2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 09131000 Flugzeugkerosin
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40  
     
     
      Stadt: Stuttgart
     
     
      Postleitzahl: 70569
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Betrug: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB.