1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: MKA146-116: ei dem mit der SWECO GmbH geschlossenen Vertrag (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) handelt es sich um einen Werkvertrag über eine generalunternehmerische Tätigkeit. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer schulden dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlagen, sowie der Entwurfsplanung. Die Bearbeitung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses ist für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags zwingend erforderlich. Außerdem wurde unter Punkt 3.1 der Anlage 0 zur Vertragsfortschreibung 146-13 die Bearbeitung von bis 3 Planänderungsverfahren einkalkuliert und vereinbart. Der Aufwand war zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung nicht abschätzbar, der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt jedoch unverändert // MKA146-117: Die Pflege der Kataster der Bahn (FINK) und des Landes nach KompVzVO wurde im Anhang 6 zur 2015 Vertragsfortschreibung unter Pos. 16 vertraglich vereinbart. Der Aufwand war zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung nicht abschätzbar. Die zunehmende Komplexität der Umweltplanung und der daraus resultierende Mehraufwand ändern nichts am Gesamtcharakter des Auftrags. Die Vorraussetzungen der Fallgruppe 3 sind somit erfüllt. // MKA146-119: Bei dem mit der SWECO GmbH geschlossenen Vertrag (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) handelt es sich um einen Werkvertrag über eine generalunternehmerische Tätigkeit. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer schulden dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlagen, sowie der Entwurfsplanung. Die Bearbeitung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses ist für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags zwingend erforderlich. Die erforderliche Fortschreibung und Aktualisierung der Kartierdaten ändert ebenfalls nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen, sie sorgt vielmehr für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags (siehe auch NA 146-13, Anlage 6, Pos. 19 - Aktualisierungs- und ggf. Ergänzungskartierungen Fauna, Flora, Biotope). Die erhebliche Veränderung des Waldes im Teninger Allmend in den letzten Jahren durch den Klimawandel und die
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA146-116: Angesichts der Auflagen und besonderer Entscheidungen im Planfeststellungsbeschlusse (PfB) in PfA 8.1, der seit Anfang April 2024 Bestandskraft besitzt, sowie der Fortschreibung von Planungen Dritter sind folgende Planänderungen erforderlich: 1. Gemäß PfB Vorbehalt A.6.3 und dem Gutachten des Institut für Tierkökologie und Naturbildung (ITN) vom 05.09.2024 soll eine zusätzliche 30 Meter breite Grünbrücke bei NBS-km 192,567 im Teninger Allmend in die Planung aufgenommen werden (siehe Anlage 1). Es handelt sich dabei um eine Optimierung der Querungsmöglichkeiten für streng geschützten Tierarten nach §44 BNatSchG im FFH-Gebiet 7912-311 „Mooswälder bei Freiburg“ (siehe auch NA 146-108). Der Eingriff der neuen Grünbrücke westlich der Autobahn liegt außerhalb der Planfeststellungsgrenzen und des bisherigen Kartierungsgebiets. 2. In Abstimmung mit dem AZV Breisgau-Hochschwarzwald wurde im April 2024 die Verlegung des Abwasserkanals BW-Nr. 603 und 604 des AZV auf Basis der fortgeschrittenen Planung der zukünftigen Bahntrasse 4000 zwischen NBS-km 194,5 und 194,7 konkretisiert und freigegeben. Diese sieht eine Anpassung des Schachtes H65 westlich der A5 (siehe Anlage 2). Der Schacht befindet sich außerhalb der Planfeststellungsgrenzen und des bisherigen Kartierungsgebiets. 3. In Abstimmung mit der terranets BW wurde im März 2025 die Verlegung der Gasleitung BW-Nr. 691 auf Basis der fortgeschrittenen Planung der zukünftigen Bahntrasse 4000 zwischen NBS-km 185,1 und 185,4 konkretisiert und freigegeben. Die Gasleitung soll in diesem Bereich überwiegend westlich der Autobahn zukünftig verlaufen (siehe Anlage 3). Der Eingriff befindet sich außerhalb der Planfeststellungsgrenzen und des bisherigen Kartierungsgebiets. 4. Aufgrund des engen Plantzverhältnisses zwischen A5, zukünftiger NBS und der Kartbahn Teningen zwischen NBS-km 189,7 und 189,9 ist eine Umplanung der Kartbahn und deren Zuwegung zwingend erforderlich. Es handelt sich um eine notwendige Folgemaßnahme des Vorhabens der DB. In Abstimmung mit dem Kartclub und der Gemeinde Teningen wurde im Februar 2024 die neue Zuwegung östlich der bestehenden Kartbahn konkretisiert und freigegeben (siehe Anlage 4). Diese liegt außerhalb der Planfeststellungsgrenzen und des bisherigen Kartierungsgebiets. Die Erhebung robuster und aktueller Kartierungsdaten ist für die Ermittlung des artenschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs im Rahmen der durchzuführenden Planänderungsverfahren (PÄV) zwingend erforderlich. // MKA146-117: Bau und Infrastrukturprojekte in Baden Württemberg müssen ihre Eingriffe und Maßnahmen gemäß §17 Abs. 6 BNatSchG, §18 NatSchG BW und KompVzVO in das landesweite Kompensationsverzeichnis eintragen. Seit 2016 übernimmt FINK (Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensation) für Bahnprojekte de facto die Pflichten, die das Kompensationsverzeichnis vorschreibt – es ist ein spezialisiertes Instrument, das alle Schritte lückenlos dokumentiert, anstatt sie über schriftliche Vordrucke an die untere Naturschutzbehörde zu übermitteln. Seine Nutzung ist seit 01.01.2017 verpflichtend - siehe Punkt 3 (6) der Ril 190.0202 Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen V1.2. Es existiert aktuell keine automatisierte Schnittstelle zwischen FINK und dem landesweiten Kompensationskataster Baden Württemberg. Die Umweltfachdaten aus FINK müssen weiterhin manuell durch die Deutsche Bahn an die jeweilige untere Naturschutzbehörde gemeldet und im Kataster aufgenommen werden. Diese Aufgabe wurde 2015 an den Generalplaner Lph 3/4 und seinen Umweltplaner übertragen (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Damals wurden 200 Stunden für die Eintragung in beide Kataster veranschlagt. Seitdem hat sich ein Mehraufwand von ca. 700 Stunden ergeben, und die Restleitung wurde mit grob 60 Std veranschlagt. Der erhebliche Mehraufwand ist maßgeblich der immer zunehmenden Komplexität des LBP-Maßnahmenkonzeptes während des intensiven und politisch geprägten Planfeststellungsverfahrens im Zeitraum 2015-2024 geschuldet (siehe Blau- und Hellblaueinträge im Anhang 3 zum planfestgestellten LBP): die Planfeststellungsunterlagen (PfU) wurden bereits 2014 erstellt, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet, 2017 offengelegt, Ende 2019 fand der Erörterungstermin statt, 2021 gingen die PfU erneut in die Offenlage und erst April 2024 erlangt der PfB bestandskraft im PfA 8.1. Diese Entwicklung und zunehmende Komplexität war zum Zeitpunkt der 2015 Vertragsfortschreibung trotz Sorgfalt nicht absehbar. // MKA146-119: Der Planfeststellungsbeschlusses (PfB) in PfA 8.1, der seit Anfang April 2024 Bestandskraft besitzt, enthält u.a. Auflagen zum Artenschutz. Hierbei liegt der Fokus auf der streng geschützte Bechsteinfledermaus (siehe u.a. Punkt A.4.4 (6) der Planfeststellungsbeschlusses). Die letzte Erfassung von Fledermäusen entlang der geplanten Bahntrasse im PfA 8.1 erfolgte im Jahr 2018. Seitdem haben sich die Wälder infolge der trockenen Sommer 2018 - 2020 sowie nachfolgend durch das teilweise flächige Absterben von Waldbeständen im Teninger Unterwald, Teninger Allmend und Mooswald Freiburg sehr deutlich verändert. Zudem gibt es für die Managementplanung des FFH-Gebiets weitere Hinweise auf Wochenstubenvorkommen von Baum bewohnenden Fledermausarten und hier insbesondere der Bechsteinfledermaus. Infolgedesse, wird eine Datenaktualiesirung zu Fledermausvorkommen im PfA 8.1 zur Erstellung eines robusten Monitoringskonzeptes über die gesamte Bauzeit zwingend als zuzächliche Leistung erforderlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d9091b2-671b-4165-bf8f-3bbca125d9ab - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2025 12:04:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 571639-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 167/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2025