2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Korruption: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Betrug: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.