1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabenummer: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Beschreibung: Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Kennung des Verfahrens: 0dc7e991-d3a5-4850-88c3-c93e161c9d8f
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Beschreibung: Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Rohbauarbeiten 1 - Bestand. Gegenstand der Leistung ist unter anderem: - Baustelleneinrichtung - Baustelleneinrichtung und Dokumentation - unterhalb der Bodenplatte - Erdarbeiten - Grundleitungen Kunststoff SW + RW - Grundleitung Steinzeug SW + RW - Sanierung Grundleitung im Inliner-Verfahren - Kontrollschächte - Bodenabläufe & Rohrdurchführungen - Demontagearbeiten/ Abbruch - Sonstige Leistungen Entwässerung - Entwässerungsarbeiten - Abbruch Fenster und Türen innen, Treppengeländer,Betonplatten - Abbrucharbeiten Stahlbeton - Öffnungen in Stahlbetonwänden - Durchbrüche & Wandschlitze in Stahlbetonwänden und Unterzügen herstellen - Abbrucharbeiten Mauerwände - Öffnungen in KS Wänden herstellen - Abbrucharbeiten Porenbetonwände - Öffnungen in Porenbeton-Wänden - Aussparungen & Schlitze in Mauerwerkswänden aus KS und Porenbeton herstellen - Durchbrüche in Stahlbetondecken - Kernbohrungen - Abbrucharbeiten Dach - Konstruktive Abbruch- und Rückbaumaßnahmen - Deckenunterfangungen - Auswechslungen Stahlpfetten Dach im BereichDachöffnungen - Bohrungen Pfetten Dach Achse A-B und A´ und B´ - Stahlbauarbeiten - Durchbrüche und Deckenverstärkungen in Bestandsrippendecken herstellen - Bestandsdurchbrüche schließen - Schließen von Türöffnungen in Bestandswänden - Bodenplatten Achse B-C/2-11 und Bodenplatte +Wandöffnung Achse A-B/16-20 - Ergänzende Decken im Bestand - Aufzugschacht neu im Bestand (Hebelstraße) - Unterfluraufzug Müllpresse Achse 7/A - Zugang Orchestergraben Achse 14-15/ C und C´ - Torverbreiterung Brandschutztor Ebene E0 Achse 9/D - Deckenöffnungen in Rippendecke über E1 Achse 11-12/B´-C´ für Treppe und Hubbühne - Bewehrung, Einbauteile-, Bauteil- Anschlüsse Ortbeton - Betonarbeiten Ortbeton - Innenwände - Einbauteile, Anschlüsse und Fugen - Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze und Aussparungen - Öffnungen im Bestandwänden verschließen - Mauerarbeiten - Regiearbeiten Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022 Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2028 Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 24.04.2023 Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 27.02.2026
Interne Kennung: NTM-01-10.013-VE3.015.1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim - Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 3 458 939,37 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Grafried Bauunternehmung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 3 458 939,37 EUR
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Datum des Vertragsabschlusses: 21/02/2023
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 120103-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen angefallen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den nachstehend beschriebenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend beschriebenen Auftragsänderungen sind zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die einzelne Auftragsänderung liegt unter 50 % der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Vertragsänderung sind vorliegend- aus unterschiedlichen Gründen- auch ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens vergaberechtlich zulässig. I.) Zusätzlicher Aufwand Verschalung und Bewehrung: Die Beauftragung der Auftragsänderungen ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, da zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Der zusätzliche Aufwand ist nach der Verbreiterung der Aussparungen objektiv erforderlich, um die nach wie vor geschuldete Leistungen insbesondere statisch funktional herzustellen. Ein enger und unmittelbarer Zusammenhang ist gegeben. II.) Rückbauarbeiten Entwässerungsleistung, Überbauen und Abdichten Dachabläufe: Eine Beauftragung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Abbruch, Überbauen und Abdichten der Dachabläufe war nicht Gegenstand des ursprünglichen Vertrages. Folglich handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Firma Grafried war mit dem Abbruch der Entwässerungsleitungen beauftragt, die an die Dachabläufe angeschlossen waren. Der Abbruch der Leitungen nach Leistungsverzeichnis hätte dazu geführt, dass sämtliches Niederschlagswasser des Pavillondachs unkontrolliert in das Gebäude geflossen wäre und dort große Probleme verursacht hätte. Die Abläufe mussten aus diesem Grund verschlossen und die Entwässerung durch behelfsmäßige Abläufe sichergestellt werden. Daraus ergibt sich ein enger und unmittelbarer Zusammenhang. Darüber hinaus kann Erforderlichkeit im Sinne einer Verbesserung der Nutzung der ursprünglich beschafften Leistung begriffen werden. Das Abdichten der durch einem anderen Unternehmen hätte zusätzliche Schwierigkeiten hervorgerufen, da die Witterung ein sofortiges Verschließen nach dem Abbruch verlangte und hier zusätzliche Abstimmungen und die Vorhaltung von Personal erforderlich geworden wären. Dies wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten einhergegangen. Gleichzeitig handelt es sich um eine kleine, untergeordnete Leistung, die auf geringes Interesse am Markt stoßen sollte. III.) Türöffnung Ebene 1: Hier verhält es sich ebenso wie hinsichtlich des zusätzlichen Aufwands bei der Verschalung und Bewehrung, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Überdies ist die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vergaberechtlich zulässig, da der Bestand anders vorgefunden wurde, als dies im Vorfeld ersichtlich war. IV.) Abdichtung der Grundleitungen Untergeschoss: Diese Leistung stellt sich als Folge der zwangsläufigen Umplanung von „Erneuerung“ auf „Sanierung“ dar. Im Zuge der Generalsanierung hat sich herausgestellt, dass die Bestandsgrundleitungen in größerer Anzahl und über längere Strecken instandgesetzt werden müssen, als ursprünglich angenommen. Ursprünglich sollten zwischen den Achsen 10-16 die Grundleitungen nur in Teilstücken saniert werden. Nach neuen Erkenntnissen erweitert sich die Ausführung jedoch bis Achse 18. Ein Ersatz der Grundleitung ist aufgrund ansteigenden Grundwassers nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind die bestehenden Grundleitungen im Inlinerverfahren abzudichten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Überdies kommt auch eine Rechtfertigung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB in Betracht, da aufgrund des sorgfältigen Monitorings des Grund- und Schichtenwassers in den Jahren vor der Maßnahme nicht mit einem derartigen Wasserstand gerechnet werden konnte. V.) Freistemmen Bestandsstahlstützen: Hier verhält es sich ebenso wie hinsichtlich des zusätzlichen Aufwands bei der Verschalung und Bewehrung, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Überdies kommt auch eine Rechtfertigung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB in Betracht, da der Bestand anders vorgefunden wurde, als dies im Vorfeld ersichtlich war. VI.) Holzsteg zur Herstellung Begehbarkeit: Vorliegend ist hinsichtlich der Leistung eine Beauftragung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Es liegt eine zusätzliche Leistung vor. Ursprünglich war keine Errichtung eines Holzstegs zur Herstellung der Begehbarkeit geschuldet, da bei Vertragsschluss noch von einer uneingeschränkten Begehbarkeit über den Bühnenboden ausgegangen werden konnte. Die Leistung ist des Weiteren auch erforderlich, da zunächst ohne Herstellung des Stegs der Stahlbau nicht hätte errichtet werden können. Auch darüber hinaus kommt die ermöglichte Begehbarkeit durch den Holzsteg dem Gewerk des Auftragnehmers weiterhin zugute, da im fraglichen Bereich noch weitere Leistungen zu erbringen sind. Im Falle einer Drittvergabe hätte eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Inhaber des Stegs und dem Dritten stattfinden müssen, worauf der Auftraggeber mangels rechtlicher Befugnis keinen Einfluss hat. VII.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 43 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 23.223,27 € Euro netto.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Registrierungsnummer: DE 143845211
Postanschrift: Mozartstraße 9
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
Telefon: +49 30399769-47
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Grafried Bauunternehmung GmbH
Registrierungsnummer: DE185210499
Postanschrift: Ziegelhofstr. 39
Stadt: 79110
Postleitzahl: Freiburg
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4fcdd38-ce49-47ea-b31d-b5f02545ed48 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2025 14:47:15 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 567976-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2025