1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Planungsleistungen „Grauwasserbehandlungsanlage & Vakuumstation mit Technikhalle"
Beschreibung: Beim Baugebiet Breite III in der Gemeinde Riegel sollen neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umgesetzt werden. Für die Leistungsphasen 5-9 zur Realisierung der Grauwasserbehandlungsanlage mit Vakuumstation plant die Gemeinde ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu finden, welche/welches eine hochwertige Planungs- und Bauabwicklung sicherstellt und die bereits erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 3 bzw. 4 fachgerecht fortführt. Gegenstand der Beauftragung sind Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) gem. HOAI 2021 für folgende Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff.), Freianlangen (§§ 38 ff.), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff.), Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff.). Die einzelnen Gewerke stehen in einem engen fachlichen und technischen Zusammenhang und werden daher gemeinsam, ohne Losaufteilung, vergeben.
Kennung des Verfahrens: 5cafd2e8-cf90-46dc-b753-9034d122f2ee
Interne Kennung: EM05-302
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten); Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft; Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall; Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren); Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe haben Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellendes Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des die Eignung vermittelnden Unternehmens) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft. Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt. Nachunternehmereinsatz: Im Fall des Nachunternehmereinsatzes haben Bieter mit dem Angebot Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten) (bereits mit dem Teilnahmeantrag), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang des Nachunternehmereinsatzes nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des Nachunternehmens), für den Fall des Nachunternehmereinsatzes bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber/Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot, vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ausschlussgründe: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat zur Prüfung ggf. vorliegender Ausschlussgründe folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gemäß § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Zur Prüfung, ob ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorliegt haben die Bewerber haben sich dazu zu erklären, ob eine wesentliche Anforderung (insb. fristgemäße und/oder mangelfreie Erbringung der geschuldeten Leistung) bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz (auch im Wege der Rechnungskürzung) oder vergleichbaren Rechtsfolgen (z.B. durch Minderung) geführt hat. Die Erklärung ist auch dann abzugeben, wenn der Bewerber der Ansicht ist, dass die Rechtsfolge (z.B. Kündigung) zu Unrecht erfolgt ist. Der Bewerber hat den öffentlichen Auftrag (inkl. Benennung des Vertragspartners) und die Umstände darzulegen. Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann. Aufhebungsgründe: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn trotz Aufforderung von mindestens drei Bewerbern weniger als drei Angebote eingegangen sind, wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind, bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht, bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens, bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit und rechtskräftige Versagung der beantragten Genehmigungen. Einzureichende Unterlagen und Kommunikation: Die einzureichenden Unterlagen für die beiden Verfahrensstufen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Die Kommunikation und der Upload von Unterlagen haben über die digitale Vergabeplattform zu erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe Planungsleistungen „Grauwasserbehandlungsanlage & Vakuumstation mit Technikhalle"
Beschreibung: Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl mit über 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Ortsgemeinde unter starkem Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 ha zur Bebauung zur Verfügung. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit für weitere Baugebiete sowie der großen Nachfrage nach Wohnraum hat der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die LPHs 5-9 zur Realisierung der Grauwasserbehandlungsanlage mit Vakuumstation plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu finden, welche/welches eine hochwertige Planungs- und Bauabwicklung sicherstellt und die bereits erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 3 bzw. 4 fachgerecht fortführt. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) gemäß HOAI 2021 für die folgenden Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke gemäß §§ 43 ff. HOAI 2021 (Anlage 12.2 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5; Objektliste Ingenieurbauwerk: Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerk und Hebeanlage), inkl. Planung der Außenalge und Freiflächen mit Bauwerksbezug gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 (Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5). Zusätzlich soll in Leistungsphase 8 Ingenieurbauwerk die Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ erbracht werden. Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 für die nachstehend benannten Anlagengruppen (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021): Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen; Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen (bereits ab LPH 3 bzw. ab planerisch erforderlicher Leistungsphase); Anlagengruppe 7.2: Verfahrenstechnische Anlagen; Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation (Schwerpunkt: EMSR-Technik, bereits ab LPH 1 bzw. planerisch erforderlicher Leistungsphase zu erbringen). Im Zusammenhang mit der Grauwasserbehandlungsanlage und Vakuumstation ist eine Systemhalle vorgesehen. Für diese sind folgende Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) Teil der Beauftragung: Objektplanung Gebäude, gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 (Anlage 10.2 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7: Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten). Technische Ausrüstung für Nebenräume (z. B. WC, Umkleiden) gemäß § 53 ff. HOAI 2021 (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI), bereits ab LPH 3 soweit diese nicht bereits durch die TGA Ingenieurbauwerk unter b) abgedeckt sind. Die einzelnen Gewerke stehen in einem engen fachlichen und technischen Zusammenhang. Bereits in den Leistungsphasen 3 und 4 wurden diese Planungsanteile integrativ betrachtet und aufeinander abgestimmt. Um die fachliche Kohärenz und die technische Durchgängigkeit der Planung zu sichern, werden die Leistungen gemeinsam ausgeschrieben, es gibt keine Losaufteilung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird eine Mitgliedschaft in einer Berufsständischen Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) verlangt. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR für die vorgenannten Schadensbereiche durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss mind. 250.000 € netto pro Jahr betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Auszubildende / Studierende oder sonstige nicht fachbezogene Mitarbeitende (z.B. Reinigungskräfte, Schreibkräfte od. vgl.)) (Jahr 2025). Diese muss mindestens drei betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Es sind insgesamt drei Referenzprojekte einzureichen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Erbringung wesentlicher Leistungsbestandteile im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Datum der Teilnahmefrist zu diesem Verfahren (11.08.2025) erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist mit der Genauigkeit „Monat/Jahr“ anzugeben. Zwei der einzureichenden Referenzen müssen das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 umfassen. Die Planungen müssen mindestens zwei der Anlagengruppen 1, 3, 4, 7.2, 8 (Anlage 15.2 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) umfassen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt die Anlagengruppen 1 und 4 enthalten. Mindestens ein weiteres Referenzprojekt muss eine Verbindung zur Planung einer Technischen Anlage der Abwasserreinigung Anlagengruppe 7.2 Verfahrenstechnische Anlage (Anlage 15.2 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) aufweisen. Sofern alle Mindestanforderungen in einer Referenz erbracht werden können, sind dennoch zwei Referenzen für dieses Leistungsbild einzureichen. Die eingereichten Referenzprojekte werden nach folgenden Kriterien bewertet: erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.); Art der Fachplanung (Anlagengruppe 7.2 Verfahrenstechnische Anlagen (Technische Anlagen der Wasseraufbereitung bzw. technische Anlagen der Abwasserreinigung) gem. Anlage 15.2 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 = 10 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); zusätzliche Planung (zentrale Vakuumstation innerhalb der Grauwasserbehandlungsanlage = 10 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); zusätzliche Planung (Objektplanung Gebäude (Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten) gem. Anlage 10.2 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 = 5 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); Vergleichbarkeit zu Auftragsgegenstand (Planung im Rahmen eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Neubauquartiers = 10 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 5 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Pro Referenzprojekt können max. 50 Punkte erreicht werden. Die dritte Referenz muss das Leistungsbild Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI umfassen und ein Objekt gem. der Objektliste aus Anlage 12.2 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) aus Gruppe 2: Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerk und Hebeanlage enthalten. Das eingereichte Referenzprojekt wird nach folgenden Kriterien bewertet: erbrachter Leistungsumfang Grundleistungen LPHs 2 bis 8 (mind. 90 % = 10 Pkt.; mind. 70 % = 7,5 Pkt.; mind. 50 % = 5 Pkt.; < 50 % = 0 Pkt.); Planungsanforderung (HZ IV oder höher = 10 Pkt.; HZ III = 7,5 Pkt.; HZ II = 5 Pkt.; HZ I = 0 Pkt.); zusätzliche Planung (Planung der Technischen Ausrüstung für Abwasserbehandlungsanlage gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 = 10 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); Vergleichbarkeit zu Auftragsgegenstand (Planung im Rahmen eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Neubauquartiers = 10 Pkt.; nicht erfüllt = 0 Pkt.); Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber = 5 Pkt.; kein öffentlicher Auftraggeber = 0 Pkt.). Für dieses Referenzprojekt können max. 45 Punkte erreicht werden. Somit können insgesamt max. 145 Punkte für die eingereichten Referenzprojekte erreicht werden. Die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten müssen Auskünfte und Angaben zur Bewertung der oben aufgeführten Kriterien enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Referenzauskünfte einzuholen. Für Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden (z.B. bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften) ist darzulegen, dass und inwiefern die erbrachten Leistungen mit dem Leistungsbild gemäß HOAI vergleichbar sind. Die Auswahl der max. drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Teilnahmeantrags. Bei Gleichwertigkeit werden die gleichplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Projektablauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 125,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Projektteam
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Eindruck im Verhandlungstermin
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Verbindlich anzubietende Honorarparameter (125) und Stundensätze (25)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation (beratende/r) Ingenieur_in gefordert, § 75 Abs. 2 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (beratende/r) Ingenieur_in zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der BRD tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dies entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich die Forderung jeweiliger Originale vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KommunalKonzept BW GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Registrierungsnummer: 10727
Postanschrift: Hauptstraße 31
Stadt: Riegel am Kaiserstuhl
Postleitzahl: 79359
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
Telefon: +49 07642904436
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 66f7dd94-b05c-488d-bcd4-de7c93d65139
Postanschrift: Hausanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KommunalKonzept BW GmbH
Registrierungsnummer: 987f4023-4e86-4d51-8467-f9d32aeb8e97
Postanschrift: Jechtinger Straße 9
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Telefon: +49 76155738946
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5cafd2e8-cf90-46dc-b753-9034d122f2ee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/07/2025 14:11:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 457797-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2025