1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Swisttal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven Tragwerksplanung (TWP)
Beschreibung: Die Bedarfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Buschhoven wurde mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Dr. -Ing. Fischer Consult von Januar/Februar 2023 überprüft. Die dort dargestellte Planung sowie der Kostenansatz in der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das vorliegende Ausschreibungsverfahren (s. Anlage 09 Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“). Der Neubau des Feuerwehrhauses soll den heutigen Anforderungen gerecht werden. Des Weiteren soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Eine Reduzierung des Einsatzes grauer Energie (Energie zur Herstellung, Lagerung, Transport, Entsorgung eines Produktes), sowie durch den Einbau von langlebigen Materialien mit geringen, bis keinen Wartungsintervallen erreicht werden. Einsparungen von CO2- Emissionen und eine Minimierung des Einsatzes fossiler Brennträger sollen u.a. durch den Einsatz von regenerativen Baustoffen und durch eine effiziente Wärmeerzeugung mit hohem Wirkungsgrad erzielt werden, da sich die Gemeinde Swisttal zur CO2 Neutralität bis zum Jahr 2045 verpflichtet hat. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leistungsphasen 6, Leistungsphasen 7-8 (nur Besondere Leistungen) und Leistungsphase 9 (nur Besondere Leistungen, optional). Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt werden. Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Das Bauvorhaben soll bis voraussichtlich Ende 2026 realisiert werden. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 17 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei für eine Antragstellung (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 2 Monaten nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 25.07.2025) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt. Die weiteren Einzelheiten können dem beigefügten Aufforderungsschreiben entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 745586a2-90f6-486b-b575-55dd03d302d9
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Swisttal-Buschhoven
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) ver-wiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Gemeinde Swisttal - Die Bürgermeisterin - Rathausstraße 115 53913 Swisttal-Ludendorf Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Gemeinde Swisttal Fachbereich I Frau Dauer Rathausstr. 115 53913 Swisttal-Ludendorf Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausge-schlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerich-teten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatz-steuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre-gister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechts-vorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwer-den zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom-men ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Perso-nen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrau-liche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven Tragwerksplanung (TWP)
Beschreibung: Die Bedarfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Buschhoven wurde mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Dr. -Ing. Fischer Consult von Januar/Februar 2023 überprüft. Die dort dargestellte Planung sowie der Kostenansatz in der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das vorliegende Ausschreibungsverfahren (s. Anlage 09 Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“). Der Neubau des Feuerwehrhauses soll den heutigen Anforderungen gerecht werden. Des Weiteren soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Eine Reduzierung des Einsatzes grauer Energie (Energie zur Herstellung, Lagerung, Transport, Entsorgung eines Produktes), sowie durch den Einbau von langlebigen Materialien mit geringen, bis keinen Wartungsintervallen erreicht werden. Einsparungen von CO2- Emissionen und eine Minimierung des Einsatzes fossiler Brennträger sollen u.a. durch den Einsatz von regenerativen Baustoffen und durch eine effiziente Wärmeerzeugung mit hohem Wirkungsgrad erzielt werden, da sich die Gemeinde Swisttal zur CO2 Neutralität bis zum Jahr 2045 verpflichtet hat. Die Bedarfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Buschhoven wurde mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Dr. -Ing. Fischer Consult von Januar/Februar 2023 überprüft. Die dort dargestellte Planung sowie der Kostenansatz in der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das vorliegende Ausschreibungsverfahren (s. Anlage 09 Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“). Der Neubau des Feuerwehrhauses soll den heutigen Anforderungen gerecht werden. Des Weiteren soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Eine Reduzierung des Einsatzes grauer Energie (Energie zur Herstellung, Lagerung, Transport, Entsorgung eines Produktes), sowie durch den Einbau von langlebigen Materialien mit geringen, bis keinen Wartungsintervallen erreicht werden. Einsparungen von CO2- Emissionen und eine Minimierung des Einsatzes fossiler Brennträger sollen u.a. durch den Einsatz von regenerativen Baustoffen und durch eine effiziente Wärmeerzeugung mit hohem Wirkungsgrad erzielt werden, da sich die Gemeinde Swisttal zur CO2 Neutralität bis zum Jahr 2045 verpflichtet hat. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leistungsphasen 6, Leistungsphasen 7-8 (nur Besondere Leistungen) und Leistungsphase 9 (nur Besondere Leistungen, optional). Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt werden. Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Das Bauvorhaben soll bis voraussichtlich Ende 2026 realisiert werden. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 17 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei für eine Antragstellung (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 2 Monaten nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 25.07.2025) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Interne Kennung: Vergabe Nummer 23-10-20-60/61
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Swisttal-Buschhoven
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 17 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 30 % Preis
Beschreibung: Preis 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 70 % Qualität
Beschreibung: 70 % Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Leitweg-ID: 05315-03002-81 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kam-mer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bie-ter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Swisttal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Swisttal
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Swisttal
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 55 750,92 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schneider & Steib Beratende Ingenieure PartG mbB
Angebot:
Kennung des Angebots: LOS1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 55 750,92 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOS1
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 30/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Swisttal
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Swisttal
Registrierungsnummer: AGS 05382064
Postanschrift: Rathausstr. 115
Stadt: Swisttal
Postleitzahl: 53913
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 022553090
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 0492211473045
Fax: 0492211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Schneider & Steib Beratende Ingenieure PartG mbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE321720197
Postanschrift: Neuer Markt 18
Stadt: Meckenheim
Postleitzahl: 53340
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +492225 7057766
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05395dfe-edd1-429d-b01a-b1001be37764 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/08/2025 13:10:31 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 528731-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2025