1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bietigheim-Bissingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen
Beschreibung: Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Kennung des Verfahrens: 4d11fa59-31a9-429c-8dce-82cc0168db84
Interne Kennung: 020089-25
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ablauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65110000 Wasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren. Interessenbekundungen sind fristgerecht in Textform an die Kontaktstelle der Stadt zu richten, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: nach den allgemeinen Regeln
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen
Beschreibung: Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65110000 Wasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 240 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dieser Bekanntmachung wird zunächst ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der 4. Teil des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG finden keine Anwendung. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens findet keine Eignungsprüfung statt. Etwaige Eignungsanforderungen werden nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitgeteilt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: Die elektronische Abgabe ist nicht möglich, da die Kommunikation direkt in Textform über die Kontaktstelle der Stadt erfolgt. Die Bekanntmachung leitet kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung. Die Kommunikation erfolgt in Anlehnung an den Rechtsgedanken nationaler Regelungen zur Vergabe von Energiekonzessionen in Textform. Eine elektronische Form ist nicht vorgesehen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/11/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Stuttgart
Informationen über die Überprüfungsfristen: Da der 4. Teil des GWB auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, sind die Vergabekammern nicht zuständig. Die Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgt nach den allgemeinen Regeln bei den Zivilgerichten. Für kartellrechtliche Zivilverfahren ist hier das Landgericht Stuttgart in erster Instanz zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bietigheim-Bissingen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bietigheim-Bissingen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bietigheim-Bissingen
Registrierungsnummer: 11389
Postanschrift: Marktplatz 8
Stadt: Bietigheim-Bissingen
Postleitzahl: 74321
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7142-74210
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Registrierungsnummer: 1052f158-74be-4e39-b3a8-3d337ed0b254
Postanschrift: Urbanstraße 20
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711-2120
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bietigheim-Bissingen
Registrierungsnummer: 91585d74-7c7c-416a-9c87-c43573ad2ca4
Postanschrift: Marktplatz 8
Stadt: Bietigheim-Bissingen
Postleitzahl: 74321
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7142-74210
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d11fa59-31a9-429c-8dce-82cc0168db84 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 13:14:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499920-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2025