggeber bei einer misslungenen Korrektur den Ausschluss des Teilnehmers entscheidet. Gegebenenfalls führt der Auftraggeber ein Aufklärungsgespräch mit Bietern. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur oder ein Aufklärungsgespräch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Heilbronn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Heilbronn
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Heilbronn
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Telefon: 0 71 31 99 4-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3fbeb23f-045f-469b-9a2b-c2817019cbbf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2025 11:55:21 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 595878-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2025