2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Tätigkeit erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten des LZPD NRW.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Betrug: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB