1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter – LB Kreis Höxter Süd
Beschreibung: Der nph beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 4 Jahren ab Betriebsbeginn (Pkt. 5.1.3) erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Kreis Höxter Süd: • R22 Regionalbus Bad Karlshafen - Herstelle - Würgassen - Lauenförde - Beverungen - Blankenau - Wehrden - Amelunxen - Höxter • R36 Regionalbus Lauenförde - Beverungen - Dalhausen - Borgholz - Natingen - Natzungen - Borgentreich • 523 Schulverkehr Trendelburg - Helmarshausen - Herstelle - Beverungen • 524 Schulverkehr Dalhausen - Tietelsen - Rothe - Natingen - Borgholz – Haarbrück - Jakobsberg • 533 Lokalbus Beverungen - Langenthal - Manrode - Muddenhagen – Bühne • R34 Regionalbus Borgentreich - Bühne – Manrode – Körbecke – Daseburg – Warburg • R35 Regionalbus Warburg – Dössel – Großeneder – Lütgeneder – Borgentreich • R38 Regionalbus Warburg – Hohenwepel – Engar - Ikenhausen – Löwen – Peckelsheim • R37 Regionalbus Scherfede – Rimbeck – Ossendorf – Warburg - Dössel – Großeneder –Lütgeneder – Borgentreich – Natzungen – Borgholz – Dalhausen – Beverungen – Lauenförde –Würgassen – Herstelle - Bad Karlshafen („Wisent-Linie“; Sonn- und Feiertags vom ersten Sonntag im Mai bis zum ersten Sonntag im Oktober) • 511 Schulverkehr Ossendorf – Bonenburg – Ikenhausen – Löwen – Peckelsheim • 531 Schulverkehr Warburg – Hohenwepel – Daseburg – Dössel – Warburg • 532 Schulverkehr Borgentreich – Bühne – Muddenhagen – Manrode • 565 Schulverkehr und Bedarfsverkehr Peckelsheim – Eissen – Borgentreich • Sonderverkehre zur Oktoberwoche in Warburg (1. Woche im Oktober). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten bei Pkt. 2.1) angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungs-korridors reduzieren oder erweitern. Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Pkt. 2.1.4) verwiesen. Ca. 1,2 Mio. Nutzkilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr)
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbe-kanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre sowie Linienbedarfsverkehre (siehe Pkt. 2.1) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Pkt. 5.1.3) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden Liniengenehmigungen für diese Verkehrsdienste enden zu diesem Zeitpunkt. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. B. Anforderungen an die Verkehrsdienste Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung LB Kreis Höxter Süd“ einschließlich der Referenzfahrpläne angegeben. Das ergänzende Dokument sowie die Referenzfahrpläne stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz 2a Sätze 3 – 6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe Pkt. 2.1.4 bei A.). Sie führen nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Pkt. 2.1.4 bei A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Anforderung einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesem Verfahren können bei folgender Stelle ein-gereicht werden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel. 0251 - 41113514 Fax 0251 - 4112165 E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter – LB Kreis Höxter Süd
Beschreibung: Beschreibung siehe Punkt 2.1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Höxter
Postleitzahl: 37671
Land, Gliederung (NUTS): Höxter (DEA44)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Laufzeit: 48 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung Paderborn
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Paderborn
Registrierungsnummer: 057740032032-31001-11
Postanschrift: Aldegreverstr. 10 -14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kreisverwaltung Paderborn
Telefon: +49 5251 3083016
Fax: +49 5251 308893098
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
Registrierungsnummer: DE.Justiz.45ac6cc3-6fd7-48ac-a694-fa8e281922be.bfca
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle
Telefon: +49 5251 123344
Fax: +49 5251123399
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4900a972-efac-4299-a76a-591f7b646a58 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2025 10:20:34 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 453026-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/07/2025