1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionsvergabe zur Errichtung und zum Betrieb einer Nahwärmeversorgung im Neubaugebiet "Hübschäcker II"
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer Nahwärmeversorgung des Neubaugebietes „Hübschäcker II“ in Radolfzell, Ortsteil Böhringen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Kennung des Verfahrens: e31de97f-b732-462c-89c1-30549bb9216c
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Konzessionsgeber hat sich dazu entschlossen die Leistungen in einem zweistufigen Verfahren im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Bei der Verfahrensgestaltung orientiert sich der Konzessionsgeber am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 17 VgV. Zunächst sind nur Teilnahmeanträge (und noch keine Angebote) einzureichen. Die Vergabestelle wird anschließend die Unternehmen, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern. Im Anschluss wird der Konzessionsgeber die Bieter zu Verhandlungsgesprächen einladen. Auf Grundlage der Gespräche wird der Konzessionsgeber (ggf. bearbeitete) Vergabeunterlagen bereitstellen und zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern. Die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, während des Vergabeverfahrens, insbesondere aufgrund der Ergebnisse von Verhandlungsgesprächen, Änderungen an den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, des Vertrags und den Vorgaben in den übrigen Vergabeunterlagen vorzunehmen. Zwingende Mindestanforderungen entsprechend § 12 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV werden zunächst nicht festgelegt, ungeachtet des Umstandes, dass in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung verschiedene Regelungen zwingend formuliert sind. Die Vorgabe von zwingenden Mindestanforderungen geschieht erst mit der Aufforderung zur Abgabe von verbindlichen Angeboten. Insofern kann über den gesamten Inhalt der Vergabeunterlagen verhandelt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radolfzell am Bodensee
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Konzessionsgeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Konzessionsgeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber / Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Außerdem ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Teilnahmeanträge von Bewerbern und Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bewerber Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bewerber den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Konzession über Nahwärmeversorgung
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer Nahwärmeversorgung des Neubaugebietes „Hübschäcker II“ in Radolfzell, Ortsteil Böhringen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0001 2025-HübschäckerII
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Arbeiten zur Errichtung der Nahwärmeversorgungsanlagen müssen bis 2026 aufgenommen werden. Die Versorgung mit Nahwärme muss spätestens Ende 2028 sichergestellt sein. Danach wird die Konzession einen Wärmelieferzeitraum von mindestens 20 Jahren umfassen. Es ist beabsichtigt, dass sich der Wärmelieferzeitraum verlängern kann, abhängig von der Geschwindigkeit des Aufwuchses des Wärmebedarfs, um bis zu 5 Jahre. Eckpunkte einer entsprechenden Regelung sind im Dokument „vertragliche Eckpunkte“ vorgesehen. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Konzessionsgeber den Vertrag einseitig einmalig um bis zu ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radolfzell am Bodensee
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber / Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Vordruck 1, sodass der Konzessionsgeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Konzessionsgebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen eines mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordruckes. (2) Der Bewerber erklärt, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in einem Vordruck zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Hierfür ist im Vordruck 5 die Tabelle für Bewerbergemeinschaften auszufüllen. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Wärmeversorgungsunternehmens unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bewerber weist mindestens drei Referenzprojekte über die Errichtung und den Betrieb von Nahwärmeversorgungsanlagen im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigen Königreichs vor. Diese Nahwärmeversorgungsanlagen müssen nach dem 01.01.2014 errichtet worden sein und bis zum Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung mindestens ein Jahr in Betrieb sein. Zusätzlich müssen die benannten Referenzen über mindestens 15 Übergabepunkte für Wärme verfügen. Die jährliche Wärmeübergabe muss mindestens 200 MWh und die Trassenlänge (bestehend aus Vor- und Rücklauf) muss mindestens 100 m betragen. Für den Fall, dass eine oder mehrere Referenzen nicht vom Bewerber / von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geplant wurden, ist der verantwortliche Planer bzw. die für die Planung verantwortliche Stelle zu benennen. Die Referenzen sind in einem Vordruck anzugeben. Im Falle des Teilnahmeantrages einer Bewerbergemeinschaft müssen die gemäß Vordruck nachzuweisenden Referenzen für mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor Auskünften bei den referenzierten Stellen sowie weiteren Stellen einzuholen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Ausführungen unter dieser Ziffer betreffen die Eignungsleihe. Das Bekanntmachungsformular stellt eine entsprechende Kategorie für die Beschreibung der Eignungskriterien nicht zur Verfügung. Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Konzessionsgebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Konzessionsgeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. In Bezug auf die Angaben zum Eignungsverleiher reicht es aus, wenn der Bewerber diese dort erforderlichen Angaben für den Eignungsverleiher angibt. Die Angabe der Umsätze des Eignungsverleihers, im Falle der Eignungsleihe bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, durch den Bewerber ist ausreichend. Im Übrigen hat das eignungsverleihende Unternehmen die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Nähere Regelungen enthält die Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Konzessionsgeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien, Gewichtungen und Bepunktungen insgesamt die höchste Summe an Wertungspunkten erreicht (§ 152 Abs. 3 GWB). Neben den Preisen für die Wärmelieferung, Anschlusskosten etc. werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Bei Gleichheit der Gesamtwertungssumme erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Wertungspunkten für das Kriterium „Wertungspreis“. Falls auch hier Gleichstand besteht, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Wertungspunkten für das Kriterium „Wärmeversorgungskonzept-Konzept“. Falls auch hier Gleichstand besteht, entscheidet das Los. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/07/2025
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/08/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Nachforderung des Gleichwertigkeitsnachweises gemäß § 15 Abs. 4 KonzVgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Leistungsbeschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Beschaffungsdienstleister: Rechtsanwälte BBG und Partner PartGmbB
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08335063-A8498-15
Postanschrift: Marktplatz 3
Stadt: Radolfzell
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7732 81-302
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Alle 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219265728
Fax: +49 7219265777
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte BBG und Partner PartGmbB
Registrierungsnummer: USt-ID. DE168156931
Postanschrift: Contrescarpe 75A
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 967f40e2-f9fc-476a-a150-ccbb4307bff0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 16:59:50 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 435539-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2025