Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation

495704-2025 - Ergebnis
Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
OJ S 143/2025 29/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
Kennung des Verfahrens: 2ffa8f3d-c6cd-4cd1-a348-2b60dbfe7ad5
Interne Kennung: Z33 O4080-3007/005
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte sind bei der/bei dem AN sowie ggf. in den Liegenschaften der AG in Bonn und Berlin.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte sind bei der/bei dem AN sowie ggf. in den Liegenschaften der AG in Bonn und Berlin.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
Interne Kennung: Z33 O4080-3007/005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte sind bei der/bei dem AN sowie ggf. in den Liegenschaften der AG in Bonn und Berlin.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte sind bei der/bei dem AN sowie ggf. in den Liegenschaften der AG in Bonn und Berlin.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Rechtsbehelfsbelehrung: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist zu richten an folgende Anschrift: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB. Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 Abs. 1 VgV.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bitte geben Sie in Ihrem Angebot die abgefragten Preise für eine Abrechnungseinheit (Einzelpreise) an. Bitte nutzen Sie dabei ausschließlich das Preisblatt (Anlage 4) und richten Sie sich dabei nach dessen Vorgaben. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Bitte geben Sie jeweils Nettopreise an. Nebenkosten wie beispielsweise allgemeine Geschäftskosten, Material-, Personal-, Reise- oder Transportkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in diese Einzelpreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin bewertet den Preis mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen im Preisblatt angegebene Einzelpreis wird mit dem jeweiligen geschätzten Mengenansatz in Stunden pro Jahr multipliziert und bildet so den Preis pro Position. Diese Preise pro Position werden zu einer Gesamtsumme addiert. Die Gesamtsumme ist die Wertungssumme. Die ermittelte Wertungssumme wird dann mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Die niedrigste Wertungssumme erhält den maximal möglichen, in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) angegebenen Punktwert. Für eine fiktive Wertungssumme in Höhe des Zweifachen dieser Wertungssumme werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Wertungssummen werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Wertungssummen, die höher ausfallen als das Zweifache der niedrigsten Wertungssumme, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die ermittelten Preispunkte der Wertungssumme werden in der Wertung des Angebotes berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Arbeitsprobe
Beschreibung: Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Der beigefügte Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) gibt den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt die Auftraggeberin die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der Leistungsfähigkeit in den Bereichen Texterstellung sowie Informations- und Bildrecherche anhand der Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und - auch aufgrund der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) angegebenen Untergewichtung - bepunktet wird. Dazu bittet die Auftraggeberin Sie um eine Arbeitsprobe, die Sie entsprechend den Vorgaben der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) und den folgenden Vorgaben erstellen und mit Ihrem Angebot abgeben müssen: In Anlage 1c (Aufgabenstellung Arbeitsprobe) finden Sie einen Sachstand zum Thema Ernährungssicherheit, auf dessen Grundlage Sie einen Text zu entwerfen haben, der auf der Internetseite der Auftraggeberin verwendet werden könnte (analog zu den Themenseiten, die unter https://www.bmz.de/de/themen zu finden sind). Zusätzlich sind Vorschläge für den Einsatz von Informations-Modulen, die auf www.bmz.de bereits genutzt werden, für weiterführende Verlinkungen innerhalb der Angebote auf www.bmz.de sowie für die Bebilderung der Seite aus öffentlich zugänglichen Quellen einschließlich der relevanten Angaben zum Urheberrecht zu machen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Arbeitsprobe entnehmen Sie der Anlage 1b (Leistungsbewertungsmatrix). Die Auftraggeberin bewertet Ihre Arbeitsprobe dahingehend, inwieweit die Bewertungsmaßstäbe (siehe Leistungsbewertungsmatrix, Anlage 1b) erreicht werden. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b). Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) bildet deren/dessen Leistungswert. Die Auftraggeberin legt eine Mindestleistungsgrenze in Höhe von 24 Leistungspunkten fest. Angebote, deren Leistungswert unterhalb dieser Grenze liegt, werden als technisch nicht ausreichend betrachtet und aus der Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Dabei bewertet ein Gremium, das sich aus drei Kolleginnen/Kollegen des Fachbereichs der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe dahingehend, ob die Bewertungsmaßstäbe (siehe Anlage 1b) erreicht werden. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Leistungspunktzahl ermittelt. Dabei wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte bildet deren/dessen Leistungswert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB). Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB. Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 900 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 900 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Contentity GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Z33 O4080-3007/005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z33 O4080-3007/005
Titel: redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlich-keitsarbeit und digitale Kommunikation
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 30/06/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Registrierungsnummer: 991-14118-89
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: www.bmz.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Contentity GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE321206139
Stadt: München
Postleitzahl: 80798
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc891f29-2dc9-4307-af37-35080e2a7976 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 14:30:01 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 495704-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 143/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2025

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