Deutschland – Allgemeine Managementberatung – Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg

506859-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Allgemeine Managementberatung – Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg
OJ S 147/2025 04/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages ist die Weiterentwicklung und der Betrieb der bestehenden RegioClusterAgentur Baden-Württemberg durch den Auftragnehmer
Kennung des Verfahrens: e8429289-9700-417e-ac5e-e7286bd9e4fb
Interne Kennung: n.def.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72415000 Internetseitenbetreiberdienste, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 941 176,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Angaben zur Rechtsform des Erwerbers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um ein Ministerium des Landes Baden-Württemberg. Die Angaben zur Rahmenvereinbarung (unten, unter Ziffer 5.1.15), es handele sich um eine “Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb”, ist ebenfalls automatisch erzeugt und unzutreffend. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenfalls unzutreffend. 2. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn a) die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das 3,5-fache seines „Angebotspreises im fiktiven Projektjahr“ im Feld F63 der Anlage „Preisblatt – Fiktives Projektjahr“ übersteigt; oder wenn b) alle in der Anlage Maßnahmenanzahl zur Leistungsbeschreibung genannten maximalen Anzahlen der Maßnahmen in 3,5 Jahren erreicht worden sind; je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt. 3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 und 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 4. Der Bieter hat ein Detailkonzept für das neue Handlungsfeld 4: „Weitere Innovationsakteure“ sowie für die ggf. hieraus resultierenden Konsequenzen für das Handlungsfeld 5 (altes Handlungsfeld 4): „Regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen“ sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (neues Handlungsfeld 6 – altes Handlungsfeld 5) der RegioClusterAgentur zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Aufgabenstellung, strategischen Vorgaben, der Umfang und die Schwerpunkte des zu erstellenden Detailkonzepts sind der Vergabeunterlage „Hinweise zum Detailkonzept“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg
Beschreibung: Die RegioClusterAgentur Baden-Württemberg (RCA BW) ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Der Auftragnehmer erweitert das Unterstützungsportfolio der RCA BW dahingehend, dass sowohl neue Innovationsakteure als auch bereits etablierte, aber bislang eher passive Innovationsakteure für regionale Innovationssysteme bzw. regionale Transformationsprojekte aufgeschlossen werden. Mit diesem erweiterten Aufgabenportfolio soll der Betreiber der RCA BW für die Dauer von 3,5 Jahren ab 01.01.2026 die Fortentwicklung und Stärkung von Clusterinitiativen, Wirtschaftsfördereinrichtungen, weiteren Innovationsakteuren, regionalen Innovationssystemen sowie die Bewältigung von regionalen Transformationsherausforderungen durch Unterstützungsangebote fördern. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „RegioClusterPortal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der RegioClusterAgentur Baden-Württemberg laufend inhaltlich betreut, kontinuierlich überprüft und in den hierfür notwendigen Datenbeständen aktualisierend angepasst werden (Pflege).
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 72415000 Internetseitenbetreiberdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Auf Verlangen des Auftraggebers verlängert sich die Vertragslaufzeit um bis zu 6 Monate bis zum 31.12.2029. Wenn der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch macht, wird er den Auftragnehmer bis spätestens 15.01.2029 in Textform über die Vertragsverlängerung informieren.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 941 176,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze, bezogen auf Leistungen, die mit den zu beauftragenden spezifischen Leistungen „Weiterentwicklung und Betrieb einer RegioClusteragentur“ vergleichbar sind, für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Diese müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro) pro Jahr und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 500.000,00 (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) pro Schadensfall aufweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung über einen Referenzauftrag im Zeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe - des Namens des Referenzprojekts; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers; - des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; und - der Leistungszeit. Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2025 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Geforderte Mindeststandards: Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Gegenstand des Referenzauftrags war die inhaltliche/konzeptionelle Beratung - einer wirtschaftspolitischen Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik; und - der Wert des Referenzauftrags betrug 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindeststandards: - Mindestens 5 Vollzeitäquivalente zuzüglich der Person des Projektverantwortlichen werden als technische Fachkräfte als Kernpersonal im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt; - Namentliche Bezeichnung der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente; - Angabe der Studien- oder sonstigen Ausbildungsqualifikationen der vorgesehenen mindestens 5 Vollzeitäquivalente.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. Geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt - eine wirtschaftspolitische Unterstützungs- oder Fördereinrichtung; - inhaltlich/konzeptionell beraten - im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik. Keine Eignungsleihe zulässig.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Geforderte Mindeststandards: Erklärung des Bieters, - ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); - ob er mit einem Unternehmen gemäß § 15 AktG verbunden ist, das seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); sowie - ob er im Rahmen der Auftragsausführung mit einem Dritten zusammenzuarbeiten beabsichtigt, der seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualität des Konzepts
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Gesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer angemessenen Frist von Bietern nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen sind von Bietern stets mit einer begleitenden Nachricht an die Kontaktstelle hochzuladen. Andernfalls kann eine rechtzeitige Berücksichtigung der Nachforderung nicht sichergestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung nur in ganz bestimmten Fällen und nur eingeschränkt zulässig sind. Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber keine Nachforderung stellt. Der Auftraggeber empfiehlt daher Bietern, sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen zu achten. Der Auftraggeber wird Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV) oder im Übrigen nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 57 Absatz 1 VgV) oder den vorliegenden Angebotsbedingungen entsprechen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/09/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, - Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte, - Bestimmte Angaben im Formular "Geplante Zielbeiträge".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Registrierungsnummer: 12549
Postanschrift: Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711227440
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 9aa1eaf4-5918-48eb-b758-1db5cded23d1
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Registrierungsnummer: 1c193167-503a-4b8c-8871-dbb2912e529f
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711227440
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e8429289-9700-417e-ac5e-e7286bd9e4fb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/08/2025 12:04:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 506859-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2025

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