1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: TSK25010 Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in stadteigenen, stationären Sammelcontainern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Kennung des Verfahrens: bc66c327-cf9c-41a8-b32f-b8f6f969fa86
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien
Beschreibung: 4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim: Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante) aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche, Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45 Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien. Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
Interne Kennung: LOT-0001 TSK25010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Wertungsbetrag. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Wertungsbetrag. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 60 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 60 = 600 Punkte).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Für die Bewertung der Umweltkosten wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Umweltkosten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Umweltkostenpreis von 18.906,13 € (entspricht 1.000 km Entfernung zur Sortieranlage bei einer angenommenen Menge von 2.500 Mg über den Vertragszeitraum) und darüber. Die beim Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium (hier 40 %) multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 40 = 400 Punkte).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungsbeträge erfolgt über eine lineare Interpolation.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Striebel Textil GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Striebel Textil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Striebel Textil GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 08/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie: N3
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721133-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Striebel Textil GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE147035765
Stadt: Langenenslingen
Postleitzahl: 88515
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Striebel Textil GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3afddc96-95d2-48cc-ae83-5e468b033f5c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2025 09:09:04 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 551420-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/08/2025