1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: MKA 144-53 Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ursprünglich in den Jahren 2001/2002 geschlossen und 2015 fortgeschrieben. Die planerische Leistung "Inspektion- und Instandhaltungskonzept" war weder beim Vertragsabschluss, noch bei der Vertragsfortschreibung beinhaltet und wurde nicht daher beauftragt. Damit die Entwurfsplanung fertiggestellt wird, ist die Bearbeitung der Inspektions- und Instandhaltungskonzepte erforderlich. Die Leistung ist erfordelrich, damit die Gesamtleistung einer in sich genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlage erbracht werden kann. MKA 145-78 Der AN ist als Generalplaner LpH 3/4 u. a. mit der Erstellung von genehmigungsfähigen Planrechtsunterlagen beauftragt. In der Vertragsfortschreibung NA 145-78 ist das Ermitteln der Schallimmisionen und Schallschutzmaßnahmen als Grundleistung beauftragt. Bei den erforderlichen Leistungen handelt es sich um Mehraufwände, die aus der langen Projektlaufzeit und dem komplexen Genehmigungsverfahren resultieren. Der Gesamtcharakter und das Leistungsbild der Vertragsfortschreibung wird nicht verändert, da das Leistungsbild bereits Bestandteil des Hauptvertrags samt Vertragsfortschreibung ist. Die Leistungen sind Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen 3. Somit entstehen durch die Leistungsänderung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags gem. § 132, Abs. 1 GWB. Die Bedingungen für die Fallgruppe 3 sind erfüllt, der Auftrag kann ohne erneutes Vergabeverfahren an den bestehenden AN vergeben werden. MKA 145-92 Beide Richtlinien und die sich daraus ergebende zusätzliche Leistung liegen zeitlich hinter dem ursprünglich geschlossenen Generalplanervertrag und dessen Fortschreibung, weshalb hier unvorhersehbare Umstände für den AG vorliegen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 144-53 Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ursprünglich in den Jahren 2001/2002 geschlossen und 2015 fortgeschrieben. Die planerische Leistung "Inspektion- und Instandhaltungskonzept" war weder beim Vertragsabschluss, noch bei der Vertragsfortschreibung beinhaltet und wurde nicht daher beauftragt. Damit die Entwurfsplanung fertiggestellt wird, ist die Bearbeitung der Konzepte erforderlich. Ziel der Entwurfsplanung in der RIL 809.1000 "Infrastrukturmaßnahmen realisieren", ist gemäß Kapitel 3.1.1. "Ziele der Entwurfsplanung" (unter Punkt f) die Erarbeitung von Inspektions- und Instandhaltungskonzepten unter Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltschutz und Abstimmung mit künftigen Anlagen- und Instandhaltungsmanagement. Am 01.03.2023 wurde die DB Richtlinie 804.1101A07 zu "Anforderung an die Inspektionsanweisung" veröffentlicht. Diese Richtlinie enthält die geforderten Angaben und Hinweise zur Erstellung einer Inspektionsanweisung. Die RIL konkretisiert den Detailierungsgrad der Inspektionskonzepte im Rahmen der Entwurfsplanung. MKA 145-78 Der Auftragnehmer (AN) SWECO GmbH ist als Generalplaner mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung Lph 3/4 im Streckenabschnitt 8A beauftragt. Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner SWECO GmbH vergeben. Grundlage ist die Beauftragung des NT 145-78, sowie die Überarbeitung der erstellten schall- und erschütterungstechnischen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bedingt durch den Erörterungstermin und den Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange (u.a. Regierungspräsidium, Kommunen, Verbände...), als auch den aktualisierten Zugzahlen 2030DT. Die Anpassung an die aktuellen Zugzahlen ist obligatorisch, da aktuell noch kein Planfeststellungsbeschluss für den 8.2 vorliegt. Die Zugzahlen 2030DT sollen keine Anwendung auf über das gesetzliche Maß hinausgehenden Schallschutzanforderungen haben. Somit sind die Zugzahlen 2030DT ausschließlich dem gesetzlichen Rahmen zugrunde zu legen. Diese erforderlichen Änderungen führen zu zusätzlichen Ermittlungen der Schallimmissionen und Schallschutzmaßnahmen der Verkehrsanlage und betroffenen Gebäuden im PfA 8.2. Eine Anpassung des Gutachtens zum gesetzlichenr Schallschutz, die Stellungnahme zum Gesamtlärm und eine Überarbeitung des Gutachtens der betrieblichen Erschütterungen auf Basis der Zugzahlen 2030DT ist erforderlich. Im Blaudruck der Planfeststellungsunterlage müssen die Änderungen in die schalltechnischen Gutachten zum gesetzlichen Schallschutz, die Stellungnahme zum Gesamtlärm und den betrieblichen Erschütterungen eingearbeitet und bewertet werden. Die weiteren Leistungen wurden notwendig, damit der werkvertragliche Erfolg der Gesamtleistung ermöglicht wird. Die unerwartet lange Projektlaufzeit ist zum grossen Teil der verspäteten Übergabe der Zugzahlen im Jahr 2019 geschuldet, welche bereits im Jahr 2016 benötigt wurden. Die angesetzten Leistungsabschätzungen in derVertragsfortschreibung basieren auf Erfahrungswerten. Der Mehraufwand bei der Anpassung der Gutachten bzgl der Zugzahlen 2030DT im Rahmen eines ungewöhnlich komplexen und langen Planfeststellungsverfahrens ändert nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Der Umfang dieser Leistungen, das mehrfache Anpassen der Gutachten an aktuelle Zugzahlenprognosen, war zum Zeitpunkt der Fortschreibung NA 145-9 im Jahr 2015 in dieser Größenordnung weder vorherzusehen noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden. Der AG hätte die zusätzliche Leistung, zum Zeitpunkt der Vergabe, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen können. MKA 145-92 Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ursprünglich in den Jahren 2001/2002 geschlossen und 2016 fortgeschrieben. Damit die Entwurfsplanung fertiggestellt werden kann, ist die Bearbeitung eines Inspektions- und Instandhaltungskonzepts erforderlich. Die hierzu entsprechende RIL 809.1000 „Infrastrukturmaßnahmen realisieren“ ist jedoch erst 2022 in überarbeiteter Version* in Kraft getreten, sodass gemäß Kapitel 3.1.1. "Ziele der Entwurfsplanung" (unter Punkt f) die Erarbeitung von Inspektions- und Instandhaltungskonzepten unter Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltschutz und Abstimmung mit künftigen Anlagen- und Instandhaltungsmanagement nicht bereits Vertragsbestandteil des ursprünglichen Generalplanervertrages und dessen Fortschreibung in 2016 hätten sein können. Am 01.03.2023 wurde wiederum die DB Richtlinie 804.1101A07 zu "Anforderung an die Inspektionsanweisung" veröffentlicht. Diese Richtlinie enthält die geforderten Angaben und Hinweise zur Erstellung einer Inspektionsanweisung. Die RIL konkretisiert den Detailierungsgrad der Inspektionskonzepte im Rahmen der Entwurfsplanung.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ea0682c-f3a8-42e6-87c1-e33a1833e54d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2025 12:25:43 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 554372-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2025