1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr
Beschreibung: Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen insbesondere im freigestellten Schülerverkehr in 2 Losen.
Kennung des Verfahrens: db981f58-441e-4972-b03a-625e2c53f0eb
Interne Kennung: 2025-031
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Schülerbeförderung mit PKW´s
Beschreibung: Vergeben werden Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern - der Carl-Orff-Schule, Lindenweg 6, 76275 Ettlingen (SBBZ), - der Pestalozzischule, Lindenweg 6-8, 76275 Ettlingen (Grundschulförderklassen/Juniorklassen), sowie je nach Bedarf - der Schillerschule, Scheffelstraße 1, 76275 Ettlingen - der Thiebauthschule, Pforzheimer Str. 20, 76275 Ettlingen, - der Erich-Kästner-Schule, Georg-Blasel-Str. 9, 76275 Ettlingen - der Geschwister-Scholl-Schule, Schulstr. 6, 76275 Ettlingen - der Grundschule Oberweier, Bergstr. 18, 76275 Ettlingen, - der Hans-Thoma-Schule, Grübstr. 26, 76275 Ettlingen - der Johann-Peter-Hebel-Schule, Am Dorfbach 7, 76275 Ettlingen - der Anne-Frank- Schule, Middelkerker Straße 1-5, 76275 Ettlingen, - dem Albertus-Magnus-Gymnasium, Middelkerker Straße 1-5, 76275 Ettlingen, - dem Eichendorff-Gymnasium, Goethe-Straße 2-10, 76275 Ettlingen, - der Wilhelm-Lorenz-Realschule, Karl-Friedrich-Straße 24, 76275 Ettlingen in der Stadt Ettlingen. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-031 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Schülerverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht hatte der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis WP brutto
Beschreibung: Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Ettlingen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Schwimmfahrten mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Vergeben wird die Beförderung von Kindern/Jugendlichen der - Carl-Orff-Schule, Lindenweg 6, 76275 Ettlingen, - Erich-Kästner-Schule, Georg-Blasel-Str. 9, 76275 Ettlingen - Geschwister-Scholl-Schule, Schulstr. 6, 76275 Ettlingen - Grundschule Oberweier, Bergstr. 18, 76275 Ettlingen, - Hans-Thoma-Schule, Grübstr. 26, 76275 Ettlingen - Johann-Peter-Hebel-Schule, Am Dorfbach 7, 76275 Ettlingen, - Pestalozzischule, Lindenweg 6-8, 76275 Ettlingen. im freigestellten Verkehr zum und vom jeweiligen Schwimmunterricht im - Albgaubad Ettlingen, Luisenstraße 14, 76275 Ettlingen. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-031 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Schülerverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht hatte der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. 2) Die eingesetzten Fahrzeuge der Klasse M3 müssen bei Dienstfahrzeugen Busse der Klasse II gem. UN-ECE-R107 sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis WP brutto
Beschreibung: Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ettlingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Ettlingen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Vibe Taxi und Mietwagen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025-031 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-031 Los 1
Titel: Aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen wurde in den Ziffern 6 + 6.1.2 (Los 1 und 2) dieser Bekanntmachung nur ein fiktiver Wert von 1,00 € eingetragen.
Datum des Vertragsabschlusses: 11/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Ettlingen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Richard Eberhardt GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025-031 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-031 Los 2
Titel: Aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen wurde in den Ziffern 6 + 6.1.2 (Los 1 und 2) dieser Bekanntmachung nur ein fiktiver Wert von 1,00 € eingetragen.
Datum des Vertragsabschlusses: 11/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Ettlingen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen
Registrierungsnummer: 00000891
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7243 101134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926 8730
Fax: +49 721926 3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vibe Taxi und Mietwagen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE330131470
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Richard Eberhardt GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813121408
Stadt: Gaggenau
Postleitzahl: 76571
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8685c76-53bf-4643-8e3d-0593800f48d8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2025 10:19:11 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 514214-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2025