1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von IT-Hardware (u.a. Business PCs, Monitore und Notebooks) (Los 1) und Finanzierung mittels Leasing (Los 2)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden.
Kennung des Verfahrens: cf872c89-d573-4c49-9add-31b3dcf0a956
Interne Kennung: 2025-047
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftrag wird mithin in folgenden zwei Losen vergeben: Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf von IT-Hardware (u.a. Business PCs, Monitore und Notebooks) nebst Zubehör Los 2: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von IT-Hardware (inkl. Software, Zubehör und Dienstleistungen) über Leasing Beide Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung und haben eine Laufzeit von 48 Monaten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer, 30231300 Bildschirme, 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHFW Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Betrug: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Korruption: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Zahlungsunfähigkeit: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von IT-Hardware (u.a. Business PCs, Monitore und Notebooks) (Los 1)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden. Aktuell werden die vom Auftraggeber verwendeten Geräte über ein Leasingmodell finanziert. Die bisherigen Leasingverträge über die verwendete IT-Hardware laufen nunmehr gestaffelt aus. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll deshalb der Bedarf an neuer leistungsstarker IT-Hardware gedeckt werden. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der benötigten IT-Hardware inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware und weiteren Dienstleistungen wie Instandhaltung und Supportleistungen. Ein Teil der zu beschaffenden IT-Geräte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen sollen zudem über Leasing finanziert werden. Auch hierfür beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Gegenstand des Leasings sind neben der Finanzierung der zu beschaffenden Geräte Leistungen der Assetverwaltung der zu leasenden Geräte, Logistikleistungen und eine zertifizierte Datenlöschung der Datenträger nach Rückgabe der Geräte. Der Auftrag wird mithin in folgenden zwei Losen vergeben.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30231300 Bildschirme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231300 Bildschirme, 30231300 Bildschirme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Für Los 1: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 100.000.000 EUR: 20 Punkte ab 50.000.000 EUR: 15 Punkte ab 20.000.000 EUR: 10 Punkte ab 7.500.000 EUR: 5 Punkte unter 7.500.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Für Los 1: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Lieferung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Anzahl der Arten der gelieferten Gerätetypen; Bewertung je Referenz: bis 3 Gerätetypen: 1 Punkt ab 4 bis 6 Gerätetypen: 3 Punkte ab 7 Gerätetypen: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Für Los 2: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 600.000.000 EUR: 20 Punkte ab 400.000.000 EUR: 15 Punkte ab 200.000.000 EUR: 10 Punkte ab 100.000.000 EUR: 5 Punkte unter 100.000.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für Los 2: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Finanzierung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, mittels Leasing, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Durchführung BSI-konforme Datenlöschung; Bewertung je Referenz: Nein: 0 Punkte Ja: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Leistung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/08/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Finanzierung mittels Leasing (Los 2)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden. Aktuell werden die vom Auftraggeber verwendeten Geräte über ein Leasingmodell finanziert. Die bisherigen Leasingverträge über die verwendete IT-Hardware laufen nunmehr gestaffelt aus. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll deshalb der Bedarf an neuer leistungsstarker IT-Hardware gedeckt werden. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der benötigten IT-Hardware inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware und weiteren Dienstleistungen wie Instandhaltung und Supportleistungen. Ein Teil der zu beschaffenden IT-Geräte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen sollen zudem über Leasing finanziert werden. Auch hierfür beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Gegenstand des Leasings sind neben der Finanzierung der zu beschaffenden Geräte Leistungen der Assetverwaltung der zu leasenden Geräte, Logistikleistungen und eine zertifizierte Datenlöschung der Datenträger nach Rückgabe der Geräte. Der Auftrag wird mithin in folgenden zwei Losen vergeben.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Für Los 1: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 100.000.000 EUR: 20 Punkte ab 50.000.000 EUR: 15 Punkte ab 20.000.000 EUR: 10 Punkte ab 7.500.000 EUR: 5 Punkte unter 7.500.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Für Los 1: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Lieferung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Anzahl der Arten der gelieferten Gerätetypen; Bewertung je Referenz: bis 3 Gerätetypen: 1 Punkt ab 4 bis 6 Gerätetypen: 3 Punkte ab 7 Gerätetypen: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Für Los 2: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 600.000.000 EUR: 20 Punkte ab 400.000.000 EUR: 15 Punkte ab 200.000.000 EUR: 10 Punkte ab 100.000.000 EUR: 5 Punkte unter 100.000.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für Los 2: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Finanzierung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, mittels Leasing, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Durchführung BSI-konforme Datenlöschung; Bewertung je Referenz: Nein: 0 Punkte Ja: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Leistung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/08/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Heidelberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A8120-40
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Telefon: +49 6221-560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Änderung 5.1.16: Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Anstelle von "Schlichtungsstelle: Universitätsklinikum Heidelberg" muss es heißen "Schlichtungsstelle: keine Schlichtungsstelle" Anstelle von "Überprüfungsstelle: Universitätsklinikum Heidelberg" muss es heißen "Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg" Änderung "Zuschlagskriterien": Zuschlagskriterium "Preis" (Gewichtung 50%) und Zuschlagskriterium "Qualität" (Gewichtung 50%). 5.1.15. Techniken Anstelle von "Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung" muss es heißen "Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb; Höchstteilnehmerzahl: 1" 5.1.12.: Weitere Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6718a9df-2af1-4973-b0f6-7556218c4980 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 16:54:04 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 491218-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025