Deutschland – Bau von weiterführenden Schulen – Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte

461586-2025 - Ergebnis
Deutschland – Bau von weiterführenden Schulen – Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
OJ S 133/2025 15/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Planung und Bau eines Teilschulgebäudes einer weiterführenden Schule auf dem Grundstück der ehemaligen Zeche Consolidation in Gelsenkirchen-Mitte. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von 140 Mio. Euro netto zzgl. USt., von dem ca. 13 Mio. Euro netto zzgl. USt. auf die Planungsleistungen entfallen.
Kennung des Verfahrens: 1c61085a-3aa1-4242-b082-9d1e6e7358b7
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Consolstraße
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45889
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 140 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - 4. Teil des GWB i.V.m. Abschnitt 2. der VOB/A (VOB/A – EU)

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
Beschreibung: Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
Interne Kennung: Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Consolstraße
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45889
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 140 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Preis-Leistungs-Vehältnis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis-Leistungs-Vehältnis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Gelsenkirchen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 140 000 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Stadt Gelsenkirchen hat am 11.07.2025 mit der SaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG („SaC“) einen Vertrag über Planung und Bau eines Teilschulgebäudes einer weiterführenden Schule auf dem Areal der ehemaligen Zeche Consolidation in Gelsenkirchen-Mitte abgeschlossen. Der Auftrag über Planung, Bau und den Erwerb eines ersten Teilschulgebäudes von der SaC durch Gelsenkirchen ist ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne von § 103 Abs. 3 S. 1 GWB, der grundsätzlich den Bestimmungen des 4. Teils des GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A unterfällt. Dem Abschluss dieses Vertrags ging kein wettbewerbliches Verfahren voraus. Das zu bebauende Grundstück (Baufeld MK3) steht im Alleineigentum der RAG Montan Immobilien GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH war zur Überlassung des Grundstücks an die Stadt Gelsenkirchen nur unter der Bedingung bereit, dass sie das Bauvorhaben mitsamt den zugehörigen Planungsleistungen selbst ausführen darf. Unter diesen Umständen ist ein wettwerbliches Verfahren nach § 3a EU Abs. 3 S. 1 Nr. 3 c) VOB/A entbehrlich, da hiervon kein anderes Ergebnis zu erwarten wäre. Zur Umsetzung des Bauvorhabens bedient sich die RAG der SaC, auf die das Eigentum an dem Grundstück übertragen wurde und von der es die Stadt Gelsenkirchen sodann erwerben wird. Die weiteren Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 S. 2 VOB/A sind ebenfalls erfüllt. Der Festlegung auf den Standort ging ein umfassendes und ergebnisoffenes Verfahren zur Auswahl der Schulstandorte im Primar- und Sekundarbereich voraus. In diesem Verfahren wurden sämtliche potenziell in Betracht kommenden Flächen berücksichtigt und einer detaillierten Prüfung auf ihre Verfügbarkeit und Geeignetheit für das Bauvorhaben unterzogen. Das Verfahren wurden sodann nochmals evaluiert. Die Evaluation bestätigte im Ergebnis, dass das einzige für die Bebauung in Frage kommende Grundstück das Areal der ehemaligen Zeche Consolidation ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 140 000 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag über Planung und Bau einer weiterführenden Schule
Datum des Vertragsabschlusses: 11/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Gelsenkirchen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen
Registrierungsnummer: DE125018225
Abteilung: Vorstandsbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften
Postanschrift: Goldbergstraße 12
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45894
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorstandsbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften
Telefon: +492091694249
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRA 11955 (AG Essen)
Postanschrift: Rüttenscheider Straße 62
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45130
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Fax: +49(0)2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht /vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a0e6aa2f-b750-4e51-aefe-927e0348b6b6 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2025 09:45:56 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 461586-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2025

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