1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Programmleistungen für das Programm wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Erbringung von Programmleistungen für das Programm wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von 710.000,00 Euro netto.
Kennung des Verfahrens: 7b0346a5-3681-48fb-9824-c4cf1adef49c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 710 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - 4. Teil des GWB i.V.m. VgV
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erbringung von Programmleistungen für das Programm wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Erbringung von Programmleistungen für das Programm wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen.
Interne Kennung: Erbringung von Programmleistungen für das Programm wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 710 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Preis-Leistungs-Verhältnis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis-Leistungs-Verhältnis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die die Zahlung ausführt: Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 710 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH hat am 28.07.2025 mit den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg einen Vertrag über die Erbringung von Programmleistungen für das Programm "wESENTlich SBBZ: Gemeinsam wachsen, erfolgreich lernen" abgeschlossen. Der Auftrag über die Programmleistungen ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne von § 103 Abs. 4 GWB, der grundsätzlich den Bestimmungen des 4. Teils des GWB i.V.m. der VgV unterfällt. Dem Abschluss dieses Vertrags ging kein wettbewerbliches Verfahren voraus. Denn die Programmleistungen können gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von diesen beiden Hochschulen erbracht werden. Das Programm baut nämlich auf Daten der EpIE-Studie zur psychosozialen Situation von Schülern und Lehrkräften der Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg auf. Anhand der Datenauswertung der epidemiologischen Informationen werden schulspezifische Risiko- und Gelingensprofile erstellt. Für Pilotschulen werden auf Grundlage der Gelingens- und Risikoprofile schulspezifische Schulentwicklungsprozesse geplant und begleitet. Die bieden Hochschulen verfügen über das alleinige Eigentum und das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Forschungsdaten. Dieses exklusive Recht umfasst sowohl den Zugriff auf die Primärdaten als auch die Befugnis zu ihrer Auswertung, Interpretation und Weiterverarbeitung. Erfasst ist somit auch die weitergehende Nutzung der Daten, die inhaltlich, methodisch und funktional eng mit den exklusiven Primärdaten verknüpft sind. Vor diesem Hintergrund erfasst das Ausschließlichkeitsrecht der Hochschulen neben den ursprünglichen Forschungsdaten auch den gesamten Leistungsbereich von der Erstellung der Gelingens- und Risikoprofile, der Planung und Begleitung der schulspezifischen Schulentwicklungsprozesse bis zur Evaluation und Fortentwicklung dieser Prozesse. Im Ergebnis liegt der gesamten zu vergebende Leistung damit ein Ausschließlichkeitsrecht im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zugrunde. Es sind keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen vorhanden und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 6 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Name der Ausschreibungsseite: Pädagogische Hochschulen Ludwigsburg und Heidelberg
Leiter des Bieters: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Offizielle Bezeichnung: Pädagogische Hochschule Heidelberg
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 710 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Registrierungsnummer: DE200902294
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE244764444
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Pädagogische Hochschule Heidelberg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 811226356
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f44a8d6-ab01-4cfd-99ef-8b1637e91540 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2025 10:07:15 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2025