Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren

574365-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren
OJ S 168/2025 03/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ des Kreises Paderborn -hier Stadt Büren. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten.
Kennung des Verfahrens: c85583bd-a641-4054-a640-f1abf877e0ba
Interne Kennung: 30.31 -25499
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeits-lückenmodells keine Anwendung. Die Bewerber/Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. (2) Auf der ersten Stufe – dem Teilnahmewettbewerb – werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Dazu wird in einem ersten Durchgang die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Auf der zweiten Stufe - der Angebotsphase- werden die im Teilnahmewettbewerb als geeignet identifizierten Bewerber sodann aufgefordert, ein erstes Angebot für die in der Leistungsbeschreibung (Teil B) und in dem Mustervertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Teil C) beschriebenen Leistungen einzureichen. Alle daraufhin eingegangenen verbindlichen Angebote werden zunächst formell geprüft und anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Sodann nimmt der Auftraggeber im Regelfall eine Angebotsaufklärung in Form eines Verhandlungsgesprächs vor. Bieter, deren Angebot die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden hierbei zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen, in dem das Angebot vorgestellt und näher erläutert sowie nachgebessert werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Rückfragen zu dem Angebot zu stellen. Im Rahmen des Verhandlungsgesprächs darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von dem Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Wertungskriterien. Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhalten alle am Verfahren beteiligten Bieter eine noch final zu bestimmende Frist, um innerhalb dieser Frist ihr Angebot zu überarbeiten und nachzubessern und dieses als verbindliches finales Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich in Bezug auf die verbindlichen Angebote vor, weitere Aufklärungs- bzw. Verhandlungsgespräche und schriftliche Aufklärungen über die Inhalte der verbindlichen Angebote zu führen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. (3) Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung für den Auftraggeber kostenfrei. (4) Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren
Beschreibung: Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“). Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in Büren gelegenen, noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen (Mindestbandbreite). Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/ Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sowie - sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/ Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) folgende Angabe und Eigenerklärung abzugeben: • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärung abzugeben und Nachweise einzureichen: • Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hinweis: Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber einen jährlichen Mindestumsatz von 1,5 Mio. Euro (netto), damit sich der Bewerber als geeignet erweist. Diese Voraussetzung ist als Mindeststandard zu werten, der zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärung abzugeben und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 3 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) folgende Angabe abzugeben: • Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F;

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren, die mit dem gegenständlichen Auftrag – auch im Hinblick auf die Adressanzahl – vergleichbar sind (Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie Anbieten von NGADiensten gegenüber Endkunden).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zum Sanktionspaket 5 EU Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1 der Vergabeunterlagen) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2 der Vergabeunterlagen) folgende Eigenerklärungen abzugeben: • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. • Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Zeitplan
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreis Produkt 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreis Produkt 2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Alterantive Netztechnologien und Verlegemethoden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/10/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen. In Anlehnung an § 160 GWB gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Paderborn

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3020
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Registrierungsnummer: 77ef35d5-91ad-448b-8d6d-797f6ce4ea64
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c85583bd-a641-4054-a640-f1abf877e0ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2025 17:37:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 574365-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2025

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