5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung, 71356100 Technische Überwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flugfeldareal Böblingen
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach - der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen aus dem vorgenannten Personenkreis in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber nachzuweisen, dass er in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist; Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber Angaben über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen zu machen, die vergleichbar sind. Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements in Anlehnung an VDI 6039 bei Hochbauprojekten mindestens in den Projektstufen 2 bis 5, mindestens in den Handlungsbereichen A, B und D, gemäß AHO/DVP Nr. 19, zum Gegenstand haben. Die betriebliche Fertigstellung des Referenzprojektes muss erfolgt sein und liegt nicht vor dem 01.01.2015. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen: - Auftrags- / Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - öffentlicher oder privater Empfänger (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse); - Angabe des Gegenstandes der Referenz/der Leistung in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Technisches Inbetriebnahmemanagement); - Angabe zum Projekt: Hochbau, Baumaßnahme, Bereich/Branche, Zeitpunkt der Betrieblichen Fertigstellung; - Angabe der Herstellkosten der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1:2008-12 (EUR netto); - Angaben zu den Projektstufen und Handlungsbereichen gemäß AHO/DVP Nr. 19 - Projektbeschreibung. Folgende Mindeststandards werden gefordert: a) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebenen Leistungen. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 10.000.000 EUR netto. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist das Formblatt "B_04 Teilnahmeantrag" mit den Angaben zu den Referenzleistungen sorgfältig auszufüllen. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien (Ziffer 1 bis 3) beste Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr Referenzen zu a) führen nicht zu einer höheren Punktzahl. 1) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung a) die Baumaßnahme nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte). Umbau / Sanierung:1 Punkt, Neubaumaßnahme: 3 Punkte. 2) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung a) der Bereich / die Branche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte) aus anderen Bereichen als - Gesundheitsbauten, - Labor-/Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen im Technischen Bereich und - Krankenhaus, das die Funktionsbereiche Diagnostik und Therapie sowie Pflege beinhaltet: 0 Punkte. Gesundheitsbauten z.B. Reha- und Kureinrichtungen, Kurhäuser, Sanatorien, Rehabilitationskliniken, Ambulante Versorgungszentren, Polikliniken, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Pflegeeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime: 1 Punkt. Labor-, Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen im Technischen Bereich: 2 Punkte. Krankenhaus, das die Funktionsbereiche Diagnostik und Therapie sowie Pflege beinhaltet: 3 Punkte. 3) Bewertet werden bei der besten Referenzleistung a) die Herstellkosten KGR 400 nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): 10 Mio. EUR netto bis 30 Mio. EUR netto: 1 Punkt, über 30 Mio. EUR netto bis 60 Mio. EUR netto: 2 Punkte, über 60 Mio. EUR netto: 3 Punkte. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der bei der besten Referenz von a), die höchsten Herstellkosten KGR 400 gem. Ziff. 3), vorweisen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 9
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise
Beschreibung: Vorlage einer Konzeptbeschreibung, die aufzeigt, wie die beabsichtigte Vorgehensweise zur Sicherstellung der Projektziele des Auftraggebers - die Leistungen in Bezug auf einen bestimmten Inbetriebnahmetermin bei voller Funktionalität zu erreichen - garantiert wird. Das Konzept wird umso besser bewertet, je schlüssiger der Bieter sein auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise darstellt und damit eine reibungslose Inbetriebnahme gewährleistet ist. Das Konzept soll den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams
Beschreibung: Es ist nach Ansicht des Auftraggebers erforderlich, dass der Hauptansprechpartner/Projektleiter des Bieters/der Bietergemeinschaft über die zur Erreichung die Projektziele erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Vom vorgesehenen Hauptansprechpartner/Projektleiter sind für das Projekt relevanten Lebenslauf-Auszüge und persönliche Referenzen darzustellen. Der Auftraggeber erwartet eine "inhaltliche Vertrautheit" mit den abgefragten Leistungen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat in dem einzureichenden Konzept zur Organisation des für die Bearbeitung des Auftrags eingesetzten Teams mit unterstützenden Fachfunktionen zu beschreiben, wie er die vorgenannten Zielvorstellungen des Auftraggebers im Auftragsfall erreichen wird. Der Auftraggeber wird die Beschreibungen des Bieters/der Bietergemeinschaft im Konzept zur Organisation des Teams bewerten. Dabei ist die interne und externe Kommunikation des Bieters/der Bietergemeinschaft darzustellen. Insbesondere ist darzustellen, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft sicherstellt, dass eine Kontinuität des Ansprechpartners des Bieters/der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet ist. Des Weiteren ist die Integration des Klinischen Inbetriebnahmeteams einschließlich der Kommunikation aufzuzeigen. Außerdem bewertet die Vergabestelle eine hohe Flexibilität und Vor-Ort-Verfügbarkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft. Das Konzept soll den Umfang von 8 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Günstigster Preis
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto- Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber und Bieter werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen