5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rheinbach
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berech-nung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen mit einer verbindlichen Projektleitung anzubieten. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „D_Qualifikation_Projektteam_L3“ zu verwenden. In diesem sind ggf. auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.6.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des/der Bieters/Bieterin in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der unter Ziff. 2.6.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Tabelle verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des vom/von der Bieter/Bieterin einzu-reichenden Konzeptes (Max. 5 DIN A4 Seiten, Arial 11, 1,15 Zeilenabstand; zusätzlich sind max. 5 grafische Darstellungen/Abbildungen zugelassen) von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich voraussichtlich aus Vertretern folgen-der Bereiche/Fachrichtungen zusammen: TBG, FG 65 (Projektleitung und Bauüberwachung vor Ort), Wehrleitung. Verfahrensbegleitend werden voraussichtlich folgende Stellen beteiligt sein: KoPart eG (Verfahrensbegleitung und Moderation), ZVS und RPA. Folgendes Thema soll behandelt werden: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Vom/von der Bieter*in werden fachlich-inhaltliche sowie organisatorische Aussagen insb. zu den unter Punkt 2.6.3.1 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Fragestellungen erwartet. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt anhand der den Bewerbungs- und Vergabebedingungen unter Punkt 2.6.3.2 zu entnehmenden Kriterien. Ein Muster des Bewertungsbogens, welches weitere Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterlagen bei.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen der/die Projektleiter*in und der/die stellv. Projektleiter*in teilnehmen. Sofern in der Einladung zum Präsentationstermin nichts anderes mitgeteilt wird, findet der Termin in Präsenz beim Auftraggeber statt. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Präsentationstermin wird nur durchgeführt, wenn sich nach Auswertung aller anderen Kri-terien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsen-tation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsen-tation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter*innen die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstel-lung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abge-gebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiede-rum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Prä-sentation“. Die Bewertung der Präsentation erfolgt anhand der den Bewerbungs- und Vergabebedingungen unter Punkt 2.6.4 zu entnehmenden Kriterien. Ein Muster des Bewertungsbogens, welches weitere Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterlagen bei.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KoPart eG
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Rheinbach