1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Rhein-Kreis Neuss
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 7f22d724-c230-4e55-95b1-08b3e0c4bdfd
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: ja
    
    
     Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die gegenständliche Beschaffung muss für den Rhein-Kreis Neuss als Gefahrenabwehrbehörde zeitnah erfolgen, um das Personal entsprechend mit der im bzw. für den Einsatz erforderlichen Technik auszustatten.
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 32250000 Mobilfunkgeräte
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.3. 
     
     
      Wert
     
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 960 000,00 EUR
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG sowie zu dem Ausschlussgrund nach §§ 22, 24 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monaten (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmesumme (Höchstwert) von 1.960.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
    
    
     Interne Kennung: E67582479
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 32250000 Mobilfunkgeräte
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der gegenständliche Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird (näheres hierzu siehe bitte EVB-IT Kaufvertrag).
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 48 Monate
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 960 000,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG sowie zu dem Ausschlussgrund nach §§ 22, 24 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monaten (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmesumme (Höchstwert) von 1.960.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 300,00
      
      
     
      Kriterium:  
      
       Art: Qualität
      
      
       Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Gesamtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 700,00
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber/ Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bird & Bird LLP (Vergabestelle)
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
     
     
    
   
    
     Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 960 000,00 EUR
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     Rahmenvereinbarung: 
     
      Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 960 000,00 EUR
     
     
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Swissphone Telecommunications GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: 1
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
     
     
      Konzession – Wert: 
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Nein
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 7f22d724-c230-4e55-95b1-08b3e0c4bdfd
      
      
       Datum des Vertragsabschlusses: 08/07/2025
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Rhein-Kreis Neuss
    
    
     Registrierungsnummer: 051620008008-31001-42
    
    
     Abteilung: Amt für Sicherheit und Ordnung, 32.2 Bevölkerungsschutz
    
    
     Postanschrift: Oberstraße 91
    
    
     Stadt: Neuss
    
    
     Postleitzahl: 41460
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Michael Wolff
    
    
    
     Telefon: +49 (0)2131135120
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Bird & Bird LLP (Vergabestelle)
    
    
     Registrierungsnummer: UK Company Register Nr. OC340318
    
    
     Stadt: Düsseldorf
    
    
     Postleitzahl: 40213
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 021120056330
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
    
    
     Registrierungsnummer: 05315-03002-81
    
    
     Abteilung: Vergabekammer
    
    
     Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50667
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 02211473045
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Swissphone Telecommunications GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE142210636
    
    
     Stadt: Gundelfingen
    
    
     Postleitzahl: 79194
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8fc02d06-9a38-426b-9cd0-cb9671a4ed0a  -  01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/07/2025 14:12:36 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 475946-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 21/07/2025