2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 15,75 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC5J02 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, ggf. nur die 5-7 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei der Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde). Dabei gilt: Je mehr und besser die eingereichten Referenzen mit den auf Grundlage des Rahmenvertrages zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in dieser Bekanntmachung genannten Merkmalen/Besonderheiten des Auftrags. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Bei der Bewertung der Referenzen und deren Vergleichbarkeit in der Art der Abwicklung mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben wird der Auftraggeber insbesondere auch die Erläuterungen der Bewerber berücksichtigen, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen vergleichbar sind (zur Prüfung des Projektverständnisses und der Eigeninitiative). Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.