Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven

488062-2025 - Ergebnis
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven
OJ S 141/2025 25/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Swisttal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven
Beschreibung: Die Gemeinde Swisttal schreibt vorliegend die Objektplanung für den Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen aus. 1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel Zur Entwicklung der Gemeinde Swisttal Die Orte der Gemeinde Swisttal liegen in der sogenannten Voreifel, an der westlichen Grenze des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde grenzt an die Städte Euskirchen, Weilerswist und Bornheim sowie an die Gemeinde Alfter und die Stadt Rheinbach. Das Umland, insbesondere die räumliche Nähe zur Eifel und zu den Oberzentren Bonn und Köln prägen die einzelnen ländlich gelegenen Ortsteile und das Selbstverständnis der Bürger. Zum Gemeindegebiet gehören zehn Ortsteile mit größtenteils eigenständigen Ortskernen. Die polyzentrische Struktur der Flächengemeinde Swisttal ist auf die kommunale Neugliederung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 1969 zurückzuführen. Die Gemeinde Swisttal hat 19.701 Einwohner (Stand 2024). Im Zeitraum von 2013 bis 2024 entwickelte sich die Bevölkerungszahl positiv. Bis zum Jahr 2030 wird für die Gemeinde weiterhin eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Projekt Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen Das alte Feuerwehrgerätehaus des Ortsteils Buschhoven entspricht gemäß Brandschutzbedarfsplan vom 01.07.2017 nicht mehr den Standards eines mo-dernen Feuerwehrhauses. Es beginnt mit der Torbreite, bei der Fahrzeuge nur mit äußerster Vorsicht ein- und ausfahren können, über fehlende Lagermög-lichkeiten bis hin zu fehlenden Unterrichträumen. Eine Modernisierung des Gebäudes an der zentralen Stelle im Ortsinneren oder ein Neubau ist aufgrund der beengten Grundstückverhältnisse nicht möglich. Daher hat die Gemeinde Swisttal ein Gebäude erworben, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet. Dieses Gebäude lässt sich wirtschaft-lich und nachhaltig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln. Das Bauwerk ist abgängig und weist enorme, nicht einschätzbare Baumängel auf. Das vorhandene Gebäude soll demnach vor Errichtung des Neubaus abge-rissen werden. Die Abbruchplanung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und wurde bereits gesondert vergeben. Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, eine Bedarfsplanung inklusive Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“ (siehe Anlage Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehr-hauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) der Planung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses vorzuschalten. Die Bedarfsplanung hat den baulichen Bedarf, sowie die funktionalen Zusammenhänge für eine zukunftsfähige Nut-zung des Feuerwehrgerätehauses ermittelt und die daraus aktuellen Anforde-rungen und Umstrukturierungen an ein Raumprogram abgeleitet. In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalausschusses am 01.03.2023 wurde die vorliegende Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrgerä-tehauses Buschhoven vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und die Umset-zung des Projekts auf dieser Grundlage (Machbarkeitsstudie „Neubau des Feu-erwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) beschlossen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Fahrzeughalle / des Feuer-wehrgerätehaus: Fahrzeughalle Das von der Gemeinde Swisttal erworbene Gebäude, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet, lässt sich wirtschaftlich und nachhal-tig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll in einer Hybridbauweise (Stahlbeton/Holz) neu erstellt werden. Die Fahrzeughalle besitzt 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 1 (Tiefe 12,50 m; Breite 4,50 m) und 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 2 (Tiefe 10 m und Breite 4,50 m). Zudem befindet sich im rückwärtigen Bereich der Halle hinter den 10 m tiefen Stellplätzen eine Lagerempore, welche mittels Gabelstapler aus der Halle ange-dient und vom Schulungsraum/ Stuhllager aus betreten werden kann. Weiterhin befindet sich ein Lagerraum/Werkstatt im Bereich der 12,50 m lan-gen Stellplätze mit Möglichkeit der Belichtung mit Tageslicht durch Fenster. Feuerwehrgerätehaus Im Erdgeschoss befindet sich der Alarmbereich mit getrennten Umkleideberei-chen für Damen und Herren, die Jugendbereiche sollten in der jeweiligen Um-kleide u. U. sichtgeschützt angeordnet werden. Im Bereich der Umkleiden gibt es eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung durch Schleusen (für beide Bereiche mit Türkennzeichnung) auf dem Rückweg vom Einsatz zur Umkleide, um die Kontamination der Einsatzkräfte mit Gift-stoffen und die Eintragung derselben in den Umkleidebereich zu unterbinden. Die kontaminierte Einsatzkleidung wird im Schleusenbereich bereits in Contai-nern abgelegt und die Einsatzkräfte haben in der Folge die Möglichkeit sich im Sanitärbereich zu waschen. Nach Einsätzen ohne Kontamination (Rettung von Tieren usw.) besteht aber auch die Möglichkeit, die Umkleide von der Fahr-zeughalle aus direkt zu betreten. Jede Umkleide verfügt über eine Toilettenanlage, der Herrenbereich noch über einen 4 m² großen Lagerraum, z.B. für Einsatzkleidung. Ebenfalls im Erdge-schoss, nahe des Haupteingangs findet sich zudem noch eine barrierefreie roll-stuhlgerechte Toilette, die von Menschen mit Behinderung (z.B. bei Veranstal-tungen) genutzt werden kann. Im Südosten des Erdgeschosses, mit Zugang von außen, ist zudem noch der Hausanschlussraum angeordnet. Über das barrierefreie Treppenhaus (mit Aufzug) erreicht man das Oberge-schoss indem sich weitere, im Raumprogramm aufgeführte, Räume befinden: - der Schulungsraum mit Küchenzeile und dazugehörigem Küchenlager, - angrenzend ein Stuhl- bzw. Instrumentenlager für den Musikzug der Feuerwehr, - der 2,9 m² große Serverraum ist vom Stuhllager aus erreichbar, um Unbefugten das Betreten zu erschweren, - im Flurbereich des Obergeschosses ist eine zentrale Toilettenanlage für Damen und Herren angeordnet, - zusätzlich ein vom Flur erschlossener Lagerraum, - direkt erreichbar vom T
Kennung des Verfahrens: 6ae42228-d7ee-47de-b49c-47566e1dcaca
Interne Kennung: BT-22-Procedure
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: O b j e k t p l a n u n g H o c h b a u
Beschreibung: Die Gemeinde Swisttal schreibt vorliegend die Objektplanung für den Errich-tung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen aus.
Interne Kennung: LOT-0001 E77161923
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Fienacker 18
Stadt: Swisttal-Buschhoven
Postleitzahl: 53913
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfah-ren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %).
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfah-ren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung ei-nes Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung infor-miert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax ver-sendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die gel-tend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gemeinde Swisttal
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Swisttal

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 336 447,42 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kempen Krause Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 23-10-20-60/61
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 336 447,42 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1 23-10-20-60/61
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 23/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Swisttal
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Swisttal
Registrierungsnummer: 50210/02900
Postanschrift: Rathausstr. 115
Stadt: Swisttal
Postleitzahl: 53913
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22 55 30 90
Internetadresse: https://www.swisttal.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kempen Krause Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE289422438
Postanschrift: Ritterstraße 20
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52072
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Kempen Krause Ingenieure GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d3f99e4-192c-49d6-b02f-4d8880700e05 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2025 17:08:40 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488062-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2025

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Hagen
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Halver
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Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
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Laer
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Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
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Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
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Oer Erkenschwick
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Olsberg
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Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
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Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
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Swisttal
Tecklenburg
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