1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.
Kennung des Verfahrens: 65969aa8-6d44-4d39-9dbe-9f9c5e23298b
Interne Kennung: 1104_2025_RMK_ELT
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen, 71356400 Technische Planungsleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5U1X
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnah-me (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung. Vorabmaßnahmen: Die Vorabmaßnahmen ZPA, Station 1 und Labor befinden sich derzeit noch in der baulichen Umsetzung. Mit der Fertigstellung der Station 1 können die Vorabmaßnahmen demnach voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlossen werden. Zum aktuellen Stand sind ca. 95 % der Bauleistungen der Vorabmaßnahmen ausgeschrieben und vergeben. Lediglich Kleingewerke (bspw. Schreiner, Textilien) und Eigenbeschaffungen (bspw. Handfeuerlöscher, Beschilderung, Schließanlage) sind noch offen. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden. Der Anlage (Leistungsstand) kann der aktuelle Planstand entnommen werden. Hauptmaßnahme: Parallel zu den Vorabmaßnahmen wird seit Anfang 2024 die Hauptmaßnahme durchgeführt. Die Erdarbeiten nebst Betonage der Bodenplatte sind bereits fertiggestellt. Derzeit werden die Rohbauarbeiten im UG, OG, und 1. OG sind bereits ausgeführt, das 2. OG befindet sich derzeit in Ausführung. Der Rohbau wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres 2025 fertig gestellt sein. Die bauliche Fertigstellung ist gemäß aktuellem Terminplan für September 2027 vorgesehen. Zur Hauptmaßnahme sind bislang ca. 24 % vergeben, unter anderem die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodung, Abbruch) sowie der Erd- und Rohbau nebst Gerüstbauarbeiten, Aufzugsanlagen und Fassade. Die Gewerke Fenster sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Kälte), Medizintechnik und Innenausbau (Trockenbau, Estrich, etc.) sind noch nicht vergeben. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden. "Kapelle": Da sich aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen (Vorabmaßnahmen + Hauptmaßnahmen) ein zusätzlicher Raumbedarf ergibt und das Personal der Seelsorge untergebracht werden muss müssen im Bereich der Kapelle zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. Es ist demnach ein Besprechungsraum für 6-8 Personen und ein Büro mit 2 Arbeitsplätzen, welche in die Kapelle integriert werden sollen zu planen und umzusetzen. Hierfür wird eine Tektur zu den Bauantragsunterlagen erforderlich werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9. BOS-Funkausstattung: Mit der Baugenehmigung (siehe Anlage) wird im Punkt 3.0.01.25 gefordert, dass für den Neubau und das Bestandsgebäude im fertigen Ausbauzustand eine ausreichende Funkversorgung für tragbare BOS-Funkgeräte (Trageweise am Körper mit Wendelantenne) im digitalen BOS-Funksystem vorhanden sein muss. Es ist davon auszugehen, dass im Bestand keine ausreichende Funkversorgung gegeben ist und daher eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu installieren ist. Falls notwendig, kann diese Maßnahme auch erst nach Fertigstellung des Neubaus nachträglich umgesetzt werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.
Interne Kennung: 1104_2025_RMK_ELT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen, 71356400 Technische Planungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu den genannten Kriterien führt nicht zu einer höheren Punktzahl. 1) Bewertet werden bei der Referenzleistung a) die Herstellkosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276-1:(2018-12) nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 35 Mio. EUR brutto 1 Punkt > 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR brutto 2 Punkte über 45 Mio. EUR brutto 3 Punkte 2) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium die Anzahl der Funktionsbereiche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 3 Funktionsbereiche 1 Punkt 4 oder 5 Funktionsbereiche 2 Punkte 6 oder mehr Funktionsbereiche 3 Punkte 3) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium, ob es sich bei dem Projekt um einen Einstieg in ein laufendes Projekt handelt, wobei der Einstieg entweder in die laufende Lph. 3 oder Lph. 5 erfolgt sein muss. 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, erhält der Bieter den Vorzug, der eine aktuellere Referenz vorlegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: - Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Berufskammer oder vergleichbar). Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst. Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft - nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Fachplanungsleistungen der Elektroinstallationsplanung nach §§ 53, 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für Klinikgebäude und sonstige vergleichbare Gesundheitseinrichtungen mit unterschiedlichen Funktionsanforderungen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu den genannten Kriterien führt nicht zu einer höheren Punktzahl. 1) Bewertet werden bei der Referenzleistung a) die Herstellkosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276-1:(2018-12) nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 35 Mio. EUR brutto 1 Punkt > 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR brutto 2 Punkte über 45 Mio. EUR brutto 3 Punkte 2) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium die Anzahl der Funktionsbereiche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 3 Funktionsbereiche 1 Punkt 4 oder 5 Funktionsbereiche 2 Punkte 6 oder mehr Funktionsbereiche 3 Punkte 3) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium, ob es sich bei dem Projekt um einen Einstieg in ein laufendes Projekt handelt, wobei der Einstieg entweder in die laufende Lph. 3 oder Lph. 5 erfolgt sein muss. 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, erhält der Bieter den Vorzug, der eine aktuellere Referenz vorlegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 9
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/10/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Registrierungsnummer: DE260580149
Stadt: Winnenden
Postleitzahl: 71364
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Telefon: 07195 591-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +497112528900
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd497484-fce1-4e4b-8bec-2a42d0bcf924 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2025 23:11:52 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 596264-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2025