5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moltkestraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option auf Verlängerung um 1 weiteres Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabIII_label"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe: Anzahl Pool-Mitarbeiter
Beschreibung: Anzugeben ist die Anzahl des Leiharbeitnehmerpersonals, welches bereits auf die genannten Geräte geschult ist. ?10 Pool-Mitarbeiter: 50 Punkte 8 Pool-Mitarbeiter: 45 Punkte 5 Pool-Mitarbeiter: 25 Punkte <5 Pool-Mitarbeiter: 12 Punkte Keine Pool-Mitarbeiter vorhanden/Angaben wurden nicht erteilt: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl der ausgebildeten Pool-Mitarbeiter
Beschreibung: Anzugeben ist die Anzahl des Leiharbeitnehmerpersonals, welches bereits auf die genannten Geräte geschult ist bzw. welches innerhalb von 4 Wwochen nach dem Zuschlag geschult bereitgestellt werden kann. Vorkenntnisse Druck und/oder Kuvertierung von 100 % des Pools = 50 Punkte Vorkenntnisse Druck und/oder Kuvertierung von 80-100 % des Pools = 45 Punkte Vorkenntnisse Druck und/oder Kuvertierung von bis 50 % des Pools = 25 Punkte Vorkenntnisse Druck und/oder Kuvertierung von < 50 - 30 % des Pools = 12 Punkte Keine Vorkenntnisse Druck und/oder Kuvertierung oder < 30 % = 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachweise/Referenzen der Vorkenntnisse sind vorhanden
Beschreibung: Nachweise/Referenzen der Pool-Mitarbeiter für die Bedienung der Druck- und Kuvertiersysteme werden vorausgesetzt und können bei Bedarf nachgewiesen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Poolbildung
Beschreibung: Die Bildung eines entsprechenden großen Personalools mit den erforderlichen Vorkenntnissen für die Bedienung der in der Leistungsbeschreibung, Kapitel 2.1 und 2.2, aufgeführten Druck- und Kuvertiersysteme muss spätestens einen Monat nach Vertragsabschluss vorhanden sein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flexibiltät
Beschreibung: Einsatzzeiten und Personalanzahl werden flexibel auf das Bedürfnis des Entleihers abgestimmt einzuhalten. Nähere Angaben zu Einsatzzeiten und Arbeitzeiten siehe Kapitel 2.3 der Leistungsbeschreibung und Zif. 7.1 des Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mehrarbeit
Beschreibung: In Zeiträumen mit erhöhtem Arbeitsaufkommen kann der Entleiher bis zu 10 Stunden tägliche Arbeitszeit fordern.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ersatz
Beschreibung: Der Verleiher ist verpflichtet bei Abwesenheit eines überlassenen Leiharbeitnehmers/in aufgrund Krankheit, Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, oder aus ähnlichen Gründen und bei Ausscheiden eines überlassenen Arbeitnehmers/in aus dem Arbeitsverhältnis umgehend, d.h. bereits am Folgetag der Abwesenheit einen anderen Leiharbeitnehmer/in mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung zu stellen. Eine ggf. erforderliche Einarbeitung dieses Ersatzpersonals geht zu Lasten des Verleihers. Der Verleiher hat den Entleiher umgehend ab Kenntnis per E-Mail zu informieren
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abberufung bei Fehlverhalten
Beschreibung: Der Entleiher kann vom Verleiher die unverzügliche Abberufung eines Leiharbeitnehmers/in verlangen, wenn der Entleiher dessen Weiterbeschäftigung aus leistungs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen ablehnt. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher für den Folgetag eine geeignete Ersatzkraft zu überlassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrufbarkeit des Personals
Beschreibung: Es muss eine kurzfristige Abrufbarkeit (innerhalb 24 Stunden) für eine Mitarbeiterstärke von 1-5 Personen gegeben sein, um z.B. bei Urlaub oder Krankheit des internen Personals eine Liefergarantie zu gewährleisten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kontinutität
Beschreibung: Der Verleiher sichert eine hohe Kontinuität des von ihm eingesetzten Personals innerhalb der Leistungserbringung zu. Dies bedeutet, dass seitens des Verleihers Personal innerhalb der durch das AÜG gesetzlich vorgegebenen Fristen einzusetzen ist, welches nicht ständig neu eingearbeitet werden muss, so dass das Personal nach einer einmaligen Einarbeitung direkt produktiv sein kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD