Deutschland – Sicherheitsbarrieren – Mobile Sperren "Armis One"

487225-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Sicherheitsbarrieren – Mobile Sperren "Armis One"
OJ S 141/2025 25/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Mobile Sperren "Armis One"
Beschreibung: Zur Sicherung von Veranstaltungen sollen 12 mobile Fahrzeugsperren "ARMIS ONE" ange-schafft werden.
Kennung des Verfahrens: fdfcddf0-c96f-4d93-b216-bdda45a87ccf
Interne Kennung: 2025-0231
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVDYYDYT9JZE7DQ Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160, 161 und 168 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Betrug: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Korruption: § 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse: Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Zahlungsunfähigkeit: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mobile Sperren "Armis One"
Beschreibung: Die Sperren sollen komplett mit Abdeckungen und 2 Verbindern pro Sperre angeboten werden. Ebenfalls angeboten werden soll der Transport. Zusätzlich werden die seitlichen Rampen benötigt. Da die Stadt Unna an 8 Zuwegungen die mobilen Sperren aufbauen wird, werden 16 Rampen ausgeschrieben. Die Lieferung der Sperren soll bis spätestens Anfang November 2025 erfolgen. Die Begründung für die produktspezifische Ausschreibung finden Sie unter "Sonstiges" sowie als Datei unter "Vergabeunterlagen".
Interne Kennung: 2025-0231
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34928300 Sicherheitsbarrieren
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Im Rahmen der Festa Italiana wurden unterschiedliche Modelle von Zufahrtssperren angemietet. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich einstimmig für das Produkt "Armis One" entschieden. Folgende Gründe waren entscheidend: - Zertifizierung nach ISO 22343-1:2023 mit eienr Belastung von 7,2t@48km/h, einschließlich Verschiebe- und Manipulationstest (MK2). - Eindringtiefe von nur 8,3 Metern - Keine Aufsicht oder Bewachung erforderlich und weitgehend wartungsfrei. - Ungehindertes Passieren der Sperre für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer - Sicher und beständig gegen Vandalismus und Manipulation - Einfaches manuelles Absenken der Sperrsegmente für kontrollierte Durchfahren. Die Eindringtiefe ist insbesondere für die Kreisstadt Unna entscheidend. Durch beengte Platzverhältnisse ist eine möglichst geringe Eindringtiefe erforderlich, um ausreichend Platz für Verkaufsstände, Gastronomie und Infrastruktur zu erhalten, ohne Kompromisse in der Sicherheit. Verlgeichbare Systeme zur "Armis One" wiesen eine deutlich höhere Eindringtiefe auf. Modelle die eine Aufsichtsperson erfordern, um die Sperren bei einer notwendigen Durchfahrt schnellstmöglich wegzuräumen, kommen nicht in Frage. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist dies personell nicht machbar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Angaben zum möglichen Lieferzeitraum (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Lieferung muss spätestens bis Anfang November 2025 erfolgen. Bitte geben Sie den möglichen Lieferzeitraum an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2025 11:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Lieferung muss bis Anfang November 2025 erfolgen. Da die Sperren für den Weihnachtsmarkt ab dem 14.11.2025 genutzt werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: nach VOL/B, siehe Formular 512
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 059780036036-31001-48
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 23031033025
Fax: +49 23031033097
Internetadresse: https://www.unna.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 059780036036-31001-48
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59423
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 23031033025
Fax: +49 23031033097
Internetadresse: https://www.unna.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7cc76e22-55b2-45fe-832b-c832e6a05494 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 13:20:55 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 487225-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2025

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