Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe

469333-2025 - Planung
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe
OJ S 135/2025 17/07/2025
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Olpe
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe
Beschreibung: Der Kreis Olpe ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Er ist gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Der Kreis Olpe als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.zws-online.de. In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand in den Linienbündeln Nordost (ca. 4,057 Millionen Fahrplankilometer p. a.) und Nordwest (ca. 3,349 Millionen Fahrplankilometer p. a.) überschlägig ca. 7,406 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr inklusive hochgerechneten Leistungen im Schülerverkehr und Besetztkilometern im Bedarfsverkehr insgesamt. Angaben zu Linien (Liniensteckbriefe und Schulverkehrskarten sowie Karten der Flächenverkehrsgebiete (Bedarfsverkehr)) sind aus dem Nahverkehrsplan ersichtlich. Weiterer Bestandteil ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Bestimmte IT-Dienstleistungen werden durch den Aufgabenträger beigestellt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Laufzeit durch den Kreis Olpe als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten, ebenso die Umwandlung von Linienverkehrsleistungen in Bedarfsverkehrsleistungen und umgekehrt. Der Kreis Olpe behält sich vor, bis zur Vergabebekanntmachung zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG werden eingehalten, wobei der Kreis sich vorbehält die dort genannten Quoten insgesamt in seinem Verbandsgebiet, also über sämtliche seiner Verkehrsverträge zu erfüllen. Im Übrigen gilt als Mindeststandard für einsetzbare Bestandsfahrzeuge des Regelverkehrs die Abgasnorm Euro 6 als Mindestvorgabe, soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei neu beschafften Fahrtzeugen gilt Abgasnorm Euro 6 so lange als Mindestvorgabe (soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden), bis die Abgasnorm Euro 7 (mutmaßlich ab 2029) oder eine aktuellere neue Abgasnorm in Kraft tritt und zur neuen Mindestvorgabe wird. Bei Einsatzfahrzeugen (= Verstärkerfahrzeuge) muss mindestens die EEV-Norm erfüllt sein. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Ergänzungsdokument. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370 /2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird zunächst bis zum 31.12.2038 beschränkt, es wird eine optionale Verlängerungsmöglichkeit von bis zu weiteren fünf Jahren vorgesehen werden.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabe ist als Wettbewerbsvergabe nach §§ 97, 103 GWB beabsichtigt. Soweit in Abschnitt IV als Verfahrensart "Wettbewerbliche Vergabe (Art. 5 Abs. 3)" angegeben ist, erfolgt dies ausschließlich deshalb, weil die Angabe der Verfahrensart "Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" technisch nicht möglich ist. 2.) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Antragstellung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation, für die von der beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linien (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 01.09.2028. Für die unter II.1.3) genannten Linien ist ab diesem Zeitpunkt eine Liniengenehmigung bis zum 31.12.2038 zu beantragen. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig an die zuständige Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, zu richten. Der Antrag ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die im Ergänzungsdokument definierten wesentlichen Anforderungen verbindlich gemäß §12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden und der zuständigen Behörde ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung samt Ergänzungsdokument und Anlageneingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. 3.) Änderung der Vergabeabsicht: Diese Veröffentlichung begründet für den Auftraggeber keine rechtliche Bindung. Bei etwaigen Änderungen veröffentlicht er nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung. 4.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Ort: Münster Land: Deutschland Telefon: +49 2514111604 Fax: +49 2514112165 5.) Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen. .
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Wettbewerbsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe
Beschreibung: Los 1 umfasst das Linienbündel Nordost mit ca. 4,057 Millionen Fahrplankilometer p. a.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/09/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Olpe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Wettbewerbsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe
Beschreibung: Los 2 umfasst das Linienbündel Nordwest mit ca. 3,349 Millionen Fahrplankilometer p. a.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/09/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Olpe

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Olpe
Registrierungsnummer: 059660024024-31002-47
Stadt: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Stefan Wied
Telefon: +49 02713332434
Fax: +49 0271333292430
Internetadresse: https://kreis-olpe.de/
Profil des Erwerbers: https://www.zws-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb45a80b-bb5f-446b-afd4-29e523c26596 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2025 15:23:55 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 469333-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2025

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