5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71315000 Haustechnik, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Berücksichtigung u.a. der Energieleitlinie bei der Planung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabIII_label"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der Projektleitung
Beschreibung: Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen die von der Projektleitung persönlich erbracht wurden (zur Vergleichbarkeit siehe Eignungsbewertungsmatrix) in den letzten 3 Jahren. Hier ist die Referenz anzugeben und die Kontaktdaten der Ansprechperson des Auftraggebers. Die Referenz ist auf max. 1 DIN A4-Seite näher zu beschreiben. 1 Punkt: Anzahl vergleichbarer Referenzen 0 oder 1 4 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 2 6 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 3 8 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 4 10 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen mindestens 5
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eindruck des Stellvertreters / der Stellvertreterin bzw. Projektmitarbeiter_in bei der Präsentation
Beschreibung: Der Projekterfolg hängt in der Regel unmittelbar mit der Qualität des Projektleiters / der Projektleiterin und des Stellvertreters / der Stellvertreterin zusammen. Diese sollen sich im Verhandlungstermin präsentieren . Diese Präsentation soll der Auftraggeberin zeigen, wie der Projektleiter / die Projektleiterin bei vergleichbaren Projekten vorgegangen ist. Dabei wird bewertet, inwieweit und wie kompetent diese auf die Aspekte eingehen, die aus dem vergleichbaren Projekt übertragen werden und für die hier benannten Projektziele entscheidend sind. Projektleiter/in und Stellvertreter/in sollen also darstellen, wie sie bei einem anderen Projekt vorgegangen sind, um die hier genannten wesentlichen Projektziele zu erreichen. Im Grunde ist dieses Kriterium mit einem Einstellungsgespräch vergleichbar, nur dass es der Auftraggeberin nicht darum geht, dauerhaft Mitarbeitende einzustellen, sondern Mitarbeitende auf Zeit für ein konkretes Projekt zu gewinnen. Es erfolgt eine Wertung, durchaus mit subjektiven Komponenten (im Sinne von Einschätzungen für den Projekterfolg keine vergleichbaren Projekterfolge dargestellt, keine Aspekte vertieft dargelegt, nicht überzeugende Persönlichkeiten: 1 Punkt wenig vergleichbare Projekterfolge dargestellt, wenige Aspekte vertieft dargelegt, wenig überzeugende Persönlichkeiten: 4 Punkte einige vergleichbare Projekterfolge dargestellt, einige Aspekte vertieft dargelegt, durchschnittlich überzeugende Persönlichkeiten: 6 Punkte viele vergleichbare Projekterfolge dargestellt, viele Aspekte vertieft dargelegt, gut überzeugende Persönlichkeiten: 8 Punkte sehr viele vergleichbare Projekterfolge dargestellt, sehr viele Aspekte vertieft dargelegt, sehr gut überzeugende Persönlichkeiten: 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eindruck des Projektleiters / der Projektleiterin bei der Präsentation
Beschreibung: Der Projekterfolg hängt in der Regel unmittelbar mit der Qualität des Projektleiters / der Projektleiterin und des Stellvertreters / der Stellvertreterin zusammen. Diese sollen sich im Verhandlungstermin präsentieren . Diese Präsentation soll der Auftraggeberin zeigen, wie der Projektleiter / die Projektleiterin bei vergleichbaren Projekten vorgegangen ist. Dabei wird bewertet, inwieweit und wie kompetent diese auf die Aspekte eingehen, die aus dem vergleichbaren Projekt übertragen werden und für die hier benannten Projektziele entscheidend sind. Projektleiter/in und Stellvertreter/in sollen also darstellen, wie sie bei einem anderen Projekt vorgegangen sind, um die hier genannten wesentlichen Projektziele zu erreichen. Im Grunde ist dieses Kriterium mit einem Einstellungsgespräch vergleichbar, nur dass es der Auftraggeberin nicht darum geht, dauerhaft Mitarbeitende einzustellen, sondern Mitarbeitende auf Zeit für ein konkretes Projekt zu gewinnen. Es erfolgt eine Wertung, durchaus mit subjektiven Komponenten (im Sinne von Einschätzungen für den Projekterfolg keine vergleichbaren Projekterfolge dargestellt, keine Aspekte vertieft dargelegt, nicht überzeugende Persönlichkeiten: 1 Punkt wenig vergleichbare Projekterfolge dargestellt, wenige Aspekte vertieft dargelegt, wenig überzeugende Persönlichkeiten: 4 Punkte einige vergleichbare Projekterfolge dargestellt, einige Aspekte vertieft dargelegt, durchschnittlich überzeugende Persönlichkeiten: 6 Punkte viele vergleichbare Projekterfolge dargestellt, viele Aspekte vertieft dargelegt, gut überzeugende Persönlichkeiten: 8 Punkte sehr viele vergleichbare Projekterfolge dargestellt, sehr viele Aspekte vertieft dargelegt, sehr gut überzeugende Persönlichkeiten: 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der stv. Projektleitung / Projektmitarbeiter_in
Beschreibung: Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen die von der stv. Projektleitung persönlich erbracht wurden (zur Vergleichbarkeit siehe Eignungsbewertungsmatrix) in den letzten 3 Jahren. Hier ist die Referenz anzugeben und die Kontaktdaten der Ansprechperson des Auftraggebers. Die Referenz ist auf max. 1 DIN A4-Seite näher zu beschreiben. 1 Punkt: Anzahl vergleichbarer Referenzen 0 oder 1 4 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 2 6 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 3 8 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 4 10 Punkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen mindestens 5
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Beschreibung: Es wird erwartet, dass Bieter_innen die Projektorganisation verbal beschreiben oder schematisch darstellen. Die Beschreibung oder Darstellung soll aufzeigen, welche Personen im Projekt für welche Aufgaben und Entscheidungen zuständig und verantwortlich sind. Dabei soll sowohl die interne, aber insbesondere die Kommunikation mit der Auftraggeberin aufgezeigt werden. keine erkennbare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit, unklare interne und externe Kommunikationswege: 1 Punkt gering erkennbare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit, wenig klare interne und externe Kommunikationswege: 2 Punkte mäßig erkennbare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit, mäßig klare interne und externe Kommunikationswege: 3 Punkte gut erkennbare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit, klare interne und externe Kommunikationswege: 4 Punkte sehr gut erkennbare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit, sehr klare interne und externe Kommunikationswege: 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle