Deutschland – Aushubarbeiten – Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 0-2 „Abbrucharbeiten (2)“

469207-2025 - Ergebnis
Deutschland – Aushubarbeiten – Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 0-2 „Abbrucharbeiten (2)“
OJ S 135/2025 17/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 0-2 „Abbrucharbeiten (2)“
Beschreibung: Als bauvorbereitende Maßnahmen für nachfolgende Bauarbeiten sind auf der vorhandenen Kläranlage Nette - zwei Tropfkörperanlagen (emaillierte Stahlbehälter, Höhe: ca. 13 Meter, auf Ortbetonfundamentsockel) inkl. Beschickungspumpwerk (2 Schacht-/ Beckenbauwerke aus Stahlbeton) und Stahl-Laufsteg mit Stahl-Aufstiegstreppenanlage, - ein Beschickungspumpwerk der Belebungsbecken (Stahlbetonskelettbauwerk mit Ziegelausmauerungen sowie Bodenplatte und Flachdach aus armiertem Beton), - ein ehemaliges Fällmittellager (Stahlbetonskelettgebäude mit Ausmauerungen aus Ziegelmauerwerk sowie Bodenplatte und Flachdach aus armiertem Beton) - sowie vier ehemalige trichterförmige Nitrifikationsbecken (armierte Ortbetonbauwerke mit Trichter- oder Zylinderform) abzubrechen. Abbruch und Entsorgung, einschließlich Einbauten, Elektroinstallationen, Rohrleitungen etc.
Kennung des Verfahrens: bb16f4eb-33ca-4d2d-8445-903b177d2e43
Interne Kennung: Interne Vergabenummer 100.359
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112500 Erdbewegungsarbeiten, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45111100 Abbrucharbeiten, 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: KA Nette, Los 0-2 Abbrucharbeiten (2)
Beschreibung: Als bauvorbereitende Maßnahmen für nachfolgende Bauarbeiten sind auf der vorhandenen Kläranlage Nette - zwei Tropfkörperanlagen (emaillierte Stahlbehälter, Höhe: ca. 13 Meter, auf Ortbetonfundamentsockel) inkl. Beschickungspumpwerk (2 Schacht-/ Beckenbauwerke aus Stahlbeton) und Stahl-Laufsteg mit Stahl-Aufstiegstreppenanlage, - ein Beschickungspumpwerk der Belebungsbecken (Stahlbetonskelettbauwerk mit Ziegelausmauerungen sowie Bodenplatte und Flachdach aus armiertem Beton), - ein ehemaliges Fällmittellager (Stahlbetonskelettgebäude mit Ausmauerungen aus Ziegelmauerwerk sowie Bodenplatte und Flachdach aus armiertem Beton) - sowie vier ehemalige trichterförmige Nitrifikationsbecken (armierte Ortbetonbauwerke mit Trichter- oder Zylinderform) abzubrechen. Abbruch und Entsorgung, einschließlich Einbauten, Elektroinstallationen, Rohrleitungen etc
Interne Kennung: 100.359
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112500 Erdbewegungsarbeiten, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45111100 Abbrucharbeiten, 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärung“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Über das Formblatt „Eigenerklärung“ wird u. a. folgendes überprüft: Der Bieter erklärt: Dass keine Person, deren Verhalten unserem/meinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen unserem/meinem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach : § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), 1. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht  bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,  zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,  im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsdienstleister: ARGE S.W.D. KA Nette

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 828 488,62 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hermann Bergfort GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 03.05.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 638 501,28 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag vom 11.07.2024
Datum des Vertragsabschlusses: 11/07/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21 62 37 04 0
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: USt-ID:DE812110859
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ARGE S.W.D. KA Nette
Registrierungsnummer: 112/5832/6826
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45036
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0201 9461590 24
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Hermann Bergfort GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 16990
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49201 890907-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Hermann Bergfort GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e1e6a09f-da00-49ea-af66-a51a9209abc4-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Für im Vertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen gem. §2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B ist eine Vereinbarung über die Vergütung erforderlich, die in Form eines Nachtrags erfolgen soll. Die vorgesehenen zusätzlichen Leistungen stellen keine wesentlichen Änderungen gem. §132 Abs. 1 GBW dar. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfoderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (vgl. § 132 Abs. 2 Nr.3 GWB).

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b40a9978-4be2-455f-bff9-b103db404e2e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2025 12:10:18 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 469207-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2025

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