1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Anbau eines Quartierszentrums am Sportpark Selhof in der Menzenberger Straße in Bad Honnef
Beschreibung: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der VgV als Offenes Verfahren.
Kennung des Verfahrens: 2f2844a5-d619-46ea-b76d-644bfba16e94
Interne Kennung: 25-015
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Menzenberger Str. 70
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sportpark Selhof - Quartierszentrum
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YT0EEJHUX Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Die Zuschlagskriterien je Los ergeben sich aus den jeweiligen loseigenen Vergabebedingungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 5-8)
Beschreibung: Die Stadt Bad Honnef plant im Rahmen der Gesamtsanierung des Sportparks Selhof den Neubau eines Quartierszentrums mit angrenzendem Technikgebäude am Standort Menzenberger Straße 70 in 53604 Bad Honnef. Die Leistungen bis einschließlich der Genehmigungsplanung wurden bereits durchgeführt. Zur Übernahme der weiteren erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen sucht die Stadt Bad Honnef nun mehrere geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose getrennt voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 5-8) Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-8) Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 5-8)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Menzenberger Str. 70
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sportpark Selhof - Quartierszentrum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung sind keine Angebote eingegangen. Die Leistung wird neu ausgeschrieben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nettoangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Erfahrung des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Inhalt des schriftlichen Konzeptes
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-8)
Beschreibung: Die Stadt Bad Honnef plant im Rahmen der Gesamtsanierung des Sportparks Selhof den Neubau eines Quartierszentrums mit angrenzendem Technikgebäude am Standort Menzenberger Straße 70 in 53604 Bad Honnef. Die Leistungen bis einschließlich der Genehmigungsplanung wurden bereits durchgeführt. Zur Übernahme der weiteren erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen sucht die Stadt Bad Honnef nun mehrere geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose getrennt voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 5-8) Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-8) Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 5-8)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Menzenberger Str. 70
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sportpark Selhof - Quartierszentrum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 125 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung sind keine Angebote eingegangen. Die Leistung wird neu ausgeschrieben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nettoangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Erfahrung des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Inhalt des schriftlichen Konzeptes
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 5-8)
Beschreibung: Die Stadt Bad Honnef plant im Rahmen der Gesamtsanierung des Sportparks Selhof den Neubau eines Quartierszentrums mit angrenzendem Technikgebäude am Standort Menzenberger Straße 70 in 53604 Bad Honnef. Die Leistungen bis einschließlich der Genehmigungsplanung wurden bereits durchgeführt. Zur Übernahme der weiteren erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen sucht die Stadt Bad Honnef nun mehrere geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose getrennt voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 5-8) Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-8) Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 5-8)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Menzenberger Str. 70
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sportpark Selhof - Quartierszentrum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 315 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung sind keine Angebote eingegangen. Die Leistung wird neu ausgeschrieben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Nettoangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Erfahrung des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Inhalt des schriftlichen Konzeptes
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Beschaffungsdienstleister: Kommunal Agentur NRW GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Heiko Schmidt Architekten
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 496887
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Heiko Schmidt Architekten, 53639 Königswinter
Datum des Vertragsabschlusses: 17/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Energiebüro Dipl.-Ing. Thomas Lüdemann GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2 - 497012
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Energiebüro Dipl.-Ing. Thomas Lüdemann GmbH, 53424 Remagen
Datum des Vertragsabschlusses: 17/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 053820008008-31001-22
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2224184-134
Fax: +49 2224184-115
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
Registrierungsnummer: DE247651110
Postanschrift: Cecilienallee 59
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21143077-0
Fax: +49 21143077-22
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Heiko Schmidt Architekten
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE162660517
Postanschrift: Bungertstraße 14
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02223 - 906 33 36
Fax: 02223 - 905 42 51
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Energiebüro Dipl.-Ing. Thomas Lüdemann GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 25594
Postanschrift: Marktstr.
Stadt: Remagen
Postleitzahl: 53424
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
Telefon: 02642959480
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8ea0251-7df5-461c-8f33-34023971d7fc - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 15:31:46 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433921-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2025