Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung von sechs Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Wuppertal

584770-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung von sechs Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Wuppertal
OJ S 171/2025 08/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wuppertal
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von sechs Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Wuppertal
Beschreibung: Die Stadt Wuppertal ermittelt mit diesem Verfahren den Vertragspartner über die Beschaffung von Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs (6) Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr. Die feuerwehrtechnische Beladung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. LOS 1: Fahrgestell und Aufbau Gegenstand des Los 1 ist die Anschaffung von sechs identischen Fahrgestellen für einen Aufbau zu ELW 1. Gegenstand ist zudem der komplette Ausbau von vier Fahrgestellen zum Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507-2, inklusive Innenausbau, Telefonanlage, IT-Anlage, Funkanlage, Warn- und Signalanlage sowie Teile der feuerwehrtechnischen Beladung. Los 2: Beklebung
Kennung des Verfahrens: 1982e133-e403-4697-a343-30265703073d
Interne Kennung: L-0240-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139200 Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage Leistungsbeschreibung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 260 504,20 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, finden Sie in der Anlage "Checkliste einzureichender Unterlagen zur Angebotsabgabe" Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte. Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Aufbau und Fahrgestell
Beschreibung: Die Stadt Wuppertal ermittelt mit diesem Verfahren den Vertragspartner über die Beschaffung von Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs (6) Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr. Die feuerwehrtechnische Beladung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. LOS 1: Fahrgestell und Aufbau Gegenstand des Los 1 ist die Anschaffung von sechs identischen Fahrgestellen für einen Aufbau zu ELW 1. Gegenstand ist zudem der komplette Ausbau von vier Fahrgestellen zum Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507-2, inklusive Innenausbau, Telefonanlage, IT-Anlage, Funkanlage, Warn- und Signalanlage sowie Teile der feuerwehrtechnischen Beladung. Los 2: Beklebung
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Bieter reicht mit dem Angebot einen gültigen Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) als Kopie beschriftet als Anhang 4.1 bei.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Beschaffung und den Ausbau von Fahrgestellen zu ELW 1 in ähnliche Art und Umfang zu dieser Vergabe aus den letzten drei Jahren. Für Los 1 müssen die Referenzen von Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder andere privater Kunden erbracht worden sein. Für die Referenzen soll bitte das Dokument Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung genutzt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit 100% gewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die AG wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/10/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Nachprüfungsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Nachprüfungsstelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beklebung
Beschreibung: Die Stadt Wuppertal ermittelt mit diesem Verfahren den Vertragspartner über die Beschaffung von Fahrgestellen, den Ausbau zu ELW 1 und Beklebung von sechs (6) Fahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr. Die feuerwehrtechnische Beladung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. LOS 1: Fahrgestell und Aufbau Gegenstand des Los 1 ist die Anschaffung von sechs identischen Fahrgestellen für einen Aufbau zu ELW 1. Gegenstand ist zudem der komplette Ausbau von vier Fahrgestellen zum Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507-2, inklusive Innenausbau, Telefonanlage, IT-Anlage, Funkanlage, Warn- und Signalanlage sowie Teile der feuerwehrtechnischen Beladung. Los 2: Beklebung
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Beklebung ELW 1 in ähnliche Art und Umfang zu dieser Vergabe aus den letzten drei Jahren. Für Los 2 müssen die Referenzen von Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder andere privater Kunden erbracht worden sein. Für die Referenzen soll bitte das Dokument Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung genutzt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit 100% gewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die AG wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/10/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Nachprüfungsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Nachprüfungsstelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wuppertal
Registrierungsnummer: t:02025630
Abteilung: Zentrale Vergabestelle (R. 004.3)
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle (R. 004.3)
Telefon: 000
Fax: +49 2025638536
Profil des Erwerbers: https://www.wuppertal.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Nachprüfungsstelle
Registrierungsnummer: t:02211473055
Abteilung: Vergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6dd73289-216c-48e5-ba0e-831b41eea095 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2025 09:09:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 584770-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 171/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/09/2025

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Merzenich
Meschede
Metelen
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
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