Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)

471097-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)
OJ S 136/2025 18/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 1 zugeordnet sind. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die ausschließlich an speziellen Anfallstellen (Herkunftsstellen), hier den Raumschießanlagen (RSA) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. - Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um mit TLP und z.T. mit Blei- und Antimonstaub verunreinigte Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen (wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt) -- Raumluftfilter -- Kehricht -- Bleigeschosse mit Gummiresten und Holzwolle-Leichtbauplatten -- FX-Markierungsmunition (gezündet und ungezündet) -- Treibladungspatronen aus FX-Markierungsmunition (ungezündet), Halon-Feuerlöschern (ungezündet) aus Hubschraubern ausgebaute Zündpatronen für Feuerlöscheinrichtungen, die abgelaufen sind Berücksichtigte Abfallarten gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV): -- AVV 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind -- AVV 16 04 03 andere Explosivabfälle --- Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben: Los.1: Bamberg Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 2: Frankfurt (Oder) Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 3: Neustrelitz Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 4: Swisttal Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 5: Walsrode Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 6: Sankt Augustin Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 7: Sigmaringen Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ --- Konkrete Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 7f1d8424-cd11-4a57-8c48-01a7778285da
Interne Kennung: VOEK 273-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Bamberg
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bamberg
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollnerstraße 190
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 24.255 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für die Bundespolizeiinspektion in Frankfurt (Oder)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kopernikusstraße 71-75
Stadt: Bundespolizeiinspektion in Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt (DE403)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 26.255 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Neustrelitz
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Woldegker Chaussee 50
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 22.935 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Swisttal
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gabrielweg 5
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal
Postleitzahl: 53913
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 82.360 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Walsrode
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstr. 34
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode
Postleitzahl: 29664
Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 45.450 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in St. Augustin
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesgrenzschutzstrasse 100
Stadt: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 121.123 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 273-24 - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmeier Str. 15
Stadt: GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los. 5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden. Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 27.927 € netto
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungskriterium Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

6. Ergebnisse

Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 375 195,37 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 57 756,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 25 620,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 30 502,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 94 804,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 32 354,60 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 108 840,17 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 6
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 25 318,60 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 7
Datum des Vertragsabschlusses: 09/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstraße 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: EST Energetics GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE163858057
Stadt: Rothenburg
Postleitzahl: 02906
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b051999d-11f6-4743-ac6e-582a9d8cdfa0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 471097-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 136/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2025

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