1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel LB04 "Ditzingen"
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: > Linie 620 Ditzingen - Hirschlanden - Schöckingen – Heimerdingen > Linie 620A Ditzingen – Heimerdingen (Schülerverkehr) > Linie 622 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - "Am Maurener Berg" – Bahnhof > Linie 623 Ditzingen – Schöckingen > Linie 623A Schöckingen - Hirschlanden - Ditzingen (Schülerverkehr) > Linie 624 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - "Ob den Korntaler Weg" - Bahnhof > Linie 625 Ditzingen Bahnhof Süd - Gewerbegebiet Süd > Linie 626 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - Industriegebiet Ost Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1. Bei den Stadtverkehren sind zwingend Kleinbusse der Kategorie A einzusetzen. Diese Fahrten sind im Musterfahrplan im Anhang LB.1 entsprechend gekennzeichnet (siehe Ziffer 2.2.3. dieser Leistungsbeschreibung). Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S6/S60/S62 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Ditzingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen. Es ist außerdem zu beachten, dass evtl. während der Laufzeit eine Verlängerung der heutigen Stadtbahnlinie U13 - von Stuttgart Hausen, über Ditzingen Schuckertstraße (Fa.Trumpf) und über Ditzingen Hülbe (Fa. Thales) hin zum Ditzingen Bahnhof - realisiert wird. In diesem Fall kann es zu einer Verlagerung bzw. Abbestellung der vorgesehen Verkehrsleistung der Linie 625 kommen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Musterfahrplan zu erfüllen; dieser ist im Anhang LB.1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Kennung des Verfahrens: c8e52751-5e26-47c8-a67b-a0adbd275d91
Interne Kennung: 2025-LB04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB04
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Umfasst sind folgende Linien: Linie 620 Ditzingen - Hirschlanden - Schöckingen – Heimerdingen, Linie 620A Ditzingen – Heimerdingen (Schülerverkehr), Linie 622 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - "Am Maurener Berg" – Bahnhof, Linie 623 Ditzingen – Schöckingen, Linie 623A Schöckingen - Hirschlanden - Ditzingen (Schülerverkehr), Linie 624 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - "Ob den Korntaler Weg" - Bahnhof, Linie 625 Ditzingen Bahnhof Süd - Gewerbegebiet Süd und Linie 626 Stadtverkehr Ditzingen: Bahnhof - Industriegebiet Ost. Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1. Bei den Stadtverkehren sind zwingend Kleinbusse der Kategorie A einzusetzen. Diese Fahrten sind im Musterfahrplan im Anhang LB.1 entsprechend gekennzeichnet (siehe Ziffer 2.2.3. dieser Leistungsbeschreibung). Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S6/S60/S62 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Ditzingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen. Es ist außerdem zu beachten, dass evtl. während der Laufzeit eine Verlängerung der heutigen Stadtbahnlinie U13 - von Stuttgart Hausen, über Ditzingen Schuckertstraße (Fa.Trumpf) und über Ditzingen Hülbe (Fa. Thales) hin zum Ditzingen Bahnhof - realisiert wird. In diesem Fall kann es zu einer Verlagerung bzw. Abbestellung der vorgesehen Verkehrsleistung der Linie 625 kommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
Interne Kennung: E85389796
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die volle Punktzahl. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG und Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Bietergemeinschaft FOV Flattich und SVL Süddeutsche Verkehrslinien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LB04
Datum des Vertragsabschlusses: 25/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 12
Zahl sauberer Fahrzeuge: 3
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Registrierungsnummer: DE146128122
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr, Zu Händen von Herrn Maus
Telefon: +497141-1442317
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG und Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 145002007
Postanschrift: Eberdingerstraße 33
Stadt: Vaihingen Enz TO Riet
Postleitzahl: 71665
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 7042-818140
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Christian Flattich und Benjamin Flattich Bietergemeinschaft FOV Flattich Omnibusverkehre GmbH & Co.KG und Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 131b8638-a439-4796-9e6e-5c14823f067d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2025 12:31:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 551705-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/08/2025