Deutschland – Medizinische Geräte – Beschaffung eines Herzkatheterlabors - Catalystupgrades Azurion 5 C12

499897-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Geräte – Beschaffung eines Herzkatheterlabors - Catalystupgrades Azurion 5 C12
OJ S 144/2025 30/07/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Herzkatheterlabors - Catalystupgrades Azurion 5 C12
Beschreibung: Beschaffung eines Herzkatheterlabors - Catalystupgrades Azurion 5 C12
Kennung des Verfahrens: 144f19c6-1961-46dd-8473-5c443a172c05
Interne Kennung: 2025-KKH Bottrop-HKL
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33123210 Ausrüstung für die Überwachung der Herzfunktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Osterfelder Straße 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YCM5Q4P
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Herzkatheterlabors - Catalystupgrades Azurion 5 C12
Beschreibung: Lieferung und Installation eines Herzkatheterlabors (Catalystupgrade Azurion 5 C12) einschließlich Vollservicevertrag zur Erweiterung und Integration in die bestehende Systemlandschaft der kardiologischen Abteilung der Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH.
Interne Kennung: 2025-KKH Bottrop-HKL
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33123210 Ausrüstung für die Überwachung der Herzfunktionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Osterfelder Straße 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Philips GmbH Market DACH nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abzuschließen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen, § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV. Daher wird von den Angaben zum Angebot abgesehen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. . Die Beschaffung des Catalystupgrades Azurion 5 kann aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) nur durch den Anbieter Philips GmbH Market DACH erbracht werden. Alleinstellungsmerkmale des zu beschaffenden Upgrades auf die derzeit im Klinikum vorhandenen Herzkatheterlabore sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Philips GmbH Market DACH. Die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH betreibt in ihrer kardiologischen Abteilung zwei Herzkatheterlabore des Typs "Allura FD 10" des Herstellers Philips GmbH Market DACH. Zur Erweiterung der Untersuchungs- und Eingriffsmöglichkeiten ist die Beschaffung eines Catalystupgrades Azurion 5 C12 vorgesehen, das spezifisch auf die vorhandene Systemumgebung abgestimmt ist. Nur dieses System gewährleistet eine vollständige Kompatibilität mit der vorhandenen IT-Landschaft, eine identische Bedienphilosophie sowie die Übernahme bestehender Arbeitsroutinen. Ein Herstellerwechsel würde erhebliche Umbaumaßnahmen, neue Schulungen für das medizinische Personal sowie Risiken für die Patientensicherheit mit sich bringen. Zudem ermöglicht nur das angefragte System einen Ein-Personen-Betrieb sowie die Nutzung herstellerspezifischer Funktionen (u. a. Dynamic Coronary Roadmap), die für den klinischen Bedarf unerlässlich sind. Eine technisch gleichwertige und wirtschaftlich zumutbare Alternative ist nicht verfügbar. Da die Firma Philips der einzige Anbieter für das Catalystupgrade Azurion 5 auf dem europäischen Markt ist, ist diese als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag auszuführen, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025-KKH Bottrop-HKL
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen, § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV. Daher wird von den Angaben zum Angebot abgesehen.
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-KKH Bottrop-HKL

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH
Registrierungsnummer: DE 294700284
Postanschrift: Osterfelder Str. 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
Telefon: 0208 2076580
Internetadresse: https://www.kk-bottrop.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE 345405429
Postanschrift: Zum Steigerhaus 8
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46117
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Telefon: 0208 2076580
Internetadresse: https://aurantia.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 74 560
Postanschrift: Röntgenstr. 22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)40 - 28 99 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ad346367-f03e-4875-8723-cb641a168329 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 17:40:05 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499897-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2025

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