5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mössingen
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebau
Beschreibung: Kriterium Nr. 1.1 Städtebauliche Qualität Hier wird die Qualität der Einfügung des Gebäudekomplexes in die Umgebung bewertet. Darüber hinaus wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die architektonische/städtebauliche Gliederung und Wirkung der Fassaden, die Einbindung der Architektur in den landschaftlichen und städtebaulichen Kontext und die Angemessenheit zur Bauaufgabe bewertet. Dabei werden insbesondere die differenzierte Strukturierung und Gliederung der Fassaden, die Materialität sowie die Ausbildung von Fensterformaten und Fassadenelementen und betrachtet. Kriterium Nr. 1.2 Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten Hierbei werden die Einfügung des geplanten Gebäudes in die Struktur der Stadt und der Nachbarbebauung in Bezug auf die Gebäudehöhen, Gebäudekanten, sowie Sichtachsen bewertet. Es wird außerdem auf die Auseinandersetzung mit der Nachbarbebauung, sowie ein respektvoller Umgang mit dieser abgestellt. Kriterium Nr. 1.3 Qualität der äußeren Erschließung Hier wird die Qualität der äußeren Erschließung, insbesondere die Qualität des Erschließungsnetzes für alle Personengruppen (Fußgänger, Anwohner, Mitarbeiter, Lieferverkehr, Menschen mit Handicap, etc.), die Gestaltung der Platz- und Wegebeziehung (Bahnhof, Rathaus, Innenstadt, etc.) und die Erschließung der Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt (Wegeführung zu der Parkierung (PKW/Fahrrad) und Anlieferung sowie deren Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum) bewertet. Kriterium Nr. 1.4 Qualität der Freiräume Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Gesamtbewertung der Außenräume, der äußeren Erschließung, wobei insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Qualität der Außen- und Zwischenräume - Orientierung des Gebäudes und der Eingänge zu den zu erwartenden Verkehrsströmen - Übergänge von Freiraum zu den Gebäuden und den Erdgeschossnutzungen - Aufenthaltsqualitäten für Nutzer und Besucher, - Qualität der baulichen Anlagen wie z.B. Treppen, Stützwände, Beläge; etc. - Qualität der Grün-/Freiflächen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 125,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Architektur/Funktionalität
Beschreibung: Kriterium Nr. 2.1 Architektonische und gestalterische Qualität Hier wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die Architektur, die Grundrisse und die Qualität der Gestaltung beurteilt. Insbesondere werden neben der Grundordnung, Anordnung und Nutzbarkeit der Räume, gute Raumzuschnitte, Anordnung der Gemeinschaftsflächen und der öffentlich zugänglichen Flächen und eine sinnfällige innere Erschließung, gute Nutzbarkeit und Möblierbarkeit, eine möglichst optimale Belichtung bei optimalem Sonnenschutz bietet, bewertet. Des Weiteren wird die attraktive, zeitlose Architektur, Raumerlebnis, gutes Verhältnis der Nutzfläche zur Verkehrsfläche, bewertet. Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Bewertung der angebotenen architektonischen, räumlichen und baulichen Qualitäten, wobei insbesondere folgende baulichen Qualitäten berücksichtigt werden: - Architektonische Qualität - Struktur und Gestaltung - Flexibilität der funktionalen Einteilungen, Funktionen - Qualität der baulichen, konstruktiven Detaillösungen - Qualität der Raumzuschnitte - Qualität der Baumaterialien wie z.B. Bodenbeläge, Wandoberflächen, Türen, Decken, Wandkonstruktionen (z.B. Systemtrennwände), Einbaumöbel etc. Kriterium Nr. 2.2 Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen 40% der Punkte (Raumprogramm): Je Raum wird je m² Abweichung ein Maluspunkt aufsummiert. Der Bieter mit der geringsten Maluspunktesumme erhält die volle Punktzahl. Der Bieter, dessen Wertungssumme die geringste Maluspunktesumme um 20% übersteigt erhält 0 Punkte. Die Punkteverteilung zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. 60% der Punkte (Funktionsbeziehungen): Im Rahmen der Bewertung wird die Anordnung der Räumlichkeiten im Hinblick auf attraktive Raumbeziehungen und gewünschte Funktionsbeziehungen sowie einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verwaltungsbetriebes betrachtet. Bei der Bewertung fließen die planerischen und textlichen Inhalte des Angebots des Bieters unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen in die Angebotswertung ein. Kriterium Nr. 2.3 Konstruktion / Leitdetails Auf Basis des einzureichenden exemplarischer Detailschnitts M 1:50 wird bewertet: - Tragwerk / Konstruktion bzw. die bautechnische Qualität, insbesondere innovative Ansätze wie z.B. Holz- und Holzhybridbau. - die vorgesehene Fassadenstruktur, -gestaltung, der Glasflächenanteil, die Konzeption des Sonnenschutzes sowie die Gestaltung geschlossener Flächen, - die Qualität der Gebäudehülle, - die vorgesehene Dachgestaltung und der vorgesehene Dachaufbau, - die geplante Struktur der Leitungsführung einschließlich der Möglichkeiten von Nachinstallation der technischen Gebäudeausrüstung. Kriterium Nr. 2.4 Qualität der innenräumlichen Zonierung Bewertet wird die Qualität der innenräumlichen Zonierung, insbesondere die Atmosphären in unterschiedlichen Nutzungsbereichen. Es sollten dabei die verschiedenen Anforderun?gen an die einzelnen Funktionsbereiche gut umgesetzt werden, wie z.B. Raumqualität, Proportion, Lichteinfall, Behaglichkeit und Aufenthaltsqualität. Kriterium Nr. 2.5 Möglichkeit der Nutzungsänderung / Flexibilität. Bewertet wird das Konzept zur Umsetzung flexibler Raumkonzepte in den Regelgeschossen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass eine gewisse Belegungsflexibilität möglich ist, was z.B. durch eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten, Aufteilung in eigene Nutzungseinheiten oder eine veränderte Aufteilung der Geschosse erreicht werden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 165,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energie/Haustechnikkonzept/Nachhaltigkeit
Beschreibung: Kriterium Nr. 3.1 Spezifischer Primärenergiebedarf Das Angebot mit dem niedrigsten Wert erhält die volle Punktzahl, das Angebot mit dem höchsten Wert erhält 0 Punkte, zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Kriterium Nr. 3.2 Gebäudetechnisches Konzept Der Bieter mit dem besten Konzept die notwendige Kühlleistung über den Einsatz ökologisch schonender Varianten zu erzeugen, erhält die höchste Punktzahl. Kriterium Nr. 3.3 Gebäudebewirtschaftung (Wartungs- und Reinigungskosten) Die Summe der im Preisblatt aufgeführten Wartungskosten für alle Gewerke werden bewertet. Die Flächen des Raumprogrammes sowie die der Innen- und Außenglasflächen werden für alle Bieter mit gleichen Turnussen und gleichen spezifischen Kosten hinterlegt, die Unterhalts- und Glasreinigungskosten durch den AG für ein Jahr berechnet. Die Summe der Wartungs- und Reinigungskosten bilden die Gebäudebewirtschaftungskosten. Der Bieter mit den günstigsten Gebäudebewirtschaftungskosten erhält die volle Punktzahl. Angebote, deren Gebäudebewirtschaftungskosten die niedrigsten angebotenen Gebäudebewirtschaftungskosten um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Gebäudebewirtschaftungskosten der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 210,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des angebotenen Pauschalpreises für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen. Im Rahmen der preislichen Bewertung (auf beiden Stufen) erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (400 bzw. 500 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB