1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs); Lose 1 – 3 Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule bzw. zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs); Lose 4 und 5
Kennung des Verfahrens: fed0127b-08b7-4ab0-afc9-d057c00375cb
Interne Kennung: 2025/066
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Los 1: Heinz von Förster Schule Baden-Baden Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0001 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Los 2: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Theodor-Heuss-Schule Baden-Baden / Theodor-Heuss-Schule Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0002 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Los 3: Inklusionsschulen (E-PKWs) Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Elektrofahrzeugen (PKW-E) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0003 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Los 4: Jugendverkehrsschule Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0004 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Beschreibung: Los 5: Schwimmunterricht Beförderung von Schulklassen zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0005 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot für Los 1 der Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025_066 Auftrag für Los Nummer 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 6
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot für Los 2 der Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025_066 Auftrag für Los Nummer 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot für Los 3 der Firma Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025_066 Auftrag für Los Nummer 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Reiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Reiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Postanschrift: Stolzenbergstraße 13 (Bau I)
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76532
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7221 932530
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7221 932530
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: t:0049692474310
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49692474310
Fax: +496924743128
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): DE712
Land: Deutschland
Telefon: +49692474310
Fax: +496924743128
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t:004972239916400
Postanschrift: Blochmatt 3
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76534 und 76135
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: +4972239916400
Fax: +4972239916401
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Blochmatt 3
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76534
Land, Gliederung (NUTS): DE121
Land: Deutschland
Telefon: +4972239916400
Fax: +4972239916401
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Reiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t:0049722128287
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: 0049722128287
Fax: 0049722128223
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Reiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Hermannstraße 6
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
Telefon: 0049722128287
Fax: 0049722128223
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5138a1f-b7da-4143-ae64-c6520793191e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 13:01:36 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 545361-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2025