1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord
Beschreibung: Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die heutigen Linien: – 664 (Bensheim – Reichenbach – Beedenkirchen – Brandau - Gadernheim und zurück), – 665 (Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels – Reichelsheim und zurück), – 666 (Fürth – Schlierbach – Lindenfels und Zurück) – 696 (Fürth – Schlierbach – Seidenbuch - Gadernheim) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: E95524292
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis-Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Odenwaldkreis
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Odenwaldkreis im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Darmstadt-Dieburg
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zuden tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Odenwald-Nord
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Odenwald-Nord
Beschreibung: Das Linienbündel Odenwald-Nord besteht derzeit aus den VRN-Buslinien – 664 (Bensheim – Reichenbach – Beedenkirchen – Brandau - Gadernheim und zurück), – 665 (Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels – Reichelsheim und zurück), – 666 (Fürth – Schlierbach – Lindenfels und Zurück) – 696 (Fürth – Schlierbach – Seidenbuch - Gadernheim) deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Verkehrskonzept des Linienbündels Odenwald-Nord wird mindestens im derzeitigen Umfang erhalten bleiben mit Ausnahme der Fahrten Reichelsheim – Erbach auf der Linie 665 an Wochenenden und der Rufbusleistungen auf der Linie 666. Die Wochenendbedienung der Linie 665 im Abschnitt Reichelsheim - Erbach soll als optionaler Baustein ausgeschrieben werden. Die Rufbusleistungen auf der Linie 666 sollen entweder in eine Festbedienung gemäß NVP-Standards überführt werden oder als On-Demand-Verkehr ausgeschrieben werden. Bei den bestehenden Linien erfolgen vereinzelte Anpassungen hinsichtlich Fahrtzeiten und Linienwege sowie teilweise Ausweitungen der Bedienzeiträume sowie Taktverdichtungen abends und am Wochenende. Als neue Linie ist geplant, ein getakteter Freizeitverkehr an Wochenenden in der Sommersaison zum Felsenmeer bei Reichenbach und zum Fürstenlager in Bensheim-Auerbach einzurichten. Des weiteren ist eine getaktete Expressbusverbindung von der Bergstraße über Fürth nach Michelstadt/Erbach angedacht. Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße 2020-2024. Im gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) angedacht. Auf den rein dem Schülerverkehr dienenden Buslinien können auch konventionelle Dieselbusse eingesetzt werden. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Odenwald-Nord sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp-Bergstr-2021/nvp_kreis_bergs_2020-2024.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne Kennung: E95524292
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis-Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Odenwaldkreis
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Darmstadt-Dieburg
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Odenwald-Nord
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE 812 056 745
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 06151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 113847810
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a6b0f900-9bc6-4275-8914-32741b92c0af-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Zuständigkeit des Aufgabenträgers Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) wurde entsprechend angepasst. Die Zuständigkeiten der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) sowie der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) als Aufgabenträger wurden aufgehoben.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f46022ff-9f4a-411b-a27d-9ff7ff8e1488 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2025 07:59:06 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 590862-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/09/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/12/2025